Teilzeit in der Pflege: Ihre Rechte bei Mehrarbeit & Überstunden
Kennen Sie das? Sie arbeiten in Teilzeit – und sollen trotzdem ständig einspringen, länger bleiben oder zusätzliche Dienste übernehmen. Viele Pflegekräfte erleben genau das im Alltag.
Doch was ist wirklich erlaubt? Wann müssen Sie Mehrarbeit leisten – und wann dürfen Sie klar „Nein“ sagen?
Was ist Teilzeit eigentlich?
Teilzeit bedeutet: Sie arbeiten weniger als die tariflich festgelegte Vollzeit (z. B. 30 statt 38,5 Stunden pro Woche im TVöD). Maßgeblich ist dabei immer Ihr individueller Arbeitsvertrag.
Ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit ist rechtlich bindend – für Sie und Ihren Arbeitgeber.
Müssen Teilzeitkräfte Überstunden machen?
Grundsatz: Sie sind nur verpflichtet, Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu leisten.
Mehrarbeit oder Überstunden müssen Sie nur leisten, wenn:
- eine vertragliche oder tarifliche Regelung dies vorsieht (z. B. TVöD)
- eine echte Ausnahmesituation vorliegt (z. B. Notfall, extreme Personalausfälle)
Ihre Station ist knapp besetzt und Sie werden gefragt, ob Sie einspringen können.
👉 Das ist freiwillig.
👉 Nur bei echten Notlagen kann eine Verpflichtung bestehen – und auch dann nur im zumutbaren Rahmen.
- Einspringen im Frei: ist grundsätzlich freiwillig – Sie dürfen ablehnen.
- Regelmäßige Mehrarbeit: ist unzulässig und kann eine Umgehung Ihres Teilzeitvertrags darstellen.
- Zumutbarkeit: Auch im Ausnahmefall muss die Belastung für Sie vertretbar bleiben.
Wie wird Mehrarbeit bezahlt?
Wenn Sie mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, haben Sie Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich.
Im öffentlichen Dienst (TVöD) wird unterschieden:
-
Mehrarbeit
(z. B. von 30 auf 35 Stunden/Woche)
→ meist ohne Zuschläge, aber vergütungspflichtig -
Überstunden
(über die Vollzeit hinaus, z. B. über 38,5 Stunden)
→ Zuschläge möglich (abhängig von Anordnung & Lage der Arbeitszeit) -
Ungeplanter Schichtdienst
→ Zuschläge können bereits ab der ersten zusätzlichen Stunde anfallen
Tipp: Die genauen Regelungen finden Sie im TVöD-K bzw. TVöD-B sowie in betrieblichen Vereinbarungen.
Ihre wichtigsten Rechte auf einen Blick
- ✔ Sie müssen nur Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten
- ✔ Einspringen im Frei ist freiwillig
- ✔ Mehrarbeit muss bezahlt oder ausgeglichen werden
- ✔ Dauerhafte Mehrarbeit ist unzulässig
- ✔ Sie dürfen Mehrarbeit ablehnen – ohne Nachteile befürchten zu müssen
Typische Probleme – und was Sie konkret tun können
-
Sie arbeiten regelmäßig mehr als vereinbart?
→ Sprechen Sie Ihre Pflegedienstleitung gezielt darauf an und verweisen Sie auf Ihren Arbeitsvertrag. -
Sie fühlen sich unter Druck gesetzt, einzuspringen?
→ Formulieren Sie eine klare, sachliche Absage (z. B. „Heute ist mir das leider nicht möglich.“). -
Mehrarbeit wird nicht erfasst oder bezahlt?
→ Fordern Sie schriftlich die Dokumentation und den Ausgleich ein.
Unterstützung holen
Sie müssen solche Situationen nicht allein klären. Unterstützung erhalten Sie hier:
- Unser Forum Pflege
- Personalrat oder Mitarbeitervertretung
- Gewerkschaft (z. B. ver.di)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fazit
Teilzeit ist kein „Lückenfüller“ im Dienstplan. Sie haben ein Recht auf Planungssicherheit und klare Grenzen.
Wichtig: Informieren Sie sich über Ihre Rechte – und setzen Sie diese auch durch.
Haben Sie eine konkrete Situation?
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