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Kann eine Kommune in NRW auch Menschen auf Honorarbasis einstellen?
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Hallo
Ich bin 27 Jahre im öffentlichen dienst und habe bin in der 5 eingruppiert .Habe einen Antrag auf 7 gestellt das wurde abgelehnt.
Andere Kollegendie nicht solange da sind habe die 7 bekommen .Ich fühle mich schlecht und ungerecht behandelt was kann man tun .Von Schulter klopfen und du bist gut kann ich mir nichts kaufen.
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Ich arbeite seit 10/2017 bei der Kommune TVÖD VKA.
Immer die gleiche Tätigkeit, keine Übertragung höherwertiger Aufgaben. Immer der gleiche Ablauf.
Nun wurde die Stelle neu bewertet und am 01.08.25 für 1 Jahr rückwirkend, also ab 01.08.24 höhergruppiert in EG 6.
2 Monate nach dem 01.08.24 hatte ich einen Stufenanstieg von Stufe 4 in Stufe 5.
Das heißt ich hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung am 01.08.25 bereits 10 Monate schon die Stufe 5.
Da ich am 01.08.24 noch in Stufe 4 war ( 8 Wochen vor Stufenaufstieg) und zu diesem Tag die Höhergruppierung stattfindet, beginne ich laut AG nochmal mit der Stufe 4 neu.
Obwohl ich zu Beginn der Entscheidung, am 01.08.25 die Stufe 5 schon 10 Monate in der EG 5 hatte.
Handelt es sich hier nicht um eine Korrektur? Und müsste ich nicht meine Stufe und die Laufzeit in der neuen Entgeltgruppe behalten dürfen? Diese Frage wird vom AG verneint, da im Laufe der Zeit sich die Anforderungen geändert hätten und die Stelle nun seit Ewigkeiten neu bewertet wurde.
Eine frühere Stellenbewertung liegt aber nicht vor und wurde früher nicht ausgehändigt. Auch nicht auf Nachfrage.
Der gewählten Zeitpunkt 01.08.24 wurde festgesetzt, da zu diesem Zeitpunkt die von der Personalabteilung geforderte Stellenbeschreibung dort einging. (Gesendet per E-mail jedoch schon 06/2024)
Es hat sich nichts an meiner Arbeit geändert. All die Jahre immer die gleiche Arbeit.
Die Personalabteilung gibt an, ich solle froh sein das jetzt EG 6.
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Hallo,
ich blicke leider nach wie vor bei den Einstufungskriterien (z.B. TV SuE) nicht ganz durch:
Einmal wird gesagt, die tatsächlichen Tätigkeiten seien für die Einstufung relevant, und
dann wird immer wieder gerne sinngemäß argumentiert, um diese Gehaltsgruppe erhalten
zu können, sei man (formal) gar nicht ausreichend qualifiziert... (letzteres natürlich dann,
wenn man im Vergleich zur formalen Qualifikation höherwertigere Tätigkeiten ausübt -
und das dauerhaft, also nicht nur vorübergehend)
Man könnte ein wenig sarkastisch sagen: Man wird offenbar als gut genug eingeschätzt,
um die höherwertigeren Tätigkeiten ausüben zu können / zu dürfen, aber nicht, um auch
das normalerweise damit verbundene Gehalt zu bekommen, obwohl man seine Arbeit in
der gleichen Qualität und mit der gleichen Fallverantwortung leistet wie die voll qualifizierten
Kolleg.
Ich kann mir natürlich vorstellen, dass das wiederum die voll qualifizierten Kolleg. nicht
ganz fair finden würden...
Naja, wie gesagt, ich bekomme da leider keine klare Linie rein..., die gewissermaßen
beiden Seiten gleichermaßen gerecht wird...
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Guten Morgen,
ich bin seit ca. 35 Jahren im öffentlichen Dienst, TVL, beschäftigt, bin 64,5 Jahre alt, habe den GdB von 50 und einen Antrag auf Rente für besonders langjährig Versicherte zum 01.02.2026 gestellt, ist dann abschlagsfrei. Fairerweise habe ich meinen Arbeitgeber das mitgeteilt und auch gesagt, dass ich anschließend evtl. noch bisschen weiter arbeiten würde, z.B. Teilzeit. Jetzt hat er einen Auflösungsvertrag vorbereitet, den ich nächste Woche unterschreiben soll. Meiner Meinung nach läuft doch mein Arbeitsvertrag ganz normal weiter und ich kann kündigen, wann es für mich passt? Ich habe ja nicht die Regelaltersrente beantragt, das wäre erst in 2 Jahren. Würde mir für den Fall, dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, eine Abfindung zustehen? Ich weiß wirklich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich will mich eigentlich nicht zu einem Auflösungsvertrag nötigen lassen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Das wäre super. Im Voraus vielen Dank!
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Unsere Verwaltung hat am 2.1.26 einen Schließtag.
An diesem Tag muss ich Überstunden nehmen, um die Rufbereitschaft abzusichern. Ich arbeite im Jugendamt und muss binnen zwei Stunden (wir haben einen großen Landkreis) am Einsatzort sein. Damit bin ich erheblich in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Darf der Dienstherr bestimmen, dass ich Überstunden nehmen muss um die Rufbereitschaft am Schließtag abzusichern?
