22.06.2016, 12:20
Hallo,
meine Stelle wurde vor kurzem erst nach BAT V b Fallgruppe 1 (mit vierjährigem Bewährungsaufstieg nach IV b) bewertet.
Wie werde ich nun in die neuen Entgeltgruppen nach neuen Entgeltordnung übergeleitet? (9a, b oder c)
Werden Bewährungsaufstiege noch vollzogen?
MfG
Manfred
meine Stelle wurde vor kurzem erst nach BAT V b Fallgruppe 1 (mit vierjährigem Bewährungsaufstieg nach IV b) bewertet.
Wie werde ich nun in die neuen Entgeltgruppen nach neuen Entgeltordnung übergeleitet? (9a, b oder c)
Werden Bewährungsaufstiege noch vollzogen?
MfG
Manfred