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Wie ist die Eingruppierung einer Hauswirtschaftskraft in der EG 4 und der EG 3 zu rechtfertigen?
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Pressemitteilung BMI 06.04.2025
Neues Wahlmodell für mehr freie Tage, Jahressonderzahlung wird erhöht, Schichtzulagen werden verdoppelt
Nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren haben Arbeitgeber und Gewerkschaften heute in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung umfasst unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten sowie weitere Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027.
Für den Bund führte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Das ist eine gute Nachricht für einen starken und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten. Wir machen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver. Die Einkommen steigen in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent. Wir führen ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für mehr freie Tage ein, verdoppeln die Schichtzulagen und erhöhen die Jahressonderzahlung. Außerdem beseitigen wir die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Ost und West bei Kündigungsschutz und Befristung.
Dieser Tarifabschluss ist Ausdruck des Respekts davor, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten. Viele haben einen harten und fordernden Job. Das muss sich im Einkommen und in guten Arbeitsbedingungen wiederfinden. Zugleich hatten wir die angespannte Haushaltslage zu jedem Zeitpunkt im Blick. Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was wir bei schwieriger Haushaltslage verantworten können.“
Der Tarifabschluss sieht vor:
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025:
- Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
- Für Auszubildende erfolgt die Erhöhung mit einem Festbetrag von jeweils 75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026.
Verdoppelung von Schicht- und Wechselschichtzulagen:
- Ab dem 1. Juli 2025 werden die monatlichen Zulagen für die Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro angehoben.
Erhöhung der Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“):
- Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 erhöht: Für Beschäftigte des Bundes der Entgeltgruppen 1 bis 8 wird die Jahressonderzahlung von 90 % auf 95 % erhöht, für Beschäftigte der Entgeltgruppen 9a bis 12 von 80 % auf 90 % und für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 steigt sie von 60 % auf 75 % an.
- Für Beschäftigte der Kommunen beträgt die Jahressonderzahlung künftig einheitlich für alle Entgeltgruppen 85 % eines Monatsgehalts.
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell:
Beschäftigte erhalten ab 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen. Für kommunale Krankenhäuser gelten Sonderregelungen.
Weitere Anpassungen:
- Ab dem Jahr 2027 erhalten Beschäftigte einen weiteren Urlaubstag.
- Es wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
- Die Regelungen zu Langzeitkonten und zur Gleitzeit werden klarer gefasst.
- Für den Bund werden bisher unterschiedliche Bedingungen zwischen den Tarifgebieten Ost und West im Bereich Kündigungsschutz und Befristung angeglichen.
- Es wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen eingeführt.
Die Entscheidung über die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten des Bundes obliegt der künftigen Bundesregierung.
6.4.2025
Berlin/Potsdam. Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung in den Mittagsstunden des 6. April 2025 in Potsdam im Rahmen der 4. Verhandlungsrunde, die im Anschluss an das Schlichtungsverfahren stattfand.
Der Tarifabschluss sieht im Kern folgende Regelungen vor:
- Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025
- Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
- Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026
- Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
- Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. (siehe: Brutto-Netto-Rechner für freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit)
- Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
- Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025
- Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.
„Mit dieser Einigung ist es gelungen, einen nachhaltigen Kompromiss zu finden, der sowohl den Interessen der kommunalen Arbeitgeber als auch der Beschäftigten gerecht wird", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Angesichts der finanziellen Herausforderungen der Kommunen haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber sichert und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten schafft."
Die VKA betont, dass mit dieser Einigung auch wichtige Zukunftsthemen adressiert werden. So werden ab 2026 Regelungen zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit eingeführt, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch dem steigenden Personalbedarf im öffentlichen Dienst Rechnung tragen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten wir mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktive Optionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betont Welge.
Besonders im Fokus standen bei den Verhandlungen auch die Bedürfnisse einzelner Branchen innerhalb der kommunalen Familie. Für den Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe wurde unter anderem eine umfassende Reform der Vergütungstabelle vereinbart. Auch für die Beschäftigten im Rettungsdienst konnten Verbesserungen erreicht werden, darunter die Möglichkeit für 24-Stunden-Schichten unter bestimmten Bedingungen. Hinzu kommt, dass gerade in den besonders durch Schichtdienste belasteten Bereichen viele Verbesserungen geschaffen wurden, wie beispielsweise die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 100 auf 250 Euro im Bereich der Krankenhäuser.
Die vereinbarte Laufzeit beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027 und schafft damit Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der kommunalen Welt.
„Mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und gleichzeitig die dringend notwendigen kommunalen Zukunftsinvestitionen nicht gefährdet werden", so Welge abschließend. „Diese Einigung ist ein wichtiges Signal für unser gemeinsames Ziel: eine funktionierende kommunale Daseinsvorsorge mit fairen Arbeitsbedingungen - und das ist in schwierigen politischen Zeiten durchaus auch ein Beitrag zur Sicherung der Demokratie."
