Überleitung EG 9 in EG 9a --> Antrag auf Höhergruppierung in 9b
#1

Hallo zusammen,

im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde ich von der EG 9 in die EG 9a übergeleitet. Meinen AV habe ich 2012 nach TVÖD geschlossen, ich wurde nie aus dem BAT übergeleitet.
Meine Stelle die ich begleite ist eine 9b. So steht es auch im Stellenplan.

Nun sind die Überleitungsregelungen für mich verwirrend. Die 9b gibt es auf Antrag. Aber ich sitze doch auf der Stelle, warum ist es dann nötig noch einen Antrag zu stellen? Eigentlich dachte ich, dass ich gleich in die 9b komme... wie dem auch sei, Fakt ist, dass ich momentan mit einer EG 9a auf einer EG 9b-Stelle sitze.

Im Oktober 2017 erfolgt meine nächste Stufenvorrückung. Ich habe nun Angst, dass ich diese einbüße, wenn ich einen Antrag stelle. Überhaupt weiß ich nicht WANN und WIE ich den Antrag stellen soll. Noch dieses Jahr, damit die Höhergruppierung im Rahmen der Überleitungsregelungen erfolgt? Aber büße ich dann meine Stufenlaufzeit ein? Oder warte ich einfach bis nächstes Jahr? Dann habe ich definitiv meine nächste Stufe, weiß aber nicht wie der AG auf den Antrag reagiert. Überhaupt finde ich es zweifelhaft, dass ich einen Antrag stellen muss um das Geld für die Stelle zu bekommen, auf der ich sitze. Ist das dann überhaupt eine Höhergruppierung? Fragen über Fragen :-(

Auf Nachfrage beim Personalamt und beim Personalrat bekomme ich nur die Auskunft, das muss jeder selber wissen. Meine Stelle sei darüber hinaus nach BAT bewertet und daher ist ist Überleitung in die 9a i.O. Das war mir bisher auch nicht bewusst. Für mich wäre in Stufe 5 Schluss gewesen. Gut zu wissen...

Die Voraussetzungen erfülle ich übrigens für die 9b. Studium ist vorhanden.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin ziemlich ratlos und das lässt mir keine Ruhe. Vielen Dank!
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#2

Da wirst du nichts machen können. Wenn das Personalbüro sagt, dass deine Stelle bewertet wurde und sie nach den BAT Richtlinien der kleinen EG 9 entsprochen hat, ist die Überleitung in EG 9a richtig.

Ob du dennoch einen Antrag stellen kannst, liegt an dem Bewertungsergebnis deiner Stelle. Das Personalamt muss dir die Vergütungsgruppe und Fallgruppe nach BAT mitteilen. Nur so kann ermittelt werden ob du einen Anspruch auf EG 9b hast.

Nächstes Jahr kannst du nur noch einen Antrag auf Höhergruppierung stellen wenn sich deine Tätigkeit verändert hat.
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#3

Hallo Roland,

vielen Dank für die Antwort.

Die Stelle ist so bewertet, dass das mit der Überleitung in die 9a wohl passt. Ich habe die alte Fallgruppe nach BAT gerade nicht parat, aber das hatte ich schon geprüft.
Was für mich dann bloß ein Widerspruch ist, warum wird die Stelle dann im Stellenplan mit der 9b ausgewiesen?

Habe ich dann ab 2018 keine Chance auf Höhergruppierung, wenn ich mit der 9a auf einer 9b-Stelle sitze?

Falls die Anpassung der EG nur in 2017 möglich ist, wann stelle ich denn am besten den Antrag? Oder büße ich meine Stufenvorrückung im Herbst 2017 so oder so ein?

Vielen Dank für die Hilfe!
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#4

Meines Erachtens ist nicht der Stellenplan für deine Eingruppierung maßgebend sondern wie die Stelle bewertet wurde.
Der Stellenplan sollte dann eigentlich angeglichen werden.

Wenn du zum selben Ergebnis wie dein Personalbüro gekommen bist und die Stelle gibt nur 9a her, dann kannst du sicherlich einen Antrag stellen aber der wird keinen Erfolg haben. Du hast dafür bis zum 31.12.2017 Zeit.
Die Anträge wirken immer auf den 01.01.2017 zurück. Das heißt, die Stufe in der du zu diesem Zeitpunkt bist ist maßgebend.

Ich gehe davon aus, dass du in Stufe 3 bist. Das heißt, wenn dein Antrag auf 9b Erfolg hätte, dann wirst du ab 1.1.2017 in EG 9b Stufe 3 eingruppiert. Du bekommst zusätzlich einen Garantiebetrag von 92,- €. Die Stufenlaufzeit fängt von vorne an.

Wie schon gesagt zur Prüfung, ob du einen Antrag aufgrund der neuen EGO stellen kannst, ist die Vergütungsgruppe mit Fallgruppe nach BAT und deine Tätigkeit wichtig.
Z.B. wurden Techniker mit Vergütungsgruppe Vb Fg 16 BAT von der kleinen EG 9 in die 9a übergeleitet und können jetzt einen Antrag auf 9b stellen.

Wenn du keinen Antrag stellst büßt du auch keinen Stufenaufstieg ein.
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#5

Vielen Dank!
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