Neue Themen

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Geschrieben von: Gast, 02.04.2025, 10:27, Forum: TV-L, Antworten (1)

Den Personalsachbearbeiter findet man in der EGO zum TV-L (hier in der Beispielesammlung) sowohl in der E6 als auch in der E8.
Wo und wie ist die unterschiedliche Eingruppierung begründet?

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Geschrieben von: Gast, 02.04.2025, 08:45, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

müssen MitarbeiterInnen einer Kita, wenn Kinder an einem Tag früher als die Schließzeit um 17:00 Uhr abgeholt werden, dadurch Minusstunden notieren?

Ich freue mich über Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 02.04.2025, 06:20, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Welches Gehalt ist für einen Sozialpädagogen, der als Koordinator bei einem ambulanten Hospizdienst angestellt ist, angemessen?

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Geschrieben von: Gast, 01.04.2025, 21:15, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Kann eine Leistungsprämie auf einen längeren Zeitpunkt gezahlt werden?
Wie hoch fällt die Zulage aus?

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Geschrieben von: Gast, 01.04.2025, 19:46, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo, 
ich arbeite als selbständiger Wasserzählerwechsler in einem Versorgungsbetrieb. Ich starte meinen Tag von zuhause aus, orgenisiere mich komplett selbständig.
Besorge mir das Material in einer Filiale unseres Betriebes, mache die Termine mit den Kunden selbst ab. Kleinere Reperaturen führe ich selbst durch, grössere dokumentiere ich und sende die zu erledigenden Arbeiten dem Rohrnetzmeister zu. Ich bin jetzt im 4. Jahr in diesem Betrieb, davor habe ich 10 Jahre als Servicetechniker für Wasser- und Wärmezähler im Ausland gearbeitet (anspruchsvollere Tätigkeit). Mit welcher Entgeldgruppe und Stufe sollte ich rechnen? (am Besten mit Nachweis)

Besten Dank
Egon ;-)

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Geschrieben von: Gast, 01.04.2025, 19:36, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin in einer Krankenhausapotheke beschäftigt und arbeite den ganzen Arbeitstag im Reinraum (Unit Dose), die Eingruppierung erfolgte nach EG 7, unter den Bedingungen in EG8 oder EG9 eingruppiert zu werden, steht Reinraumarbeit in Verbindung mit Zyto, Parenteralia etc.
Fällt darunter auch Verblisterung im Reinraum bzw. hat man dadurch Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe?

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Geschrieben von: Gast, 01.04.2025, 16:42, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen, 

Ich war bei einer Kommune als Sachbearbeiter beschäftigt und meine LOB der letzten Jahre entsprachen immer der vollen Punktzahl. Was ja wohl bedeutet, daß meine Arbeit zumindest gut, wenn nicht sogar sehr gut beurteilt wurde. Ich habe gekündigt und mein Arbeitszeugnis entspricht der Note ausreichend. Das liegt natürlich an meiner Kündigung und hat eher persönliche Gründe, da mein Amtsleiter die Kündigung sehr persönlich genommen hat. 
Wie sollte ich am besten vorgehen um eine Änderung zu erwirken?

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Geschrieben von: Gast, 01.04.2025, 14:23, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Tag,

ich selbst leite das Bauamt einer Kommune mit ca. 20.000 Einwohnern.
Ich möchte den Leiter meines Betriebshofes (Industriemeister) zusätzlich mit der Leitung des Sachgebietes Tiefbau (3 Ingenieure/Techniker) betrauen. Gleichzeitig möchte ich eine Eingruppierung dieser neuen Stelle "Sachgebietsleiter Betriebshof und Tiefbau" in die EG 10 erreichen.
Ist das grundsätzlich möglich ?

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2025, 20:42, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

In welcher Stufe ist man nach 13 Jahre als Erzieherin?