06. April 2025 Einkommensrunde 2025
dbb beamtenbund und tarifunion
Geyer: „Wichtige Fortschritte stecken im Detail“
„Meist fangen bei den Details ja die Probleme an. Beim Ergebnis heute ist es umgekehrt: sehr wichtige Fortschritte stecken genau in diesen Details“, kommentierte dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer die Einigung mit Bund und Kommunen am 6. April 2025 in Potsdam.
Geyer weiter: „Es ist zentral, dass die von uns geforderten Komponenten lineare Erhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Entlastung alle Teil des Abschlusses sind. In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden.“ Gleichzeitig gelte aber auch, dass ein zukunftsweisenderes Ergebnis sinnvoll gewesen wäre, so der dbb-Vize. „Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen.“
Mit Blick auf die nächsten Jahre prognostizierte Geyer, dass die Tarifauseinandersetzungen langwieriger und härter werden würden: „Der öffentliche Dienst muss generell attraktiver werden. Aktuell fehlen 570.000 Beschäftigte. In den nächsten zehn Jahren geht ein weiteres Drittel der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Um diesen extremen Aderlass zu kompensieren, müssen sich die Bezahl- und Arbeitsbedingungen weiter deutlich verbessern, sonst sehen wir auf dem Arbeitsmarkt bald endgültig alt aus.“ Abschließend forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“
Die Eckpunkte der Einigung:
Lineare Entgelterhöhungen
- ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent (Laufzeit 27 Monate, bis 31. März 2027).
110 Euro Mindestbetrag im ersten Erhöhungsschritt. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.
Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.
Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.
Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) geben.
Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:
- Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
- VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
Mehr Arbeitszeitsouveränität
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.
Bildungsgewerkschaft zum Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
06.04.2025
Potsdam – Als hart erkämpfen Kompromiss bezeichnete die GEW-Vorsitzende Maike Finnern den Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, von denen die GEW vor allem diejenigen im Sozial- und Erziehungsdienst vertritt. „Die Gewerkschaften haben in diesen Verhandlungen hart gekämpft und konnten am Ende einige wichtige Punkte durchsetzen“, fasste Finnern zusammen.
Der Tarifabschluss sieht eine schrittweise Erhöhung der Gehälter vor. Ab April 2025 werden die Gehälter um 3,0 Prozent erhöht, gefolgt von weiteren 2,8 Prozent ab Mai 2026. Außerdem gibt es für die Beschäftigten ab 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag.
Dass die Arbeitgeber die Forderung nach einem Meine-Zeit-Konto bis zum Schluss blockierten, kritisierte die GEW-Vorsitzende. „Trotzdem ist am Ende wenigstens der Einstieg in mehr Eigenverantwortlichkeit über die Arbeitszeit gelungen, den es weiterzuentwickeln gilt. Neben dem zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 können die Kolleginnen und Kollegen in vielen Bereichen des TVöD – unter anderem in kommunalen Kitas – ab sofort am Anfang des Jahres selbst entscheiden, ob sie die Jahressonderzahlung in voller Höhe ausbezahlt haben oder einen Teil in bis zu drei Urlaubstage umwandeln wollen“, erklärte Finnern. Auch die Jahressonderzahlung wird erhöht – auf 85 Prozent einheitlich für die Beschäftigten in kommunalen Kitas. Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 in Heimen wird die Jahressonderzahlung auf 90 Prozent erhöht, da sie nicht von der neuen Umwandlungsmöglichkeit profitieren. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in freie Tage umzuwandeln.
„Die Erhöhung der Gehälter sichert für die Beschäftigten in den sozialen Berufen und der frühkindlichen Bildung finanzielle Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten“, sagte die GEW-Vorsitzende. Zudem sei mit der Möglichkeit für mehr freie Tage eine wichtige Forderung der Beschäftigten nach mehr Zeit erfüllt worden. „Die Kolleginnen und Kollegen im gesamten Sozial- und Erziehungsdienst gehen auf dem Zahnfleisch. Mit dem Lohnplus und der Möglichkeit für viele, Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, haben wir ein Stück Entlastung erreicht“, sagte Finnern. Gleichzeitig bekräftigte die GEW-Chefin, sich auf politischer Ebene weiterhin dafür stark zu machen, die Arbeitsbedingungen in Kitas über bundesweite Standards im Kita-Qualitätsgesetz zu verbessern.
Kritik äußerte die GEW-Chefin am Unwillen der kommunalen Arbeitgeber, die Kündigungsregelung West auch im Tarifgebiet Ost zu übernehmen. „Dass es 35 Jahre nach der Vereinigung gravierende tarifliche Unterschiede beim Kündigungsschutz gibt, kann nicht sein“, sagte Finnern. Auch wenn es in dieser Runde in diesem Punkt nicht zu einer Einigung gekommen sei, kündigten die Gewerkschaften an, sich in kommenden Tarifrunden weiter für eine Angleichung stark zu machen.
