§ 34 Kündigungsfristen
#1

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe.. Meine Kündigungsfrist laut § 34 TVöD lautet 6 Wochen zum Quartalsende. Habe ich das nun richtig verstanden dass nur eine Kündigung zum Monatsende März, Juni, September oder Dezember möglich ist? Was ist mit der Zeit dazwischen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank Smile
Zitieren
#2

Ein anderes Ausscheidedatum ist nur durch einvernemlichen Aufhebungsvertrag möglich. Eine Kündigung ist nur mit Wirkung zum Quartalsende möglich. Du könntest also jetzt mit Wirkung zu Ende Oktober kündigen.
Zitieren
#3

Korrektur. Eine Kündigung ist zu Ende Dezember nicht Oktober möglich.
Zitieren
#4

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ich könnte aber auch schon zum 30.09. Kündigen oder?
Zitieren
#5

Eine fristgemäße Kündigung zum 30.09. hätte am 17.08. zugegangen sein müssen. Man kann es trotzdem machen und hoffen das der Arbeitgeber die Frage der Kündigungsfrist ignoriert. (Zwingen weiter zu arbeiten kann man dich sowieso nicht. Aber es hat ggf. Folgen fürs Arbeitszeugnis und zumindest theoretisch kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für eine nicht fristgemäße Kündigung fordern.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Kündigungsfristen
- Kündigungsfristen bei weiterem Arbeitsvertrag Krankheitsvertretung
- Kündigungsfristen bei Umschulung aus gesundheitlichen Gründen

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers