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Gilt der freiwillige Besuch der Light and Building Fachmesse in Frankfurt /Main als Fortbildung im Sinne des TVöD für Elektriker des städtischen Bauhofes SG Straßenbeleuchtung? ( Fahrtkosten und Urlaub wurden im Vorfeld schon durch die Mitarbeiter bezahlt bzw beantragt, Eintritt wurde gesponsert)
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Hallo, ich habe eine Frage zum Familienzuschlag Stufe 1. Meine Frau war bisher selbstständig tätig. Sie hat dann zum 01.01.2025 eine Festanstellung bekommen beim quasi gleichen
Arbeitgeber. Die Tätigkeit ist nicht im öffentlichen Dienst. Jetzt habe ich von der Besoldungsstelle einen Fragebogen zur turnusmäßigen Überprüfung des Familienzuschlages bekommen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich den Wechsel meiner Ehefrau von der Selbstständigkeit zur Angestellten der Besoldungsstelle nicht mitgeteilt habe. Mir war es schlicht nicht bewusst gewesen, da sich ja nur der Status ( von Selbstständigkeit zur Angestellten ) geändert hat. Ein Schaden ist nicht eingetreten, da meine Frau dort keine Familienzuschläge erhält. Ich habe nur Befürchtungen, dass man mir die vergessene Meldung der Änderung disziplinarisch zur Last legen könnte. Meine Frage ist, wie gehen die Besoldungsstellen mit solchen Sachverhalten um ?
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Ich bin nach TVL in E 9a eingruppiert. Da ich aber als Klassenleitung arbeite und die dauerhafte vollumfängliche Verantwortung übertragen bekommen habe, schätze ich meine Tätigkeit als eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit innerhalb der Entgeldgruppe 9 ein. Es ist eine Steigerung der Fachkenntniss in Breite und Tiefe.
Wie kann ich in E 9a höhergruppiert werden?
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Guten Tag. Ich würde mich interessieren, ob die Erzieherinnen Überstunden auch stundenweise abbummeln?
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Welche angaben muss AV zwingend enthalten?
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Gilt bei einer Kündigug die zweieinhalbjährige Ausbildung auch als Beschäftigungsdauer oder beginnt die Beschäftigungsdauer erst nach der Ausbildung, also nachdem man in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde?
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Wir haben ein Kommunalunternehmen für den Betrieb der Kläranlage. Diese ist bilanzpflichtig mit Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Die letzte dem Gemeinderat vorgelegte Bilanz ist von 2019 (!). In der GO steht, dass die Bilanz innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres dem Gemeinderat vorzulegen ist.
Vorstand des Kommunalunternehmens ist der Bürgermeister.
Trotz vielfacher Anfragen über den Verbleib der weiteren Bilanzen kommen immer nur Aussagen wie "zu wenig Personal" und "Arbeitsüberlastung".
Was kann ich als Gemeinderat machen, um dieses Fehlverhalten zu korrigieren?
Wir sind eine Gemeinde in Bayern.
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Hallo
Fogendes Szenario:
Es ist eine neue Stelle zu besetzen und auch öffentlich ausgeschrieben.
Es wird vorrangig pädagogisch- arbeitserzieherisch- ergotherapeutisch mit Klient*innen gearbeitet (so wird es auch in der Stellenausschreibung beschrieben).
Eine Person mit einschlägiger Erfahrung (30 Jahre) bewirbt sich.
Soll dann E8 bekommen.
Meine Frage an euch: Wieso wird sowas nicht nach SuE in eine S8a oder b eingestuft?
Ist sowas nicht auch gesetzlich irgendwie vorgeschrieben?
Der Betriebsrat scheint da auch nicht zu reagieren....
Gehört das so?
Danke schon mal für hoffentlich folgende Antworten :-)
Grüße
x
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Wieviel steht mir SSZ zu ? In 2024 habe ich seit Mitte Mai wegen Krankheit nicht gearbeitet. Hatte im August 2024 eine schwere Erkrankung und bin aktuell seit 5.11.2025 im Arbeitslosengeld. Vorher Krankengeld.
Wieviel SSZ steht mir zu für 2024, 2025 und nun für 2026 nach Wiedereingliederung etwa Mitte Mai 2026?
Vielen lieben Dank
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Hallo, ich bin seit 23.5.2024 wegen Burnout erkrankt. Im August 2024 kam eine schwere Erkrankung hinzu. Am 4.11.2025 wurde ich bin der Krankenkasse ausgesteuert. Beziehe seit 5.11.2025 Arbeitslosengeld.
Nun hatte ich ein Gespräch wegen Wiedereingliederung ab 1.4.2026 mit meinem Chef. Er meinte ich hätte evtl. keinen Urlaubsanspruch für 2025, weil ich da keinen Tag gearbeitet habe. Ist das so, dass ich keinen Urlaubsanspruch für 2025 habe? Gefühlt meine ich, dass ich Anspruch habe.
Tarifvertrag ist TVöD -S also Sparkassen.
