17.04.2017, 16:28
Hallo zusammen,
im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde ich von der EG 9 in die EG 9a übergeleitet. Meinen AV habe ich 2012 nach TVÖD geschlossen, ich wurde nie aus dem BAT übergeleitet.
Meine Stelle die ich begleite ist eine 9b. So steht es auch im Stellenplan.
Nun sind die Überleitungsregelungen für mich verwirrend. Die 9b gibt es auf Antrag. Aber ich sitze doch auf der Stelle, warum ist es dann nötig noch einen Antrag zu stellen? Eigentlich dachte ich, dass ich gleich in die 9b komme... wie dem auch sei, Fakt ist, dass ich momentan mit einer EG 9a auf einer EG 9b-Stelle sitze.
Im Oktober 2017 erfolgt meine nächste Stufenvorrückung. Ich habe nun Angst, dass ich diese einbüße, wenn ich einen Antrag stelle. Überhaupt weiß ich nicht WANN und WIE ich den Antrag stellen soll. Noch dieses Jahr, damit die Höhergruppierung im Rahmen der Überleitungsregelungen erfolgt? Aber büße ich dann meine Stufenlaufzeit ein? Oder warte ich einfach bis nächstes Jahr? Dann habe ich definitiv meine nächste Stufe, weiß aber nicht wie der AG auf den Antrag reagiert. Überhaupt finde ich es zweifelhaft, dass ich einen Antrag stellen muss um das Geld für die Stelle zu bekommen, auf der ich sitze. Ist das dann überhaupt eine Höhergruppierung? Fragen über Fragen :-(
Auf Nachfrage beim Personalamt und beim Personalrat bekomme ich nur die Auskunft, das muss jeder selber wissen. Meine Stelle sei darüber hinaus nach BAT bewertet und daher ist ist Überleitung in die 9a i.O. Das war mir bisher auch nicht bewusst. Für mich wäre in Stufe 5 Schluss gewesen. Gut zu wissen...
Die Voraussetzungen erfülle ich übrigens für die 9b. Studium ist vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin ziemlich ratlos und das lässt mir keine Ruhe. Vielen Dank!
im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde ich von der EG 9 in die EG 9a übergeleitet. Meinen AV habe ich 2012 nach TVÖD geschlossen, ich wurde nie aus dem BAT übergeleitet.
Meine Stelle die ich begleite ist eine 9b. So steht es auch im Stellenplan.
Nun sind die Überleitungsregelungen für mich verwirrend. Die 9b gibt es auf Antrag. Aber ich sitze doch auf der Stelle, warum ist es dann nötig noch einen Antrag zu stellen? Eigentlich dachte ich, dass ich gleich in die 9b komme... wie dem auch sei, Fakt ist, dass ich momentan mit einer EG 9a auf einer EG 9b-Stelle sitze.
Im Oktober 2017 erfolgt meine nächste Stufenvorrückung. Ich habe nun Angst, dass ich diese einbüße, wenn ich einen Antrag stelle. Überhaupt weiß ich nicht WANN und WIE ich den Antrag stellen soll. Noch dieses Jahr, damit die Höhergruppierung im Rahmen der Überleitungsregelungen erfolgt? Aber büße ich dann meine Stufenlaufzeit ein? Oder warte ich einfach bis nächstes Jahr? Dann habe ich definitiv meine nächste Stufe, weiß aber nicht wie der AG auf den Antrag reagiert. Überhaupt finde ich es zweifelhaft, dass ich einen Antrag stellen muss um das Geld für die Stelle zu bekommen, auf der ich sitze. Ist das dann überhaupt eine Höhergruppierung? Fragen über Fragen :-(
Auf Nachfrage beim Personalamt und beim Personalrat bekomme ich nur die Auskunft, das muss jeder selber wissen. Meine Stelle sei darüber hinaus nach BAT bewertet und daher ist ist Überleitung in die 9a i.O. Das war mir bisher auch nicht bewusst. Für mich wäre in Stufe 5 Schluss gewesen. Gut zu wissen...
Die Voraussetzungen erfülle ich übrigens für die 9b. Studium ist vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin ziemlich ratlos und das lässt mir keine Ruhe. Vielen Dank!