Info: Das Tarifergebnis kam nach vier besonders harten Verhandlungsrunden, mehreren Streiks und einer Schlichtung zu Stande. Es gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen. Die GEW vertritt dabei vor allem die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes. ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Das Tarifergebnis hat einer Laufzeit von 27 Monaten.
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Hallo,
Ich bin staatl. anerk. Erzieherin / Fachwirtin Sozialwesen, arbeite seit Oktober als Berufsbildungsbegleitung /Jobcoach. Bin mit 8 b Stufe 2 (leider ein Rückschritt, war in 8 a Stufe 5 und im TVL S9 über 10 Jahre). Habe 10 Jahre im heilp. Kita gearbeitet (was anerkannt wurde, um keine weitere Zusatzausbildung machen zu müssen). Was ist da noch drin an Höhergruppierung? Ich wäre eigentlich bei EG 9 Stufe 5??
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Wie ist die Regelung einer Weiterarbeit nach Erreichen der Pensionsberechtigung als Kommunalbeamter in NRW?
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Hallo,
Ich arbeite in einer Flüchtlingsunterkunft. Ich und meine Kollegen haben immer wieder die Gefahr uns mit TBC oder Krätze zu infizieren. Ebenfalls entsorgen wir den Müll aus der Gemeinschaftsküche und reinigen die Abflüsse der Toiletten per Hand, die oftmals sehr verschmutzt sind durch Urinstein und Lebensmitteln. Ebenso spülen wir regelmäßig mit Chemikalien die Abflüsse der Küchen. Meine Frage ist es, ob uns ein Erschwerniszuschlag unter diesen Umständen zustehen würde.
Ebenfalls kommt es oft zu körperlichen Auseinandersetzungen. Im Mai letzten Jahres wurde ich z.B mit einem Küchenmesser verletzt. Dies hat zur Folge gehabt, dass wir Sicherheitswesten tragen müssen.
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Hallo und guten Tag,
ich finde nirgendwo Regelungen die den aktuellen Tarifvertrag (TVöD-P) Pflege in Hessen betreffen. Wie lange läuft er noch und gibt es in diesem Jahr noch Tarifanpassungen?
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Ver.di Pressemitteilung vom 06.04.2025:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich am Sonntag (6. April 2025) in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der Abschluss liegt auf dem Niveau der Schlichtungsempfehlung von Ende März: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Die insgesamt vier Verhandlungsrunden samt Schlichtung seien sehr zäh verlaufen und hätten aufgrund der Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite bei vielen Themen mehrfach vor dem Scheitern gestanden, erklärte Werneke. „Erst nach einer erfolgreichen Warnstreikrunde mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen ist Bewegung in die Verhandlungen gekommen. Letztendlich konnte ein Tarifergebnis mit prozentualen Einkommenssteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate durchgesetzt werden, außerdem Verbesserungen bei einigen Zuschlägen und der Arbeitszeit.“
Der Abschluss setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf. Im Ergebnis soll es für die Beschäftigten ab April 2025 eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent monatlich geben, mindestens aber 110 Euro, wovon insbesondere Menschen aus den unteren Lohngruppen profitieren. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgt ab Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027. Darüber hinaus steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit.
Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart. Daneben verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserter Regelungen bei der Gleitzeit. Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu erreichen. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.
Zugleich wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden in der Woche geben kann, mit zusätzlichen Gehaltszuschlägen für die Erhöhungsstunden. „Das ist ein Thema, bei dem wir klare Grenzen eingezogen haben“, sagte der ver.di-Vorsitzende Werneke: „Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“ Die Regelung sei zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vorher in ihrer Wirkung überprüft.
ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Mitte Mai entscheidet dann die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.
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Hi :-)
Hat schon irgendjemand möglicherweise gehört, was für Fächer in diesem Jahr geprüft werden? (Verwaltungsfschangestellte vom NSI) oder habt ihr eine Vermutung?
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Hallo,
ich wurde für nächste Woche zu einem Gespräch mit meiner Chefin, Geschäftsstellenführung und Bürgermeister eingeladen. Ich soll als Vertreterin des Personalrats dabei sein. Es wird wohl um eine Mitarbeiterin aus unserer Abteilung gehen.
Ich habe jedoch keine Ahnung um was es eigentlich geht bzw. was dabei meine Aufgabe sein soll?
Müsste ich mehr Infos bekommen bzw. ist dies der richtige Weg um Gespräche zu führen?
Vielen Dank
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Kann eine Kinderpflegerin mit Weiterbildung (160 Std.) Fachkraft für Atelierarbeit, die im offenen Bereich tätig ist, mit 30 Jahren Berufserfahrung bei gleichwertiger Tätigkeit einer Erzieherin in 8a eingruppiert werden?
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Hallo,
in welche Gruppe wird eine Pädagogische Asistentin eingestuft?
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Hallo,
Ich bin am 01.01.2022 in die 4 Stufe/ 8b gekommen. Wann erfolgt ein Aufstieg in die 5? (TV L SuE)
Grüße,
Tim
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