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2025, 14:51, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

ich benötige eure Einschätzung zu meiner aktuellen Eingruppierung und den möglichen Optionen zur Höhergruppierung. Seit August 2024 arbeite ich, direkt nach meiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, in der Zweitwohnungssteuer, da diese Position seit 2023 unbesetzt war und als einzige freie Stelle zur Verfügung stand. Die Stelle war in den letzten Jahren nur unregelmäßig besetzt, was unter anderem an der niedrigen Eingruppierung liegt. Aktuell bin ich in EG6, Stufe 1 (TVöD-VKA) eingruppiert.

Zu meinen Aufgaben gehört die alleinige Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer und der Jahreskurabgabe. Ich habe mir das notwendige Wissen eigenständig durch Seminare angeeignet. Neben der laufenden Sachbearbeitung arbeite ich die liegengebliebenen Fälle der vergangenen Jahre auf und treffe in jedem Fall Ermessensentscheidungen. Für die Jahreskurabgabe übernehme ich auch die komplette Veranlagung sowie die Datenpflege. Alle Prozesse in der Zweitwohnungssteuer erarbeite ich mir eigenständig, da es in unserem Team niemanden mehr gibt, der sich in der Thematik auskennt. Die von mir getroffenen Entscheidungen, insbesondere bei wichtigen Aufgaben wie dem Entwurf und der Ausarbeitung einer neuen Satzung, werden in der Regel lediglich von der Sachbereichsleitung abgesegnet.

In einem Gespräch mit meiner Sachbereichsleitung, nach Absprache mit der Personalabteilung, wurde mir in Aussicht gestellt, dass bei der ersten Veranlagung der Zweitwohnungssteuer in einigen Monaten und einer anschließenden Übernahme der Widerspruchsbearbeitung eine Höhergruppierung in EG7 eventuell möglich wäre, wobei es vom prozentualen Anteil der Widerspruchsbearbeitung auf meiner Stelle abhängt. Allerdings wurde in mehreren Seminaren zur Zweitwohnungssteuer als Mindestmaß (ohne Widerspruchsbearbeitung) eine Eingruppierung in EG8 beziehungsweise sogar EG9a diskutiert, da die Aufgaben durch die jüngsten, erheblichen rechtlichen Veränderungen und die damit einhergehende Komplexität deutlich anspruchsvoller geworden sind und aufgrund der Ermessensausübung eine höherwertige Tätigkeit vorliegt.

Ergänzend sei vielleicht erwähnt, dass in unserem Haus generell auf vielen Stellen Unmut über die Eingruppierung herrscht. Die Bewertung hängt in meinem Fall von einer Person ab, die daran festhält, dass, solange es keine Widerspruchsbearbeitung auf meiner Stelle gibt, höchstens eine Eingruppierung in EG6 möglich sei. Zudem gibt es für meine Stelle auch keine aktuelle Stellenbeschreibung. Außerdem wurde mir in meinem Gespräch mit der Sachbereichsleitung mitgeteilt, dass es mit den Stellenbewertungen hier im Haus "nicht so gut läuft" und mehrere Stellen (darunter auch meine) deswegen Mitte 2026 extern neu bewertet werden sollen.

Angesichts dieser Informationen stellt sich mir daher die Frage: Welche Chancen und Möglichkeiten seht ihr zu diesem Zeitpunkt, einen Höhergruppierungsantrag erfolgreich zu stellen (vielleicht sogar rückwirkend)? Sollte man in meiner Situation eher den Weg über EG7 einschlagen oder ist angesichts der Komplexität und Verantwortung meiner Tätigkeiten sowie der Vergleichswerte aus den Seminaren eine Höhergruppierung in EG8 oder sogar EG9a realistisch?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Erfahrungsberichte!

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2025, 11:04, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (1)

Hallo,
was bedeutet unter ENTGELDGRUPPE 10, 2 b der Zusatz " (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 6)"?

