Muss der akademische Titel dem Beruf entsprechen?
#1

Hi!
Ich habe einen Doktor-Titel im Fach Sozialpsychologie (von Fakultät Erziehungswissenschaft). Nun mache ich das Lehramt-Studium an Grundschulen (also, ich bin wieder Studierender) und habe eine Substitution-Stelle an einer Grundschule. Allerdings ist meine Entgeltgruppe nur E10 nicht E13. Heißt das, dass der akademische Titel dem Beruf ganz genau entsprechen muss?
Danke für alle Rückmeldungen!
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#2

Für die Eingruppierung von Lehrkräften nach TV-L muss man die entsprechende Entgeltordnung Lehrkräfte heranziehen. Diese nimmt Bezug auf die entsprechenden Besoldungsregelungen des jeweiligen Bundeslandes. Für eine Eingruppierung in die E13 braucht es dabei nicht irgendeinen Abschluss sondern die Befähigung zum Lehramt. Je nach Bundesland wäre selbst mit Lehramtstudium und Referendariat keine E13 an der Grundschule als normaler Lehrer möglich.

Man muss sich also die Besoldungsordnung des jeweiligen Bundesland und die Entgeltordnung Lehrkräfte anschauen. Ohne Referendariat und Lehramtstudium ist aber E10 erstmal plausibel.
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