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Welche Entgeldgruppe erhält ein Haus- und Veranstaltungstechniker mit 16 Jahren Berufserfahrung, aber ohne Abschluss? Nachweis der Tätigkeit mit 3 Zeugnissen von drei verschiedenen Firmen, in der Zeit seiner Selbständigkeit.
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Darf ein Träger, der von der Kommune gefördert wird, die Jahressonderzahlung behalten bzw verweigern oder kürzen?
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In manchen Branchen gibt es tarifliche Vereinbarungen, dass das Krankengeld vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Trifft das auf den öffentlichen Dienst in BW zu?
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Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich bin seit 01.01.24 im öffentlichen Dienst Vertrag TVöD VKA.
Letztes Jahr bei den Verhandlungen wurde ja auch schon was ausgehandelt. Läuft das nun im März aus, und man bekommt wieder weniger, da diese ja nur auf 12 Monate begrenzt sind?
Oder bleibt das Verhandelte vom Frühling 2024 bestehen und es wird eventuell mit den neuen Verhandlungen mehr....?
Leider kann ich es nicht anders erklären, sorry.
Vielleicht kann mir einer eine Antwort geben
Dankeschön 😊
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Wird die Elternzeit von der allgemeinen Arbeitszeit in Jahren abgezogen oder zählt diese dazu ?
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Wie ist das Einstiegsgehalt nach einer Ausbildung beim kommunalen Ordnungsamt?
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Hallo, wann gehen die Tarifverhandlungen in die nächste Runde bzw wann ist ein Abschluss für 2025 in Aussicht?
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Hallo, ich arbeite im Öffentlichen Dienst Teilzeit! In 2024 sind nun die Tage 24.12 und 31.12 auf wochentags gefallen. Die MA in Vollzeit bekamen die Stunden gemäß § 6 Abs. 3 auch an den dienstplanmäßigen freien Tagen.
Bei mir waren 7 Tage Dienstplan frei, ich habe die Stunden (24.12 Vor-Fest und 25.12) nicht bekommen! Wie sieht es da aus mit der Gleichstellung von Teilzeit MA aus?
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BMI Pressemitteilung 24.01.2025:
In Potsdam beginnen heute die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen begonnen. Verhandelt wird für die Tarifbeschäftigten des Bundes (rund 132.000 Beschäftigte) und der kommunalen Arbeitgeber, deren Arbeitsverhältnisse durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt sind (mehr als 2,6 Millionen Beschäftigte).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes leisten jeden Tag einen unentbehrlichen Dienst für unser Gemeinwesen. Ihre Arbeit ist entscheidend für einen starken und leistungsfähigen Staat. Wir müssen deshalb auch in den anstehenden Tarifverhandlungen angemessene und gute Lösungen für den Bund und die Kommunen ebenso wie für die Beschäftigten finden.
Das ist für mich auch eine Frage des Respekts vor den Menschen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten und oftmals ihren Kopf für uns alle hinhalten – gerade in schwierigen Zeiten. Klar ist aber auch: Die Haushaltslage ist und bleibt angespannt. Jetzt geht es darum, dass wir am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Gewerkschaften zu einer fairen Einigung kommen. Dafür setze ich mich ein. Und das wird uns am Ende auch gelingen, so wie es uns vor zwei Jahren auch mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung gelungen ist, gute Lösungen zu erreichen - für die Beschäftigten, aber auch für Bund und Kommunen.“
Die Gewerkschaften ver.di und dbb Beamtenbund und Tarifunion haben für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen u.a. die Erhöhung der Entgelte im Volumen von 8 Prozent, mindestens aber monatlich 350 Euro für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Allein die Entgeltforderungen würden im Tarifbereich des Bundes Mehrkosten von rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr verursachen. Bei einer systemgerechten Übertragung auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wären dies Mehrkosten von insgesamt rund 4,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Auf Arbeitgeberseite verhandeln Bundesinnenministerin Nancy Faeser und für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) deren Präsidentin Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen.
