Neue Themen
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Hallo,
darf ein Mitglied des Wahlvorstandes eine Unterstützerunterschrift geben?
LG :-)
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Eine kurze Frage. Wenn ein Arbeitnehmer dienstfrei hat und in der Zeit den PR aufsucht, gilt das als Arbeitszeit? Die gesetzl. Regelung dazu wäre wichtig.
Danke
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Hallo zusammen,
bleibt beim Wechsel in eine andere Sparkasse zum 01.01. eines Jahres der Anspruch auf das Urlaubsgeld-Weihnachtsgeld erhalten?
Vielen Dank!
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In welche Entgeltgruppe wird ein Immobilienkaufmann direkt nach der Ausbildung nach TVöD eingruppiert?
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Hallo
ich arbeite seit 27 Jahren in einer Komune und davon 17 Jahre in der Hochbauabteilung und bin dort in der Bauunterhaltung im Schwerpunkt Sanitär und Elektro tätig (Instandhaltung sowie Erneuerung).
Da ich im Laufe der Zeit mit steigender Erfahrung immer mehr höherwertige Aufgaben bekommen habe, habe ich im August 2023 einen Antrag auf Stellenbewertung und dem entsprechende Eingrupiierung gestellt.
Bei der Bewertung ist meine Tätigkeit mit 9a bewertet worden.
Jedoch soll ich jetzt Aufgrund nicht ausreichender beruflicher Qualifikation, ich bin Elektriker und nicht wir gefordert Techniker, lediglich in Entgeldgruppe 8 eingruppiert werden.
Aber ich soll weiterhin meine bisherigen Aufgaben ausführen, die ich auch zur Zufriedenheit meiner Vorgesetzten ausführe.
Laut Aussage der Personalabteilung gilt die Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchstabe a der Anlage 1 zum TVÖD (Entgeltordnung im Bereich der VKA)dass Beschäftigte mit einer 20jährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitergeber im Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, jedoch nur für Mitarbeiter im Verwaltungsbereich.
Diese Regelung findet keine Anwendung für Mitarbeiter im Technischem Bereich. Da können Sie nichts machen.
Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen.
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Hallo,
Wenn eine Gemeinderatssitzung um 19 Uhr beginnt, man aber als Mitglied Spätschicht (13:30 Uhr - 21:30 Uhr) in seinem Geschäft hat, wird man dann den ganzen Tag freigestellt (also die Schichtzeit) oder erst ab 19 Uhr?
Danke für eure Antworten
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Bezieht sich die Tabelle auch auf unterstützende pädagogischen Fachkräfte an der Schule im Land M-V? Ist man in die Stufe 8 b eingestuft?
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Das Gremium wurde aufgefordert "durch die Themen durchzurasen", weil die Sitzung dann um 12Uhr, wenn der Vorsitzende los muss, beendet werden muss. Unser Einwand, dass dann ein Mitglied aus dem erweiterten Vorstand die Sitzung weiterführt, wurde mit großer Geste und Vehemenz abgelehnt, das ginge nicht, es müsste dann eine Sondersitzung einberufen werden oder eine Arbeitsgruppe und dieses Protokoll würde dann ans Sitzungsprotoll angehängt werden.
Mir kommt das wie ein ganz großer Quatsch vor.
Hat jemand ne Rechtsgrundlage oder einen Kommentar, welches aussagt, dass bei Ausfall Vorsitzender in der Sitzung einfach der nächste Vertreter einspringt.
Es geht dem Vorsitzenden darum, dass er das Protokoll abschließt und unterschreibt. Deshalb muss auch die Sitzung mit seinem Abschied enden.
StellV Vorsitzender ist komplett geplant abwesend.
Danke für Rückmeldungen
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Hi!
Ich habe einen Doktor-Titel im Fach Sozialpsychologie (von Fakultät Erziehungswissenschaft). Nun mache ich das Lehramt-Studium an Grundschulen (also, ich bin wieder Studierender) und habe eine Substitution-Stelle an einer Grundschule. Allerdings ist meine Entgeltgruppe nur E10 nicht E13. Heißt das, dass der akademische Titel dem Beruf ganz genau entsprechen muss?
Danke für alle Rückmeldungen!
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Hallo zusammen,
wir haben eine Pflegefachfrau in Anerkennung, die nach P5 Stufe 3 vergütet wurde. Nun hat sie die Prüfung bestanden und muss nach P7 vergütet werden. Müssen wir hier weiterhin die Stufe 3 gewähren oder können wir die Stufe 2 nehmen, da sie ja jetzt erst frisch examiniert ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
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Hallo,
ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und habe eine Stelle als Schulsozialarbeiterin bekommen. Eingestuft bin ich in der EG 8b Stufe 3 kurz vor 4. Ich habe eine Weiterbildung zur Fachkraft für Schulsozialarbeit abgeschlossen. Kann ich auf der Grundlage eine Hochgruppierung beantragen? Wenn ja, in welche EG ? Laut Internet 11b, ist das realistisch? Wie wird eine Hochstufung beantragt ?
Danke für eure Antworten!!!
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Pressemitteilung VKA 17. März 2025
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gescheitert
Berlin/Potsdam. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat nach vier intensiven Verhandlungstagen und dem Austausch zahlreicher Vorschläge und Initiativen das Scheitern der dritten Verhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst erklärt.
„Als kommunale Arbeitgeber nehmen wir eine Schlüsselposition für das Funktionieren unserer Gesellschaft ein. In unserer Verantwortung liegen Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Entsorgungsbetriebe und viele weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Wir müssen einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Einrichtungen und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren finanziellen Belastungen schaffen. Die Gewerkschaften haben uns leider eine Möglichkeit verwehrt, diesen ausgewogenen Weg zu finden."
