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Geschrieben von: TimWe, 18.05.2025, 09:33, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Wenn die Tagesordnung zu einer Gemeinderats- oder Kreistagssitzung nur einen TOP enthält, kann dann zu dieser Sitzung auch als rein nichtöffentlich eingeladen werden?
Oder muss - weil die Sitzungen grundsätzlich bzw. in der Regel öffentlich sind - "pro forma" en öffentlicher TOP enthalten sein?

Gibt es zu der Antwort konkrete Fundstellen, Quellen?

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Geschrieben von: Gast, 17.05.2025, 13:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich habe am 1.6. mein 25-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst. Der Tag Sonderurlaub wurde mir bereits zugesichert, aber keine Jubiläumszahlung.
Muss ich die 25 Jahre bei meinem jetzigen Arbeitgeber abgeleistet haben, um die Sonderzahlung zu erhalten? Oder zählen alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit, bei denen ich vorher tätig war?

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Geschrieben von: Gast, 16.05.2025, 18:39, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wer ist Arbeitgeber von Sozialdienstmitarbeitern?

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Geschrieben von: Gast, 16.05.2025, 13:00, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Moin zusammen,
wir werden umgestellt auf den TvöD VKA. 
Ich bin Notfallsanitäter und arbeite in der ZentralenNotaufnahme. Gemäß Entgeltordnung sind NFS in der Entgeldgruppe N (Rettungesdienst) gleich der P8 (Pflege in der Funktion). Meine Personalabteilung sieht das nicht so, und setzt mich in die EG6 (z.B. MedFachAngestellte). In einer Stellenbeschreibung für NFS in UniKlinik Mainz ist der NFS in der KR8 eingestuft, diese ist doch auch gleichzusetzen mit der P8??
Ist jedem hier der auch als NFS in einem TvöD - Haus arbeitet.

vielen Dank im Voraus für Eure Antwort

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Geschrieben von: Gast, 16.05.2025, 12:09, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wie erfolgt die Eingruppierung einer KiTa-Leitung sowie der ständigen bestellten Vertretung: BE 140 Plätze; Durchschnittsbelegung 122 Plätze

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2025, 22:37, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,ich arbeite als Dauernachtwache von 21 bis mindestens 6.15 Uhr, meist bis 7 Uhr, in einem Wohnheim, wo in Wechselschicht gearbeitet wird und die Mitarbeiter keine Pause einarbeiten müssen. Wir Dauernachtwachen bekommen keine Wechselschichtprämie und unsere Pausen müssen wir einarbeiten. Ist das richtig so? Denn ich kann wie jeder andere Mitarbeiter auch nicht wirklich Pause machen und schon gar nicht das Unternehmen verlassen oder festgelegte Pausen einhalten da ja immer was sein kann. Muss ich also immer meine 7,75 Stunden plus 0,75 Stunden arbeiten um nicht ins Minus zu kommen und meine Kollegen in der Wechselschicht nur 7,75 Stunden ? Wir sind angelehnt an den TVöD vka. Danke im voraus

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2025, 13:10, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, muss ich Mehrarbeit leisten ?

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2025, 11:30, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Wir unterhalten als Kommune eine Notwohnung. Müssen wir die Bürger, welche von uns in die Wohnung eingewiesen werden, für die Zeit Ihres Aufenthaltes melderechtlich dort anmelden, oder behalten diese den Status ohne festen Wohnsitz?

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2025, 08:02, Forum: TVöD, Antworten (1)

Durch die Digitalisierung der E-Akten, werden nun alle Scanarbeiten den Sachbearbeitern (EG9c) entzogen. Nun soll eine Stelle geschaffen werden, die komplett aller Bürgergeldsachbearbeiter übernehmen soll. Wie hoch wäre die EG-Gruppe?

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2025, 21:22, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo Community,
ich bin seit 01.09.2017 in TVöD-SuE S8a Stufe 3 und stelle mir die Frage, wann ich in Stufe 4 höhergruppiert werden müsste. In der Zeit zwischen 01.09.2017 und heute war ich in der Zeit von 08.09.2019 - 12.07.2021 sowie in der Zeit von 31.10.2022 - 17.08.2024 in Elternzeit. Ohne Berücksichtigung der Änderung der Stufenlaufzeit mit dem letzten Tarifabschluss (von 4 Jahren in Stufe 3 auf 3 Jahre in Stufe 3) würde ich zum 01.04.2025 in Stufe 4 höhergruppiert werden. Unter Berücksichtigung der Änderung der Stufenlaufzeit zum 01.10.2024 müsste ich doch zu diesem Zeitpunkt umgruppiert werden, oder?
Ich freue mich auf eure Sichten.
VG

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2025, 18:28, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Wer zahlt was für Fürsorge bzw. Zusatzversorgung als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer?
Und ab wann?

