Wiedereingliederung und Urlaub im öffentlichen Dienst
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) stellt sich häufig die Frage: Darf ich in dieser Zeit Urlaub nehmen?
Die Antwort ist nicht kompliziert – aber oft überraschend.
Grundsatz: Weiterhin arbeitsunfähig
Während der Wiedereingliederung gelten Beschäftigte in der Regel weiterhin als arbeitsunfähig. Die Tätigkeit dient lediglich der schrittweisen Belastungserprobung.
Solange Arbeitsunfähigkeit besteht, ist Erholungsurlaub grundsätzlich nicht möglich.
Warum ist Urlaub während der Wiedereingliederung problematisch?
- Urlaub setzt Arbeitsfähigkeit voraus.
- Die Wiedereingliederung erfolgt bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit.
- Es besteht regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld – nicht auf Urlaubsentgelt.
Ein „Urlaub innerhalb der Wiedereingliederung“ widerspricht daher dem rechtlichen Status.
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht auch während Krankheit. Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch, wenn eine längere Erkrankung vorliegt.
Nach Ende der Arbeitsunfähigkeit kann der Urlaub grundsätzlich wieder beantragt werden.
Sonderfall: Unterbrechung der Wiedereingliederung für Urlaub?
In der Praxis wird gelegentlich erwogen, die Wiedereingliederung zu unterbrechen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und Urlaub zu nehmen.
Dies setzt jedoch voraus:
- ärztliche Feststellung der Arbeitsfähigkeit,
- ordnungsgemäße Beendigung der Wiedereingliederung,
- regulärer Urlaubsantrag.
Eine „formlose Pause“ innerhalb der Maßnahme ist rechtlich problematisch.
Besonderheiten für Beamte
Auch bei Beamtinnen und Beamten setzt Urlaub grundsätzlich Dienstfähigkeit voraus. Solange Dienstunfähigkeit besteht, ist Erholungsurlaub regelmäßig ausgeschlossen.
Zusammenhang mit Gehalt
Während der Wiedereingliederung wird regelmäßig kein reguläres Arbeitsentgelt für die geleisteten Stunden gezahlt.
Details zur Vergütung: Gehalt während der Wiedereingliederung
Häufige Fragen zu Urlaub während der Wiedereingliederung
Kann ich ein paar Tage Urlaub nehmen, obwohl ich nur 3 Stunden täglich arbeite?
Nein, solange weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
Verliere ich meinen Urlaubsanspruch durch die Krankheit?
Nein. Urlaubsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen.
Darf der Arbeitgeber Urlaub verlangen?
Während bestehender Arbeitsunfähigkeit ist eine Urlaubsgewährung regelmäßig ausgeschlossen.
Kann ich nach erfolgreicher Wiedereingliederung sofort Urlaub nehmen?
Nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kann regulär Urlaub beantragt werden.
Fazit
Während einer laufenden Wiedereingliederung besteht regelmäßig weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Urlaub ist daher grundsätzlich nicht möglich. Er kann erst nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beantragt werden.
Fragen und Diskussionen in den Foren
Gab es bei Ihnen Streit über Urlaub während der Wiedereingliederung? Wurde Urlaub abgelehnt oder angerechnet?
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