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VKA Pressemitteilung 24. Januar 2025:
Kommunale Arbeitgeber fordern ein der haushälterisch prekären Lage angemessenes Gesamtpaket +++ Entgeltforderung und drei zusätzliche freie Tage haben Mehrkosten von fast 15 Milliarden Euro zufolge
Berlin. Im Kongresshotel Potsdam haben am heutigen Nachmittag die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen begonnen, die die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, führt.
Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA: „Das Forderungspaket der Gewerkschaften ist nicht tragbar. Gleichwohl war der Beginn der Tarifverhandlungen von gegenseitigem Respekt und der gemeinsamen Verantwortung für die Tarifautonomie geprägt. Wir haben den Gewerkschaften gegenüber deutlich gemacht, dass schon die kommunalen Regelstrukturen wie Kindergärten oder Bibliotheken seit Jahren unterfinanziert sind; hinzu kommt eine dramatische Verschärfung ihrer schwierigen Finanzlage durch zusätzliche Aufgaben und Ertragsminderungen. Die Gesamtverschuldung liegt mittlerweile bei rund 160 Milliarden Euro, für das vergangene Jahr wird ein Rekorddefizit von fast 15 Milliarden Euro prognostiziert, das noch dazukommt. Sieht man dem gegenüber, dass die Gewerkschaftsforderungen ein Volumen von 15 Milliarden Euro erreichen, hat man eine Vorstellung davon, wie schwierig die Situation ist und wie eng der Finanzrahmen gesteckt ist. Hinzu kämen noch weitere Kosten, insbesondere im Hinblick auf das geforderte ‚Meine-Zeit-Konto‘, die sich nicht genau kalkulieren lassen, und die wir sehr kritisch sehen; gerade im Hinblick auf die vielen Dienste, zu denen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet sind. Das zeigt, dass von einem finanziellen Spielraum nicht die Rede sein kann.“
„Der Tarifabschluss darf nicht zu weiteren Einschränkungen im kommunalen Leistungsangebot führen, ob bei der Kinderbetreuung oder beim Bürgerservice. Das können und wollen wir den Menschen in unseren Städten und Gemeinden nicht zumuten, gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit besonders wichtig ist. Schließlich sind die Kommunen der Garant für die Daseinsvorsorge“, so Karin Welge. „Wir setzen uns daher für ein ausgewogenes Gesamtpaket ein, das die verschiedenen Problemlagen der kommunalen Familie berücksichtigt und zugleich die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger sichert.“
Der öffentliche Dienst bietet bereits heute attraktive Arbeitsbedingungen mit uneingeschränkter Arbeitsplatzsicherheit, verlässlichen Regelungen und flexiblen Arbeitszeitmodellen.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17./18. Februar 2025 statt.
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Können Sie mir genau sagen was bedeutet außertarifliche Bezahlung?
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Ver.di Pressemitteilung 24.01.2025
ver.di begrüßt Kabinettsbeschluss zu kommunalen Altschulden – Werneke: Konsens der Demokrat*innen nötig
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Übernahme der kommunalen Altschulden: „Die Altschulden lasten wie ein Mühlstein auf den Finanzen vieler Kommunen. Eine Altschuldentilgung ist zwingend erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der betroffenen Kommunen wiederherzustellen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Freitag. Zuvor hatte die amtierende Bundesregierung den dafür erforderlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht.
„Die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit für die Kommunen ist eine Investition in einen funktionierenden Staat. Denn vor allem vor Ort in Städten und Gemeinden wird für die meisten Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln unmittelbar erlebbar: Egal ob im Bürgeramt, bei Sprechstunden, der Bearbeitung von Anträgen oder vielen anderen Dienstleistungen des Staates – sie werden vorwiegend in den Kommunen erbracht“, sagte Werneke.