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Die Schule ruft an und das 11 jährige Kind muss abgeholt werden, wegen Krankheit. Die Arbeitszeit muss vorzeitig beendet werden. 45 Minuten früher Feierabend, um das Kind abzuholen. Angestellt beim TVöD. Sind es Minusstunden oder ist es bezahlt freigestellt? Leitung sagt es ist Minus.
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Ich habe mich vor zwei Jahren erfolgreich auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. Nachdem ich anfangs mit großem Elan und Freude die Aufgabe anging, merkte ich nach ein paar Monaten, dass sich die Tätigkeit als zu trocken erwies und meine Rolle sehr untergeordnet und zuarbeitend war. Zudem fielen mir deutliche Kommunikationsprobleme mit bestimmten Kolleginnen auf, die sich dann noch gegen mich verbündeten. Meine anfängliche Euphorie wich einer Ernüchterung und Unzufriedenheit. Es ergab sich die Gelegenheit, mich nochmals intern weiter zu bewerben, um für mich eine neue Herausforderung zu suchen. Die dabei ausgeschriebene Stelle reizte mich sehr.
Erfreulicherweise erhielt ich schnell eine (mündliche) Stellenzusage und damit nahm leider das Unheil einen Lauf, den ich so nicht vorhergesehen hatte und in meiner fast 36-jährigen Dienstzeit noch nicht erlebt habe.
Zunächst einmal wurde ich gebeten, meinen Vorgesetzten mit dem Hinweis, dass ich "ganz aussichtsreich im Rennen liegen würde" über meine Bewerbung zu informieren. Nachdem ich die Gründe genannt hatte, zeigte sich mein Vorgesetzter noch recht verständnisvoll. So weit, so gut... Allerdings nahmen mir die Kollegin, mit der es zuvor erhebliche Kommunikationsprobleme gab, den Wechsel, den ich ihr sehr aufrichtig zu erkären versuchte, scheinbar übel.
Kurz vor meinen bereits per E-Mail abgestimmten Wechsel wurde ich von der Personalstelle informiert, dass sich aufgrund eines Verfahrensfehlers die Personalauswahl verzögern würde und die gegenüber mir zugesagte mündliche Stellenzusage so nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Leider hatte ich bis dahin noch keine Umsetzungsverfügung erhalten. Insgesamt eine ziemlich blöde Situation - besonders für mich - da ich mich bereits bei allen verabschiedet hatte und das Auswahlverfahren nun vor vorn los ging.
Einige Woche später schwärzten mich meine "Lieblingskolleginnen" bei meinem Vorgesetzten an und es wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet. Diesen Zug fand ich sehr mies und empfand ihn als späte Rache für meinen angedachten Wechsel. Ein zwischenzeitlich eingeschalteter Rechtsanwalt vertritt mich in dieser Angelegenheit. Seitdem ist das Verhältnis zu Teilen des Kollegiums meines derzeitigen Arbeitsbereiches komplett zerstört und zerrüttet. Ich arbeite weitestgehend nur noch im Homeoffice und bin eigentlich kalt gestellt. Die Kommunikation beschränkt sich nur noch auf das Nötigste.
Das sich verzögerte Bewerbungsverfahren hatte ich inzwischen für mich entschieden und wurde (abermals mündlich). Eigentlich sollte ich Ende Januar in den neuen Arbeitsbereich umgesetzt werden. Doch scheinbar wurde meine Umsetzungsverfügung angehalten. Die Personalstelle gibt sich auf mehrfache Anfrage einsilbig mit dem Hinweis "befindet sich im Geschäftsgang". Auf Nachfrage beim Personalrat wunderte sich dieser, warum ich nicht schon längst in den neuen Arbeitsbereich umgesetzt worden sei, zudem konnte der Personalrat keinen Verfahrensfehler bei der anfänglichen Zusage feststellen und fragte bei der Behördenleitung nach. Bisher ohne sichtbaren Erfolg.
Ich habe den Eindruck, dass da jemand ein übles und mieses Spiel mit mir treibt.
Ich rechne schon gar nicht mehr mit der neuen Stelle und denke ernsthaft über einen Wechsel der Behörde nach.
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Ich gehe am 01.03.26 in Rente. Möchte ab diesem Zeitpunkt noch weiter arbeiten in P7 Stufe 5. Muss diese versteuert werden? Wie sieht die Berechnung aus? Welches monatliche Gehalt würde mir ausgezahlt werden?
Liebe Grüße
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Ich war von Mai 2024 bis Oktober 2025 krank. Mein Urlaubsanspruch aus 2024 verfällt am 31.03.2026.
Wann verfällt der Urlaub aus 2025, wenn ich ihn aus dienstlichen Gründen nicht nehmen konnte und mit Genehmigung des Vorgesetzten in das Jahr 2026 übertragen lassen habe?
Marion
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Hallo, bei der Arbeitskleidung, die mir vorgeschrieben ist, ist die Hose zu lang. Ich möchte sie kürzen lassen. Muss der Arbeitgeber das bezahlen? Gibt es Urteile?
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