Teilzeitmodelle im öffentlichen Dienst: Varianten, Beispiele & Gestaltung
Teilzeit im öffentlichen Dienst ist nicht gleich Teilzeit. Zum einen gibt es rechtliche Ansprüche, zum Beispiel nach
- Tarifverträgen (TVöD, TV-L, TV-V, u.a.),
- nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) oder
- nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).
1. Übersicht über Teilzeitmodelle im öffentlichen Dienst
- Verblockte Teilzeit: z. B. Arbeitswochen im Blockmodell, oft bei Kita- oder Schichtdiensten
- Gleitzeit mit Teilzeit: tägliche Arbeitszeit kann flexibel innerhalb eines Rahmens erbracht werden
- Funktionszeit: Anwesenheit nur zu definierten Kernzeiten, im Übrigen freie Arbeitszeiteinteilung
- Mobile Arbeit / Homeoffice in Teilzeit: insbesondere in der Verwaltung
- Jahresarbeitszeitkonten: Arbeit wird flexibel über das Jahr verteilt (z. B. in Schulsekretariaten)
- Jobsharing: Zwei Personen teilen sich eine Vollzeitstelle
2. Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Beschäftigte
Innerhalb des tariflich zulässigen Rahmens können Teilzeitlösungen individuell vereinbart werden. Dabei gilt:
- Die Wünsche der Beschäftigten sind im Rahmen dienstlicher Belange zu berücksichtigen (§ 11 TVöD)
- Teilzeitmodelle müssen transparent, dokumentiert und mit Zustimmung erfolgen
- Teilzeit darf nicht zu Benachteiligungen im beruflichen Fortkommen führen
3. Praxisbeispiele aus dem öffentlichen Dienst
- Beispiel 1: Eine Verwaltungsfachangestellte arbeitet 30 Stunden pro Woche mit Gleitzeitkernzeit zwischen 9 und 15 Uhr
- Beispiel 2: Ein Bauhofmitarbeiter arbeitet im Sommer 40 Stunden, im Winter 20 – bei gleichbleibender monatlicher Vergütung (JAZ-Modell)
- Beispiel 3: Zwei Teilzeitkräfte (je 50 %) teilen sich eine Schulsekretariatsstelle – Jobsharing mit festen Tagen
4. Vorteile flexibler Teilzeitmodelle
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Reduktion von Fehlzeiten und Burnout
- Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber steigt
- Effiziente Ressourcennutzung durch Jahresarbeitszeit oder Funktionszeit
5. Teilzeit beantragen: Tipps aus der Praxis
- Teilzeit frühzeitig und schriftlich beantragen (i. d. R. 3–6 Monate vor Beginn)
- Wunschmodell klar formulieren (z. B. 4-Tage-Woche, bestimmte Uhrzeiten etc.)
- Flexibilität anbieten – das erleichtert die Genehmigung
- Gespräch mit Personalrat und/oder Gleichstellungsbeauftragten suchen
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