18.01.2023, 16:18
Mein Arbeitgeber verhandelt mit dem Bezirk Oberbayern über die Refinanzierung der Großraumzulage.
Diese Zulage wird rückwirkend verhandelt. Wer vor der Vereinbarung aus dem Betrieb ausscheidet, bekommt rückwirkend diese Zulage nicht.
Auf welcher rechtlichen Grundlage (z.B. im TVöD) basiert dies?
Diese Zulage wird rückwirkend verhandelt. Wer vor der Vereinbarung aus dem Betrieb ausscheidet, bekommt rückwirkend diese Zulage nicht.
Auf welcher rechtlichen Grundlage (z.B. im TVöD) basiert dies?