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Hallo.
Ich arbeite in einer kommunalen Kita.
Eine Kollegin von mir darf nun nach ihrer Elternzeit nicht in ihre angestammte Gruppe zurückkehren (die sie selbst eröffnet hat und 7 Jahre dort gearbeitet hat).
Dieses wird von unserer Leitung damit begründet, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nach der Elternzeit gibt. Eine weitere Begründung gab es nicht.
Der Personalrat wurde lediglich informiert und muss laut Leitung der Versetzung nicht zustimmen.
Meine Frage lautet: stimmt das?
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Zulagen an Mitarbeiter in der Verwaltung einer hessischen Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern. Unser Bürgermeister gewährt verschiedenen Mitarbeitern Zulagen zur Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin in Höhe von 400 € monatlich oder zur Vertretung eines Vorgesetzten, ebenfalls in Höhe von 400 € monatlich. Er beruft sich auf dabei auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Meines Erachtens sind diese Zulagen in der Höhe nicht angemessen und nicht durch den Bürgermeister, sondern durch den Magistrat zu entscheiden. Kann mir jemand dazu etwas sagen?
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Die Mitarbeiterin (Sozialpädagogin) ist im Oktober aus einer zweijährigen Elternzeit zurückgekehrt. Welchen Anspruch auf Jahressonderzahlung hat sie jetzt?
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Hallo,
ich betreue als Hausmeister eine Berufsschule und eine Sprachschule mit Kindergarten. Bin normal angestellt 39h Woche.
Welche Regelungen gibt es bezüglich Winterdienst?
Wer muss mich anfordern?
An welchen Tarifvertrag muss sich der Arbeitgeber halten?
Wie wird die Rufbereitschaft entlohnt?
Wer ist haftbar, wenn ich meine Stunden voll habe und Ruhezeit brauche?
im Voraus schonmal Danke für eine Antwort
MfG
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Guten Tag,
ich habe ein abgeschlossenes Studium und möchte mich auf Stellen in einem Bereich bewerben, in dem ich bereits Erfahrung habe.
Der öffentliche Dienst bietet einige Stellen in diesem Bereich an, aber die Voraussetzung ist hier oft auch der Verwaltungslehrgang 1.
Kann mir jemand sagen, ob und wie ich diese oder eine vergleichbare Qualifikation erlangen kann, ohne eine komplette Ausbildung anfangen zu müssen?
Ich bringe ja die Voraussetzungen sonst mit, nur den Veraltungslehrgang nicht. Ich will auch nicht erst eine andere Stelle im ÖD anfangen, um dort den Lehrgang machen zu können.
Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank!
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Hallo
Ich bekomme seit dem 24.10.25 Krankengeld.
Das beträgt 85,25 Euro pro Tag. Jetzt ist es ja so, dass ich nach TVÖD bezahlt werde und dort gibt es ja auch Krankengeldzuschuss. Die Differenz zwischen meinem Nettogehalt und dem Krankengeld liegt bei ca 320 Euro. Laut meinem Arbeitgeber steht mir aber nur ein Betrag von 40 Euro zu. Kann ich mir nicht erklären wie die auf so wenig kommen…. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke
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Hallo Zusammen,
Ich habe eine neue Stelle im TvöD angefangen, die Stelle war mit EG10 ausgeschrieben.
Ich habe die Zusage bekommen, man meinte aber, man könne mich aufgrund des fehlenden Studiums 'nur' in EG9b eingruppieren.
Meine Vorgänger in gleicher Position hatten sehr wahrscheinlich kein Studium, daher meine Frage. Ist ein Studium eine Voraussetzung ? So wie ich es im TvöD lese, ist dem nicht so, sondern ergibt sich aus Verantwortung aus 9b und 9c.
Gibt es jemanden (eine Firma, ein Verein) wo ich meine Eingruppierung prüfen lassen kann?
Liebe Grüße!
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Wie sieht es mit der Entgeltstufe Sachbearbeitung Elternbeiträge aus?
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Bekommt man als Teilzeitmitarbeiter (TVöD) die vollen Nachtschichtzulagen oder werden diese nur anteilig verrechnet?
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Forum Bürgerfragen:
Doppelte Namensänderung bei Hochzeit??
ich möchte gern heiraten.
Mein Zukünftiger möchte seinen Namen behalten, ich werde meinen und seinen als Doppelnamen führen.
Der Clou bei der Sache: Ich trage momentan den Nachnamen meines Stiefvaters, möchte aber im Zuge der Namensänderung/-erweiterung durch die Hochzeit den meines leiblichen Vaters wieder annehmen.
Um es vllt etwas anschaulicher darzustellen:
Vor der Hochzeit
Ich: Frau Müller
Mein Verlobter: Herr Schmidt
Mein (leiblicher) Vater: Herr Otto
Nach der Hochzeit
Ich: Frau Schmidt-Otto
Mein Mann: Herr Schmidt
Kann man das quasi "in einem Zug" machen? Ich gebe zu, dass mir die Idee kam, es könnte vllt günstiger sein, als beide Namensänderungen getrennt voneinander vorzunehmen.
Oder sollte ich mich noch vor der Hochzeit um den Namen meines Vaters bemühen?
Ich freue mich über Antworten.
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