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2025, 09:23, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Hallo liebe Kollegen,

ich bin seit 2023 als Spielplatzkontrolleur tätig. Zu den klassischen Aufgaben wie Kontrolle, Auf- und Abbau sowie Aufräumen gehören auch die Betreuung der Stadtbrunnen, inklusive Wartung und Organisation. Zudem kümmere ich mich um das Stadtmobiliar, also Bänke und Mülleimer, einschließlich Reparaturen und Sichtkontrollen.

Gelernt habe ich den Beruf des Aufbereitungsmechanikers in der Fachrichtung Naturstein (Metallberuf) und habe eine dreijährige Ausbildung absolviert.

Außerdem besitze ich den Lehrgang Fachkraft für Spielplatzsicherheit.

Meine Eingruppierung liegt derzeit bei EG 4, und genau hier sehe ich Handlungsbedarf: Ich bin der Meinung, dass ich mindestens in EG 5 oder sogar in EG 6 eingruppiert werden sollte.

Ich freue mich über eure Meinungen und den Austausch.

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2025, 07:58, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ziel 1: 
Höhergruppierung von E6 in E8: Seit 2020 bin ich als gelernte Bauzeichnerin in einer Kommune im Bauamt tätig, eingruppiert derzeit in Tarifgruppe 6 - Stufe 4. Ich habe 28 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Architektur,  Industrie, Haustechnik und Brandschutz, von 2004-2007 teilweise Elternzeit.
Nun strebe ich eine Höhergruppierung an, eine Arbeitsplatzbeschreibung von 2012 ist vorhanden, allerdings so weit alles zutreffend mit wenig Spielraum nach oben. 
Dass ich die Auszubildende betreue, 3D- und BIM-fähig zeichnen kann sowie die Höherstufung einer BauzeichnerKollegin sind die Punkte, die mir einfallen, um eine Höherstufung in E8 zu beantragen. 
Aus meinem Antrag zitiere ich:
"Im Laufe meiner Tätigkeit habe ich zunehmend anspruchsvollere Aufgaben übernommen, die über die Merkmale der E6 hinausgehen....
Ausserdem erfülle ich Tätigkeiten mit erhöhten Ansprüchen, die zu mindestens 50% aus höherwertigen Aufgaben bestehen. Meine Tätigkeiten gehen über das Niveau der E6 hinaus, da sie eine höhere Eigenverantwortung, spezielle Fachkenntnisse und anspruchsvolle Planungsaufgaben umfassen."
Vom Personalrat wurde mir wenig Hoffnung auf eine Höhergruppierung gemacht. Vielleicht haben Sie Tipps, damit ich trotzdem erfolgreich werde. 

Ich bin motiviert mich weiterzubilden, vergleichbar zum Angestelltenlehrgang A1 suche ich eine Möglichkeit mich in meinem Berufszweig weiterzubilden- bzw. entwickeln. Vielleicht gibt es auch hier Ratschläge.

Ziel 2: 
In diesem Jahr soll ein Gebäudemanagement entstehen. Hier wäre meine Chance mich weiterzuentwickeln im Bereich Bestandszeichnungen, Sanierungsplanungen, Energiemanagement und damit verbundener Software für Gebäudetechnik, um eine Stelle in E9a zu besetzen.

Wie beurteilen Sie die Chancen in die höhere Gruppierung zu gelangen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 30.03.2025, 21:47, Forum: Beamte, Antworten (4)

Hallo, bei einem Wechsel des Dienstherren (von kommunal zum Land) soll ich eine Besoldungsgruppe niedriger als bisher eingestuft werden. Ist das möglich?

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Geschrieben von: Gast, 30.03.2025, 10:56, Forum: TV-L, Antworten (2)

TV-L E 5 - da gibt es 6 Unterstufen, welche Voraussetzung benötigt man um die Stufe 6 zu erhalten bzw. Stufe 1 - Danke für Ihre Rückmeldung

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