06.09.2017, 18:56
Hallo zusammen,
ich bin in der EG 9b und ab 01.08.2017 in die Stufe 4 eingruppiert. Nun habe ich lt. meiner Stellenbewertung festgestellt, dass ich 60 % verantwortungsvolle Tätigkeiten ausübe. Somit die Voraussetzungen für die EG 9c mitbringe lt. neuer Entgeltordnung.
Nun wurde mir seitens meines AG aber mitgeteilt, dass ich zwar einen Antrag stellen könnte und dieser rückwirkend womöglich zum 01.01.2017 auch genehmigt würde, allerdings würde dann das Gehalt der bis dato erreichten Stufe 3 zugrunde gelegt werden und die alte Entgeltregelung Anwendung finden. D.h. in meinem Fall würde ich wieder in die Stufe 2 in der EG 9c zurückfallen mit der entsprechenden neuen Stufenlaufzeit von 2 Jahren. Kann das sein ??? Was für ein Verlust......Ich übe diese Tätigkeit seit 2010 aus und bin seit 2014 in der EG 9 eingestuft.
Im Gegenschluss hätte ein anderer Kollege, der im März 2017 einen regulären Höhergruppierungsantrag stellen würde, einen sehr viel größeren Vorteil, da dieser sofort stufengleich höhergruppert werden würde ?! Wie passt das zusammen ? Ich bin ratlos ??? Gibt´s noch andere Möglichkeiten ???
Vielen Dank für ein Tipp
ich bin in der EG 9b und ab 01.08.2017 in die Stufe 4 eingruppiert. Nun habe ich lt. meiner Stellenbewertung festgestellt, dass ich 60 % verantwortungsvolle Tätigkeiten ausübe. Somit die Voraussetzungen für die EG 9c mitbringe lt. neuer Entgeltordnung.
Nun wurde mir seitens meines AG aber mitgeteilt, dass ich zwar einen Antrag stellen könnte und dieser rückwirkend womöglich zum 01.01.2017 auch genehmigt würde, allerdings würde dann das Gehalt der bis dato erreichten Stufe 3 zugrunde gelegt werden und die alte Entgeltregelung Anwendung finden. D.h. in meinem Fall würde ich wieder in die Stufe 2 in der EG 9c zurückfallen mit der entsprechenden neuen Stufenlaufzeit von 2 Jahren. Kann das sein ??? Was für ein Verlust......Ich übe diese Tätigkeit seit 2010 aus und bin seit 2014 in der EG 9 eingestuft.
Im Gegenschluss hätte ein anderer Kollege, der im März 2017 einen regulären Höhergruppierungsantrag stellen würde, einen sehr viel größeren Vorteil, da dieser sofort stufengleich höhergruppert werden würde ?! Wie passt das zusammen ? Ich bin ratlos ??? Gibt´s noch andere Möglichkeiten ???
Vielen Dank für ein Tipp