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2025, 15:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wo wird ein Personalsachbearbeiter eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2025, 13:30, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 12 Jahren in der Verwaltung einer Kommune (NRW), derzeit auf einer 9a Stelle als Quereinsteiger ohne verwaltungsnahe Tätigkeit, also kein konkrete Sachbearbeitung sondern im Außendienst.

Ich habe ein abgeschlossenes Studium (diplom) und möchte mich bewerben auf eine 9c Stelle bei der selben Kommune aber mit Sachbearbeitung jedoch ohne konkreten Bezug zu meinem Studium. Nun wird aber geprüft, ob ich mich überhaupt bewerben darf, also die Voraussetzungen erfülle- weil kein AL 2 vorliegt sondern "nur" das Studium ohne Bezug auf diese Stelle. 

Bei allem was ich bisher gelesen habe, befähigt aber das Diplom zur Eingruppierung- ohne Ausnahmen. Ist das korrekt mich direkt auzuschließen? Oder muß man die Bewerbung zulassen?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2025, 13:17, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo ich hab meine Verwaltungsausbildung abgeschlossen und bin an der Stelle eines Grundschulsekretärs interessiert, finde aber keine Stellenangebote T_T Gibt es eine Möglichkeit zu sehen welche Schulen Bedarf haben oder wie ist es? ich bin sehr jung und weiß auch nicht ob meine Chancen gut wären mit 20.

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Geschrieben von: Gast, 13.05.2025, 13:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich bin seit über acht Jahren bei dem gleichen Arbeitgeber (TvöD-VKA) beschäftigt.

Ich bin gelernte Verwaltungsfachangestellte und bin eingruppiert in die EG 9a.

Seit dem 01.05. erfolgte eine Umsetzung auf eine EG 9c-Stelle.

Da ich die Qualifikation zunächst durch den Verwaltungslehrgang II berufsbegleitend "nachholen" muss, ist § 14 TVöD ist bei mit nicht anwendbar, da es sich um keine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit handelt.

Aufgrund dessen erhalte ich seit dem 01.08.2022 eine Zulage, gemäß Ziffer 7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung.

Mir geht es jetzt explizit darum, welche Zeiten für die Stufenlaufzeit anrechenbar sind. Die Zeiten der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten (01.05.) oder die der Zahlung der Zulage (01.08.) und warum?

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Anrechnung der Stufenlaufzeit, wenn § 18 Abs. 5 TVöD (und desses Protokollerklärungen) nicht anzuwenden sind?

Wenn die grundsätzlichen Regelungen des TVöD gelten, dann bleibt ja eigentlich nur der § 17 Abs. 4 TVöD und die Höhergruppierung erfolgt stufengleich?

Nochmal im Überblick:
01.01.2019 - EG 9a Stufe 3
01.05.2022 - Umsetzung Übertragung höherwertige Tätigkeit
01.08.2022 - Gewährung Zulage nach Zi. 7 Abs. 3 EntgO (EG 9a Stufe 3 mit Zulage zur EG 9c Stufe 3)
01.01.2023 - EG 9a Stufe 4 mit Zulage zur EG 9c Stufe 3
27.05.2025 - Abschluss VL II > Höhergruppierung EG 9c
01.06.2025 - Umsetzung > Höhergruppierung EG 10

Für meine Personalabteilung ist der 01.08. ausschlaggebend für die Anrechnung der Stufenlaufzeit. Welche Regelung ist dafür verantwortlich?

Vielen Dank!

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Forum Bürgerfragen:

Zensus - Bewerbung als Zähler ​

Geschrieben von Anne2 am 28.01.2011, 00:14 (1 Antwort)
Hallo,
unser Landkreis sucht Zähler für die Volkszählung (Zensus). Ich möchte mich eventuell bewerben. Mein Problem könnte aber mein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis sein ... Weiß jemand, ob man das vorlegen muss ?
Ferner möchte ich wissen, ob man die Aufwandsentschädigung versteuern muss. Wenn ich auf die 7,50 EUR noch Steuern zahlen muss, lohnt sich das für mich nicht.
Gruß
Anne
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