Teilzeit in der Pflege: Deine Rechte bei Mehrarbeit & Überstunden
Viele Pflegekräfte arbeiten in Teilzeit – sei es wegen Familie, Gesundheit oder besserer Work-Life-Balance. Doch oft wird trotzdem regelmäßig Mehrarbeit verlangt. Was ist erlaubt? Was musst du leisten – und wo sind deine Rechte?
1. Was ist Teilzeit eigentlich?
Teilzeit bedeutet: Du arbeitest weniger als die tariflich vereinbarte Vollzeit – z. B. 30 statt 38,5 Stunden pro Woche. Das ist im Arbeitsvertrag geregelt.
2. Müssen Teilzeitkräfte Überstunden machen?
Grundsatz: Nein – nur in Ausnahmefällen. Mehrarbeit darf nicht regelmäßig eingefordert werden. Du bist nur zur vertraglich vereinbarten Stundenzahl verpflichtet.
- Einspringen im Frei: ist freiwillig – du darfst ablehnen.
- Verbindlichkeit: Es braucht eine rechtliche oder tarifliche Grundlage für Pflicht-Mehrarbeit.
- Ausnahmen: z. B. Notlagen (Personalmangel, Pandemie) – aber auch dann gilt: zumutbar, begrenzt und mit Ausgleich.
3. Wie wird Mehrarbeit bezahlt?
Als Teilzeitkraft hast du Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich, wenn du über deine vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus arbeitest. Dabei wird unterschieden zwischen Mehrarbeit (bis zur Vollzeitgrenze) und Überstunden (über der Vollzeitgrenze):
- Mehrarbeit (z. B. von 30 auf 35 Stunden/Woche): wird meist ohne Zuschläge vergütet, außer es handelt sich um ungeplant geleisteten Schichtdienst.
- Überstunden (über 38,5 Stunden/Woche hinaus): Zuschläge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst können anfallen, abhängig von der Lage und Genehmigung der Arbeitszeit.
- Ungeplanter Schichtdienst: Wenn du kurzfristig einspringst, kann bereits ab der ersten Mehrarbeitsstunde ein Zuschlag nach § 8 TVöD fällig werden.
Tipp: Die genaue Regelung findest du im TVöD-K bzw. TVöD-B sowie in betrieblichen Dienstvereinbarungen.
4. Typische Probleme – und was du tun kannst
- Regelmäßige Einsätze über Vertrag hinaus: Sprich mit der PDL – dies kann eine unzulässige Umgehung deines Teilzeitvertrags sein.
- Druck zum Einspringen: Du kannst freundlich, aber bestimmt ablehnen – am besten mit Verweis auf deine Rechte.
- Unbezahlte Mehrarbeit: Fordere schriftlich die Erfassung & Vergütung ein – bei Bedarf mit Unterstützung des Personalrats.
5. Unterstützung holen
Du bist nicht allein. Diese Stellen helfen dir bei Problemen mit Mehrarbeit in Teilzeit:
- Unser Forum Pflege
- Personalrat oder Mitarbeitervertretung
- Gewerkschaft (z. B. ver.di)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fazit
Teilzeit ist kein "Lückenfüller" im Dienstplan. Du hast ein Recht auf Planungssicherheit und kannst Mehrarbeit ablehnen. Informiere dich über deine Rechte – und hole dir Unterstützung, wenn nötig.