Teilzeit in der Pflege: Ihre Rechte bei Mehrarbeit & Überstunden

Kennen Sie das? Sie arbeiten in Teilzeit – und sollen trotzdem ständig einspringen, länger bleiben oder zusätzliche Dienste übernehmen. Viele Pflegekräfte erleben genau das im Alltag.

Doch was ist wirklich erlaubt? Wann müssen Sie Mehrarbeit leisten – und wann dürfen Sie klar „Nein“ sagen?

Wichtig: Teilzeit bedeutet nicht, dass Sie flexibel „auf Abruf“ arbeiten müssen. Ihr Arbeitsvertrag setzt klare Grenzen.

Was ist Teilzeit eigentlich?

Teilzeit bedeutet: Sie arbeiten weniger als die tariflich festgelegte Vollzeit (z. B. 30 statt 38,5 Stunden pro Woche im TVöD). Maßgeblich ist dabei immer Ihr individueller Arbeitsvertrag.

Ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit ist rechtlich bindend – für Sie und Ihren Arbeitgeber.

Müssen Teilzeitkräfte Überstunden machen?

Grundsatz: Sie sind nur verpflichtet, Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu leisten.

Mehrarbeit oder Überstunden müssen Sie nur leisten, wenn:

Praxisbeispiel:
Ihre Station ist knapp besetzt und Sie werden gefragt, ob Sie einspringen können.
👉 Das ist freiwillig.
👉 Nur bei echten Notlagen kann eine Verpflichtung bestehen – und auch dann nur im zumutbaren Rahmen.

Wie wird Mehrarbeit bezahlt?

Wenn Sie mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, haben Sie Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich.

Im öffentlichen Dienst (TVöD) wird unterschieden:

Tipp: Die genauen Regelungen finden Sie im TVöD-K bzw. TVöD-B sowie in betrieblichen Vereinbarungen.

Ihre wichtigsten Rechte auf einen Blick

  • ✔ Sie müssen nur Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten
  • ✔ Einspringen im Frei ist freiwillig
  • ✔ Mehrarbeit muss bezahlt oder ausgeglichen werden
  • ✔ Dauerhafte Mehrarbeit ist unzulässig
  • ✔ Sie dürfen Mehrarbeit ablehnen – ohne Nachteile befürchten zu müssen

Typische Probleme – und was Sie konkret tun können

Tipp: Führen Sie eine eigene Liste Ihrer Arbeitszeiten. So können Sie im Zweifel Ihre Ansprüche besser nachweisen.

Unterstützung holen

Sie müssen solche Situationen nicht allein klären. Unterstützung erhalten Sie hier:

Fazit

Teilzeit ist kein „Lückenfüller“ im Dienstplan. Sie haben ein Recht auf Planungssicherheit und klare Grenzen.

Wichtig: Informieren Sie sich über Ihre Rechte – und setzen Sie diese auch durch.

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