„Eine finanzielle Entlastung der Kommunen dämmt Politikfrust und Wut ‚auf die da oben‘ und stärkt die Demokratie“, so Werneke. Die kommunalen Altschulden machten weder vor Länder- noch vor Parteigrenzen halt: „Die Fraktionen aller demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag sind deshalb aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Grundgesetzänderung noch in der laufenden Legislaturperiode zu beschließen“, sagte Werneke: „Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat richtet sich dieser Appell insbesondere an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.“
Mit der geplanten Gesetzesänderung würde der Bund zu einer teilweisen, einmaligen Übernahme von kommunalen Altschulden ermächtigt. Konkret würde er sich damit in einer Höhe von bis zu 50 Prozent an den so genannten Kassenkrediten beteiligen, die vor Ende 2023 aufgenommen wurden und die auf insgesamt 31 Milliarden Euro beziffert werden. Zugleich sieht der Gesetzesentwurf vor, die Kommunen zum Ergreifen von Maßnahmen zu verpflichten, um neue Überschuldung zu vermeiden.
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Pressemitteilung DBB 24.01.2025:
Es geht um die Konkurrenzfähigkeit des Staates
Ohne spürbare Einkommenszuwächse wird der Personalmangel im öffentlichen Dienst drastisch zunehmen. Bund und Kommunen stehen vor zukunftsweisenden Verhandlungen.
„Der Mangel jetzt: 570 000 - altersbedingte Abgänge in den nächsten zehn Jahren: 1,4 Millionen Beschäftigte. Wenn wir die Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht deutlich verbessern, riskieren wir eine existentielle Krise“, erklärte der dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer vor Beginn der Gespräche mit Bund und Kommunen in Potsdam. Der dbb warnt seit Jahren vor einem sich zuspitzenden Personalnotstand, der selbst mithilfe von KI, Digitalisierung und Bürokratieabbau nicht voll kompensiert werden kann.
Geyer: „Wir brauchen aber nicht nur mehr Geld in der Lohntüte, sondern auch zusätzliche freie Tage sowie ein ‚Mehr-Zeit-für-mich-Konto‘, mit dem die Beschäftigten ihre Zeit flexibler einteilen können. Beim Geld allein wird die Privatwirtschaft den Staat immer abhängen, deshalb ist für die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auch ein Faktor wie Arbeitszeitsouveränität entscheidend. Ich hoffe sehr, Bund und Kommunen begreifen den Ernst der Lage und legen schnell ein abschlussorientiertes Angebot vor. Andernfalls stehen wir vor einem harten Tarifkonflikt.“
Kernforderungen:
- Ein Volumen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich zur Erhöhung der Entgelte (ggf. zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen).
- Drei zusätzliche freie Tage sowie einen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
- Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, über das die Beschäftigten eigenständig verfügen.
- Die Entgelte u. a. der Auszubildenden sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
Hintergrund: Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Rund 1,7 Millionen Arbeitnehmende und Auszubildende des Bundes (über 156.000) und der Kommunen (über 1.500.000) und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat. Hinzu kommen knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter sowie fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Mittelbar hat die Einkommensrunde auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Weitere Verhandlungsrunden sind für den 17./18.2. sowie den 14./15.3.2025 verabredet.
Meine Tochter ist Studentin (soziale Arbeit) und hat noch ca. 3 Monate bis zum Bachelor-Abschluss. Sie hat vor Studienbeginn 11 Monate in einer Kita ein Praktikum absolviert und ein FSJ in Afrika gemacht.
Sie hat sich auf eine Stelle (Sue 8) in einer Kita beworben, um ihr Studium zu finanzieren. Die Leitung hätte sie am liebsten schon ab kommender Woche. Nur die städtische Personalverwaltung weiß nicht wie und als was sie sie einstellen soll.
Kann hier jemand helfen?
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Meine Frage.
Wieviel verdiene ich als Alltagshelfer in der Kita bei 17 Stunden?
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