Dauerhafte Überlastung im öffentlichen Dienst: Ihre Rechte & Muster für eine Überlastungsanzeige

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst erleben durch Personalmangel und verdichtete Aufgaben eine dauerhaft hohe Arbeitsbelastung. Wenn Aufgaben unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr ordnungsgemäß oder fristgerecht erledigt werden können, sollten Sie eine Überlastungsanzeige erwägen.

Der Hauptzweck einer Überlastungsanzeige:
  • Haftungsabsicherung: Schutz vor arbeits- oder zivilrechtlichen Folgen bei Fehlern unter Überlastung.
  • Selbst- & Gesundheitsschutz: Dokumentation der unzumutbaren Situation gegenüber Dienststellenleitung und Vorgesetzten.
  • Fürsorgepflicht: Aufforderung an den Arbeitgeber, organisatorische Abhilfe zu schaffen.

Weiterführende Hinweise zur rechtlichen Haftung von Beschäftigten finden Sie unter TVöD Haftung für Schäden.

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Eine Überlastungsanzeige (teilweise auch Überlastungsmeldung oder Gefährdungsanzeige genannt) ist eine schriftliche, formelle Mitteilung an den Arbeitgeber oder Dienstherrn. Sie dokumentiert, dass Sie Ihre dienstlichen Aufgaben unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr ordnungsgemäß, qualitätsgerecht oder ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit erfüllen können.

Wann ist eine Überlastungsanzeige sinnvoll?

Ihre Rechte als Beschäftigte oder Beamte

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Konkret dokumentieren: Beschreiben Sie die Situation sachlich mit Datum, Zeitraum, fehlenden Stellen/Personal und konkreten Auswirkungen.
  2. Schriftform wählen: Reichen Sie die Anzeige schriftlich über den Dienstweg (Vorgesetzte / Dienststellenleitung) ein.
  3. Personalrat einbinden: Senden Sie eine Kopie der Überlastungsanzeige zur Kenntnisnahme an den Personalrat oder Betriebsrat.
  4. Kopie aufbewahren: Behalten Sie immer ein von Ihnen datiertes und unterschriebenes Exemplar für Ihre privaten Unterlagen.

Muster für eine Überlastungsanzeige

Nachfolgend finden Sie eine Vorlage, wie eine Überlastungsanzeige sachlich formuliert werden kann:

An [Name der Dienststelle / Vorgesetzten] [Adresse / Abteilung] [Ort, Datum] Betreff: Überlastungsanzeige / Anzeige einer Gefährdung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich formell mit, dass ich aufgrund der aktuellen Arbeitsbedingungen meine dienstlichen Aufgaben im Bereich [Name der Abteilung / Stelle] derzeit nicht mehr in vollem Umfang und in der gebotenen Sorgfalt erfüllen kann. Gründe für die Überlastung: - [Z. B. Unbesetzte Stellen / Hoher Krankenstand im Team] - [Z. B. Deutlicher Anstieg der Fallzahlen / Neue Zusatzaufgaben] - [Z. B. Zeitkritische Fristen bei fehlenden Vertretungsregelungen] Trotz organisatorischer Anpassungen und erheblicher Bemühungen ist es mir unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich, alle übertragenen Aufgaben frist- und qualitätsgerecht zu erledigen. Es besteht das Risiko von Bearbeitungsfehlern sowie einer Beeinträchtigung meiner Gesundheit. Ich bitte Sie daher dringend um Prüfung der Arbeitssituation und Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Entlastung (z. B. Priorisierung von Aufgaben, Fristverlängerungen oder vorübergehende Aufgabenverteilung). Mit freundlichen Grüßen __________________________________ [Unterschrift] [Name, Dienstbezeichnung, Personalnummer]

Hinweis: Passen Sie das Muster an Ihre individuelle Situation im Amt oder Betrieb an. Bleiben Sie stets sachlich, sachbezogen und frei von emotionalen Vorwürfen.

Häufige Fragen zur Überlastungsanzeige

Kann eine Überlastungsanzeige negative Konsequenzen haben?

Nein. Das Einreichen einer Überlastungsanzeige dient der Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Fürsorge- und Treuepflicht. Solange die Darstellung sachlich und wahrheitsgemäß ist, schützt das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) Sie vor Nachteilen.

Gilt die Überlastungsanzeige auch für Beamtinnen und Beamte?

Ja. Auch für Beamte ist die Anzeige ein zentrales Instrument zur Absicherung. Steht ein mögliches Dienstvergehen oder eine rechtswidrige Weisung im Raum, kann bei Beamten zudem die formelle Remonstrationspflicht greifen. Mehr: Remonstration bei Beamten

Was muss die Dienststelle nach Erhalt der Anzeige tun?

Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht die Sachlage prüfen und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung) sowie der Arbeitsorganisation treffen.

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