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Geschrieben von: Pressemitteilungen, 01.02.2025, 15:58, Forum: News, - Keine Antworten

Pressemitteilung Ver.di Baden-Württemberg vom 31.01.2025:

Nach dem diese Woche bereits am Dienstag in Karlsruhe und Baden-Baden sowie am Donnerstag in Freiburg im kommunalen Nahverkehr gestreikt wurde und außerdem Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Geislingen a. d. Steige, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt, Rottenburg, Mössingen, Uhingen, Eislingen sowie in Ilvesheim jeweils für einen Tag die Arbeit niedergelegt hatten, wird ver.di Baden-Württemberg die Warnstreiks in der kommenden Woche deutlich ausweiten.
Ab Montag werden Beschäftigte aus Kitas, Kliniken, Stadtverwaltungen und Landratsämtern, Sparkassen, Jobcenter und Arbeitsagenturen, Stadtwerken und auch aus dem kommunalen Nahverkehr zu weiteren Warnstreiks aufgerufen. Damit reagiert ver.di auch auf die Stimmung in den Dienststellen: Dort sind die Beschäftigten empört über den Kurs ihrer Arbeitgeber in dieser Tarifrunde. Denn zahlreiche Bürger- und Oberbürgermeister:innen haben bereits offen damit gedroht, öffentliche Dienstleistungen wegen der Forderungen zu kürzen.
„Damit versuchen sie, ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger gegen die eigenen Beschäftigten in Stellung zu bringen“, so Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin.

Der baden-württembergische Arbeitgeberverband KAV spricht in seinen Mitteilungen sogar davon, dass in „den vergangenen Lohnrunden bereits höchst komfortable Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Kommunen geschaffen“ wurden. Weitere massive Aufwertungen seien der Bevölkerung in Anbetracht der prekären Kommunalfinanzen nicht zu vermitteln.

Binder: „Dass der KAV den seit Jahren anhaltenden Dauerstress durch immer mehr Aufgaben und immer weniger Personal als komfortabel bezeichnet, zeugt von einem beängstigenden Realitätsverlust. Tarifverhandlungen beginnen wie die Politik mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Hier werden wir noch reichlich Aufklärungsarbeit leisten müssen bis zur zweiten Verhandlungsrunde.“

ver.di fordert in der Tarifrunde 2025 für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.
Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 17./18. Februar 2025 in Potsdam statt. Die dritte Runde ist vom 14. - 16. März 2025 ebenfalls in Potsdam angesetzt. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen sowie auf Versorgungsempfänger:innen übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen auch für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.

In Baden-Württemberg sind nach Angaben des KAV insgesamt 385.000 Beschäftigte direkt von den Tarifverhandlungen betroffen. Nach Zahlen des Statistischen Landesamtes am Stichtag 30. Juni 2023 arbeiten davon rund 248.000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen.
Rund 67 Prozent der Beschäftigten in den Kommunen (insgesamt inklusive Beamt:innen) sind Frauen, die Teilzeitquote beträgt rund 44 Prozent.
Ebenso direkt betroffen sind rund 30.000 Beschäftigte bei den baden-württembergischen Sparkassen sowie Beschäftigte in kommunalen Kliniken, Versorgungsbetrieben und Nahverkehrsunternehmen.
Außerdem haben die bundesweiten Verhandlungen unter anderem Auswirkungen auf den Verlauf der Tarifrunde von rund 10.000 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit und über 3.000 Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung im Land.

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2025, 20:08, Forum: TVöD, Antworten (2)

Darf der Arbeitgeber mir monatlich zwischen 1 und 2 Stunden abziehen (also aufs Zeitkonto mit minus geben) oder Anfang vom Jahr mir 26 Stunden minus geben aufs Zeitkonto, um dann 3 Samstage zu arbeiten und das minus auzugleichen?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2025, 19:30, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist. 
Ich möchte gerne zum 31. August 2025 kündigen. Nach TVöD habe ich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende. Jetzt meine Frage: Wann muss ich kündigen? Und wie funktioniert das, da ich nicht zum Quartalsende kündige?
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Vielen Dank und liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2025, 10:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo!
Ich habe keine Info über Hauswirtschaftsleiterin gefunden. Welche Gruppe kann es sein? Mit Ausbildung und ohne Ausbildung?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2025, 09:39, Forum: TV-N, Antworten (1)

Hallo, ich bin im Oktober 10 Jahre im Unternehmen (Bus-Fahrer im Linienverkehr ).
Vor 4,5 Jahren hatte ich eine Lohngruppenerhöhung von der 5.2 in die 5.3.
Wann habe ich Anspruch auf eine weitere Erhöhung?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2025, 09:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich arbeite seit 8 Jahren als Hauswirtschafterin mit 3 jähr. Ausbildung in der Großküche einer Pflegeeinrichtung und vertrete regelmäßig für kurze Zeit die Küchenleitung. Welche Entgeltstufe steht mir zu? Aktuell bin ich in Stufe 3

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 19:44, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo
was ist eine Durchschnittsbelegung im Kindergarten? Die gebuchten Plätze oder die durchschnittlich tatsächlich anwesende Kinder?
Wie wird eine Naturgruppe in einem Bauwagen auf dem Kindergartengelände, die es nur halbtags gibt, berechnet in der Durchschnittsbelegung?
Nach was wird die Leiterin im Kindergarten bezahlt? Nach den vohandenen Plätzen oder den tatsächlichen vorhandenen Kindern? Wie werden hier Halbtagsplätze bewertet?

