Hallo, muss ich Mehrarbeit leisten ?
Kommt darauf an. Was arbeitsvertraglich und im Tarifvertrag vereinbart ist und aus welchem Grund in welcher Form der Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen will.
§ 6 (5) TVöD regelt z.B.:
"Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."