Überleitung in Entgeltordnung SuE
#1

Hallo, 
weiß jemand, wie es sich mit der Stufenlaufzeit verhält, wenn man vom allgemeinen Verwaltungsdienst (EG 9b Stufe 3) in die Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes wechselt (S 11b Stufe 3)? Beginnt die Stufenlaufzeit dann von vorn? Lt. Zuordnungstabelle entspricht EG 9b den Gruppen S11 - 13 im SuE.
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#2

schau hier einmal rein
https://www.mf.niedersachsen.de/download...el_Nds.pdf
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#3

Dies ist das falsche Rundschreiben, wenn es um eine Überleitung aufgrund des neuen Tarifrechtes ab 1.1.2020 geht. Dann ist vbielmehr folgendes rundschreiben bzw. Durchführungshinweise maßgebend
https://www.mf.niedersachsen.de/download...2.2020.pdf
Wenn du deine Daten Stufe am 31.12.19, seit wann diese Stufe maßgebend ist und um welche Entgeltgruppe es sich gehandelt hat, kann man dir hier helfen.
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