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Geschrieben von: Pressemitteilungen, 30.01.2025, 18:48, Forum: News, - Keine Antworten

Pressemitteilung Ver.di vom 30.01.2025

Jahrzehnte lang war der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen eine übliche Praxis. Heute (Donnerstag, den 30. Januar 2025) will der Deutsche Bundestag beschließen, dass Honorartätigkeiten spätestens ab 2027 in sozialversicherungspflichtige Festanstellungen umgewandelt werden müssen. In einer Übergangsregelung von zwei Jahren soll der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen ohne Sozialversicherungszahlungen durch den Arbeitgeber möglich sein. Bedingung ist, dass Musikschule und Lehrkraft einwilligen, die Lehrtätigkeit auf Honorarbasis auszuführen. ver.di kritisiert dagegen die lange Übergangsregelung und fordert die sofortige Umwandlung in Festanstellungen.

„Die Lehrkräfte an Musikschulen wollen fair bezahlt werden und wünschen sich eine feste Anstellung für eine sichere Lebensplanung. Die Kolleginnen und Kollegen berichten mir, dass ihre Zustimmung zu Honorarverträgen oft keine freie Entscheidung ist, sondern Ausdruck fehlender Wahlfreiheit zwischen freier Tätigkeit und Festanstellung. Die Lehrkräfte brauchen jetzt Sicherheit, das geht nur mit sofortiger Festanstellung“, kritisiert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

ver.di ist die größte Selbstorganisation von Musikschullehrkräften in Deutschland. Die Beschäftigten fordern eine flächendeckende Finanzierung von Musikschulen durch Länder und Kommunen sowie sofortige Festanstellungen. „Die Übergangsregelung ist eine letzte Mahnung: Kommunen und Länder müssen die Kosten für Festanstellungen in ihre Haushalte einstellen und die Finanzierung der Musikschulen sichern. Nur mit fair bezahlten und abgesicherten Musikschullehrkräften kann die Qualität der musikalischen Bildung langfristig gesichert und ausgebaut werden. Seit Jahren wurden Sozialversicherungsbeiträge eingespart, auf Kosten der Lehrkräfte. Damit ist jetzt Schluss“, so Schmitz-Dethlefsen.

ver.di ruft Musikschulleitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, Verwaltungen und Politik zu Geschlossenheit auf. „Damit die musikalische Bildung in Deutschland gesichert ist, benötigen wir flächendeckende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Musikschullehrkräften und eine entsprechende Finanzierung durch Kommunen und Länder“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen. Aus Perspektive der deutschen Rentenversicherung liegt bereits jetzt in den allermeisten Fällen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an Musikschulen vor. An vielen Musikschulen gibt es deshalb keine oder nur noch wenige Honorarkräfte. Doch einzelne Musikschulen sowie die finanzierenden Kommunen und Länder widersetzen sich der Umwandlung von Honorartätigkeiten in Festanstellungen, ihre Begründung, sie können kurzfristig die finanziellen Mittel nicht bereitstellen.

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 17:14, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo Zusammen!
Ich bin Einzelfallhelferin / Kitaasisstenz und bin in der Entgeldgruppe S3 Stufe 2, bisherige Einsätze in Regelkitas eines städtischen Trägers.
Nun werde ich zu einer Integrativen Kita versetzt um dort ein behindertes Kind zu betreuen / begleiten.
Meine Frage ist, komme ich automatisch in die Lohngruppe S4 oder was muss Ich dafür tun?
Oder steht es mir dennoch nicht zu?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 17:02, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Wie komme ich an die Tariftabelle der Krankenpflege der Uniklinik Düsseldorf?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 16:22, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Hallo, 
Ich wollte mal wissen ob die Elternzeit bei Entgeltstufen im Tvl SuE abgezogen wird?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 16:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Stimmt es, daß man als Minijobber im öffentlichen Dienst Steuern und Kirchensteuer bezahlen muss?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 15:34, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der Hauswirtschaft mit teilweise pflegerischen Tätigkeiten. Mein erlernter Beruf ist MFA. 
Meine Eingruppierung ist Entgeldgruppe 3 Stufe 4. 
Jetzt soll ich in meinem Pflegedienst damit beginnen, Medikamente zu richten und zu verabreichen und teilweise Behandlungspflegen durchzuführen. 
Auf meine Frage mich höher einzugruppieren, kam die Antwort, ich muss im pflegerischen Bereich mehr als 50% arbeiten, um höher eingruppiert zu werden. 
Ich verstehe das nicht, da ja auch mein Aufgabenbereich verantwortungsvoller ist und sie mich ja auch als MFA abrechnen.

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 14:36, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wann wird das Gehalt ausbezahlt?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2025, 13:40, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Didaktik der englischen Sprache und verfüge über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Bildungsbereich. In dieser Zeit war ich unter anderem als Seminarleiterin im Sprach- und Integrationsbereich, Jobbegleiterin, Anerkennungsberaterin sowie als vom BAMF zugelassene Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache tätig.

Seit sechs Monaten arbeite ich in einem Jugendzentrum und wurde in Entgeltgruppe 8a, Stufe 3 eingruppiert. Allerdings übernehme ich wesentlich mehr Aufgaben als in der Stellenausschreibung angegeben, insbesondere da die Leitung von Anfang an krankheitsbedingt ausgefallen ist. Dadurch musste ich sämtliche Aufgaben von Beginn an eigenständig übernehmen.

Nun möchte ich offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen. Dennoch wurde mir mitgeteilt, dass meine Eingruppierung trotz der zusätzlichen Verantwortung nicht geändert wird, da mein akademischer Abschluss dies nicht zulasse. Stimmt diese Aussage?

Ich habe den Eindruck, dass meine Eingruppierung zu niedrig angesetzt wurde. Könnten Sie mich hierzu beraten oder mir weiterhelfen?

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