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Hallo,
ich würde gerne wissen wer genau vom §14 Abs. 2 TVöD betroffen ist.
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https://www.br.de/nachrichten/amp/bayern...ut,TTNNQyg
Laut Söder, bald kostenlos.
Wird der Meister für kommunale Bauhöfe auch dazukommen?
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Ich arbeite bereits seit 2008 in Festeinstellung als Tontechniker in der Tonabteilung eines Stadttheaters. Eingruppiert bin ich in EG 4. Die Verwaltung sagt mir jedoch eine Höhergruppierung in die EG 5 sei nicht möglich. Wie kann das sein ? Danke im vorraus für die Antwort
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Hallo zusammen,
seit einiger Zeit bin ich Ausbildungsbeauftragte für zwei Sachgebiete. Damals bat mich meine Ausbilderin darum, dass möglichst zeitnah die Stellenbeschreibung angepasst werden muss, da 10% meiner Arbeitszeit dafür genutzt wird. Diese Änderung wurde bis heute von der Personalabteilung nicht umgesetzt. Hinzu kommt, dass ich auch noch Jobpatin bin, sprich neue Kollegen werden von mir eingearbeitet, was ebenfalls nicht in der Stellenbeschreibung steht. Innerhalb meiner Abteilung wurde vor einiger Zeit eine Gefahrenanzeige gestellt, sodass die Stelle nun neu bewertet werden muss. Meine Frage ist folgende: Macht es Sinn, diese beiden Tätigkeiten aufgrund der Wertigkeit mit aufnehmen zu lassen oder werden diese eher als minderwertige Tätigkeiten gesehen und machen nichts aus? Es geht hier lediglich um die Stellenneubewertung und die Eingruppierung in die entsprechende EG.
Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung
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Hallo,
ich habe als aktiver Beamter im Jahr 2011 eine schriftstellerische Tätigkeit bei meinem Dienstvorgesetzten angezeigt. Dieser Nebentätigkeit bin ich dann in den Jahren danach mehr oder weniger unregelmäßig nachgegangen. So habe ich als Autor ein Buch allein publiziert, zwei weitere als Co-Autor und im April 2019 war ich dann noch Co-Herausgeber und gleichzeitig einer von über 30 Mitautoren einer weiteren, diesmal großen Buchveröffentlichung. Bei den 3 ersten Buchveröffentlichungen waren die Honorare aber auch Tantieme der Verwertungsgesellschaft Wort "überschaubar". Bei der letzten Buchveröffentlichung sieht es etwas anders aus, so dass hier durchaus mit jährlichen Vergütungen in einem fünftstelligen Euro-Bereich gerechnet werden darf, zumal das Werk demnächst auch ins Englische übersetzt werden soll. Nun zu meinem eigentlichen Problem: Meine Arbeiten an dem letztgenannten Buch waren bereits im August 2019 beendet, da die anderen Autoren und selbst auch der Verlag für Verzögerungen sorgten, ist das Werk erst im Oktober 2021 herausgegeben worden. Seit dem 01.01.2021, also vor dem Erscheinungstermin dieser Buchveröffentlichung, befinde ich mich im Vorruhestand und erhalte seitdem Versorgungsbezüge. Nach dem hiesigen Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) ist der Versorgungsempfänger verpflichtet das "Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen", in meinem Fall dem Landesamt für Finanzen, zu melden. Ziel ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen bei den Versorgungsbezügen. Nun ist im LBeamtVG aber auch eindeutig geregelt, dass unter anderem Einkünfte aus schriftstellerischer Nebentätigkeit nicht als Erwerbseinkommen zu betrachten sind, soweit dabei der Umfang einer im aktiven Dienst zulässigen genehmigungsfreien Nebentätigkeit nicht überschritten wird. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich übe derzeit, und vor allem seit Beginn meiner Pensionierung, keine Nebentätigkeit aus, erhalte aber aus meiner "Zeit vor der Pensionierung" Honorare im Zusammenhang mit meiner damaligen schriftstellerischen Tätigkeit. Muss ich diese Erwerbseinkommen, die ja nach dem LBeamtVG eigentlich nicht zu den Erwerbseinkommen zählen, überhaupt meinem Landesamt für Finanzen melden? Der Umfang meiner im aktiven Dienst zulässigen genehmigungsfreien Nebentätigkeit (schriftstellerische Tätigkeit) wird auch nicht überschritten, weil ich eine solche seit nunmehr 2 Jahren gar nicht mehr ausübe. Auch diese Voraussetzung muss durch das Landesamt für Finanzen nicht geprüft werden.
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Hallo, ich habe eine Frage.
Vor 5 Jahren wurde festgestellt, dass ich nach meinen Aufgaben ins tvöd 9a eingestuft werden müsste. Mein direkter Vorgesetzter mag keine Frauen, und meinte ich bekomme nur die 8, weil ich eine dumme Frau bin. Darauf hin bin ich zum Personalrat und habe mich beschwert. Mit dem Bürgermeister, Personalchef, Personalrat und dem Vorgesetzten wurde vereinbart, dass ich ins tvöd 9a nur höhergruppiert werde, wenn ich mehrere Seminare besuche. Habe ich alles gemacht und habe dieses Jahr im Mai die mündliche Zusage bekommen, dass ich jetzt meine Höhergruppierung bekommen. Leider habe ich auch genau da die Diagnose Krebs bekommen, und war 6 Monate im krankenstand. Jetzt kam ich wieder und meine Stelle wurde einfach jemand anderes gegeben, der neu eingestellt wurde und eigentlich für meinen Kollegen der in Rente ist eingestellt wurde. Hab daraufhin mit den Personalratsmitglied gesprochen, der damals bei den Gesprächen dabei war, und er meinte ich soll die Protokolle anfordern (er arbeitet nicht mehr bei uns). Ich habe beim Personalratsvorstand meine Protokolle angefordert. Und der neue (trinkt gerne mit dem Bürgermeister einen) Personalrat meinte, er findet die Protokolle nicht.
Was kann man hier machen?
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Hallo, ich wollte fragen wie ist der Straßenbahn Fahrer eingruppiert?
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Bin 58, seit 40 Jahren in der Pflege. Erst als KPH und seit 21 Jahren Krankenschwester mit Palliativweiterbildung.
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Mahlzeit! In welcher Entgeltgruppe wird ein Straßenkontrolleur geführt bei der Stadt?
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Ich habe eine Frage, in welche Gruppe ich mit 22 Jahren Erfahrung als Busfahrer im TV-N Tarif passen?
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Hallo, wo sind denn bitte stellvertretende Bauhofleiter und Grünbereichsleiter in Persona einzuordnen ?
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Ich bin Leiterin eines Waldkindergartens und habe eine Mitarbeiterin, die eine Qualifizierung zur Montessouripädagogin macht. Da sie damit eine höhere Qualifizierung erreicht, kam die Frage auf, ob sie dann von der Entgeltgruppe 8a in die 8b rutschen kann. Ist das möglich?
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In welche Entgeldgruppe werden Rentner mit Minijob eingruppiert?
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Hallo, ich wollte mal nachfragen welche Eingruppierung eine Anstellung Buchhaltung Steuerrecht in einer kommunalen Fernwasserversorgung zugeordnet wird.
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Mein Arbeitgeber verhandelt mit dem Bezirk Oberbayern über die Refinanzierung der Großraumzulage.
Diese Zulage wird rückwirkend verhandelt. Wer vor der Vereinbarung aus dem Betrieb ausscheidet, bekommt rückwirkend diese Zulage nicht.
Auf welcher rechtlichen Grundlage (z.B. im TVöD) basiert dies?
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