Die VKA hatte in den Verhandlungen wiederholt konkrete Vorschläge unterbreitet, die wesentliche Forderungen der Gewerkschaften aufgriffen und zugleich die sehr schwierige wirtschaftliche Situation der kommunalen Arbeitgeber angemessen berücksichtigten und dabei auch das eine oder andere Arbeitgeberinteresse im Sinne einer Gesamtlösung hintenangestellt.
„Wir stehen in der Pflicht, gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten zu bieten, sichere und verlässliche Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten, verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umzugehen und eine umfassende Daseinsvorsorge zu gewährleisten", betont Karin Welge.
Die Gewerkschaften hatten auch in der dritten Verhandlungsrunde ein Forderungspaket aufgerufen, dessen Geldvolumen für die Kommunen unverändert Mehrkosten von rund 11 Prozent pro Jahr bedeutet hätte. „Mit der von uns angestrebten Reallohnsicherung hat das in Zeiten von zwei Prozent Inflation nichts zu tun. Hier reden wir von Reallohnsteigerungen, die weder zur prekären finanziellen Haushaltslage der Kommunen noch zur gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland passen“, erläutert Welge.
„Deswegen könnten nach unserer Überzeugung auch ein oder zwei weitere Verhandlungstage die Differenz zwischen den nach wie vor überproportionalen Forderungen und einer unseren Bürgerinnen und Bürgern in Hinblick auf weitere Steuern und Beitragsbelastungen zumutbaren Lösung nicht überbrücken“, so die VKA-Verhandlungsführerin weiter. „Immerhin haben wir ja bereits sieben volle Tage und zum Teil sehr lange Nächte versucht, diese Brücke zu bauen. Leider ohne den gewünschten Erfolg. Aus diesem Grunde kamen wir nicht umhin, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.“
Die Verhandlungspartner des Bundes haben in unmittelbarem Anschluss die Schlichtung angerufen. Damit ist nunmehr das offizielle Schlichtungsverfahren eingeleitet. „Während des Schlichtungsverfahrens, das einige Wochen dauern wird, besteht Friedenspflicht. Somit bleiben den Bürgerinnen und Bürgern ab Mitte der kommenden Woche weitere Streiks erspart. Das wäre bei zusätzlichen Verhandlungstagen, die für uns zu wenig Erfolg versprochen hätten, anders gewesen.“
Als Schlichter für die Seite der Arbeitgeber fungiert Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Hessen. Seitens der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion wurde Prof. Dr. Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, als unparteiischer Vorsitzender der Schlichterkommission benannt.
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Pressemitteilung Ver.di vom 17.03.2025
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert das Scheitern der Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. „Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt. Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Die Verhandlungen hatten in der dritten Runde am Freitag begonnen.
„Egal, ob bei einer ausreichenden linearen Erhöhung oder einem Mindestbetrag als soziale Komponente, Altersteilzeit oder einem zeitgemäßen Arbeitszeitkonto – die Arbeitgeber haben sich vielen für die Beschäftigten wichtigen Forderungen weitgehend verweigert“, sagte Werneke. Die Kommunen haben auch die längst überfällige Ost-West-Angleichung beim Kündigungsschutz abgelehnt. Werneke: „Bis kurz vor dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen durch die Arbeitgeber hat es immer neue Lösungsvorschläge durch ver.di gegeben, von daher bedaure ich es sehr, dass sich Bund und Kommunen in die Schlichtung flüchten.“
Die Gewerkschaft habe zunächst in zähen Runden mit den Arbeitgebern versucht, einer Einigung näher zu kommen. Dies sei aber offenbar nicht gewollt gewesen, sagte der ver.di-Vorsitzende. „Wir waren für eine Lösung bereit – unsere Verhandlungspartner ganz offenbar nicht.“
In den zurückliegenden Wochen seit der zweiten Runde der Tarifverhandlungen Mitte Februar hatten etliche zehntausend Beschäftigte die Arbeit zeitweilig niedergelegt; allein in der Woche vor der dritten Runde beteiligten sich mehr als 150.000 Streikende aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes im gesamten Bundesgebiet an Warnstreiks und zeigten, wie wichtig ihnen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sind. „Nach dieser Verhandlungsrunde sind die Beschäftigten hochmotiviert, weiter für ihre Forderungen zu kämpfen“, stellte Werneke klar.
ver.di führt die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch für GdP, GEW, IG BAU sowie gemeinsam mit dbb beamtenbund und tarifunion. Die Gewerkschaft fordert insgesamt acht Prozent mehr Lohn, dabei aber wenigstens 350 Euro pro Monat, zusätzlich mindestens drei freie Tage und mehr Souveränität bei der Arbeitszeit. Das Tarifergebnis soll auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.
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Was wäre das Anfangsgehalt als Bauhofmitarbeiter mit 25 Jahren Berufserfahrung?
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Guten Tag.
Nach einer längeren Krankheitszeit habe ich mit meinem Arbeitgeber eine andere, vermutlich geringer bewertete, Tätigkeit vereinbart. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Änderung der Vergütung ab Tätigkeitsaufnahme beginnt. Mittlerweile arbeite ich seit einem Monat wieder und bezüglich der Änderung habe ich noch nichts gehört.
Eine Kollegin hat nun gemeint, wenn der AG sich wegen der Änderung 'Zeit lässt', sei das für mich von Vorteil, da die Änderung der Vergütung nicht rückwirkend zulässig sei. Stimmt das?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
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