Einspringen im Frei: Deine Rechte als Pflegekraft

Das Telefon klingelt – und dein Dienstplanchef bittet dich, kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einzuspringen. An deinem freien Tag. Was gilt in solchen Fällen? Musst du einspringen – oder darfst du auch einfach „Nein“ sagen?

1. Grundsatz: Frei ist frei

Dein freier Tag ist zur Erholung da – er gehört dir. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, an freien Tagen einspringen zu müssen. Auch tarifvertraglich (z. B. im TVöD) besteht keine generelle Einspringpflicht.

2. Kann ich einfach ablehnen?

Ja. Du kannst einen Einspringwunsch ablehnen – ohne Begründung. Du musst dabei keine Konsequenzen befürchten, solange du nicht in einer Notlage unzumutbar verweigerst (z. B. Pandemienotstand, Katastrophenfall).

3. Gibt es Ausnahmen?

4. Gibt es Geld fürs Einspringen?

Ja – oft sogar mit Zuschlag. Laut § 8 TVöD stehen dir Zuschläge für zusätzliche, ungeplante Arbeit zu, insbesondere bei Schichtdiensten. Viele Einrichtungen zahlen für kurzfristiges Einspringen z. B.:

Ob und wie viel du bekommst, hängt von deinem Arbeitgeber ab – frage beim Betriebsrat oder deiner PDL nach. Siehe auch: TVöD-Zuschlagsrechner.

5. Psychische Belastung durch ständiges Einspringen

Wenn du immer wieder angerufen wirst, obwohl du „Nein“ sagst, kann das zur psychischen Belastung werden. Dann hilft oft nur noch ein klares Signal:

Fazit

Einspringen im Frei ist immer freiwillig, solange du nicht offiziell Rufbereitschaft hast. Lass dich nicht unter Druck setzen – dein Recht auf Erholung ist gesetzlich geschützt. Und: Wer freiwillig aushilft, sollte fair behandelt und entlohnt werden.






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