Teilzeit in der Pflege: Deine Rechte bei Mehrarbeit & Überstunden

Viele Pflegekräfte arbeiten in Teilzeit – sei es wegen Familie, Gesundheit oder besserer Work-Life-Balance. Doch oft wird trotzdem regelmäßig Mehrarbeit verlangt. Was ist erlaubt? Was musst du leisten – und wo sind deine Rechte?

1. Was ist Teilzeit eigentlich?

Teilzeit bedeutet: Du arbeitest weniger als die tariflich vereinbarte Vollzeit – z. B. 30 statt 38,5 Stunden pro Woche. Das ist im Arbeitsvertrag geregelt.

2. Müssen Teilzeitkräfte Überstunden machen?

Grundsatz: Nein – nur in Ausnahmefällen. Mehrarbeit darf nicht regelmäßig eingefordert werden. Du bist nur zur vertraglich vereinbarten Stundenzahl verpflichtet.

3. Wie wird Mehrarbeit bezahlt?

Als Teilzeitkraft hast du Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich, wenn du über deine vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus arbeitest. Dabei wird unterschieden zwischen Mehrarbeit (bis zur Vollzeitgrenze) und Überstunden (über der Vollzeitgrenze):

Tipp: Die genaue Regelung findest du im TVöD-K bzw. TVöD-B sowie in betrieblichen Dienstvereinbarungen.

4. Typische Probleme – und was du tun kannst

5. Unterstützung holen

Du bist nicht allein. Diese Stellen helfen dir bei Problemen mit Mehrarbeit in Teilzeit:

Fazit

Teilzeit ist kein "Lückenfüller" im Dienstplan. Du hast ein Recht auf Planungssicherheit und kannst Mehrarbeit ablehnen. Informiere dich über deine Rechte – und hole dir Unterstützung, wenn nötig.






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