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Geschrieben von: Gast, 13.01.2026, 10:36, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, Antworten (1)

Wieso ist ein Klärwärter in der EG 8 genannt, aber die Fachkräfte für Abwassertechnik in der EG 7 ?
Wo würde eine Fachkraft für Abwassertechnik mit Vorarbeiteraufgaben eingruppiert werden?

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Geschrieben von: Gast, 12.01.2026, 18:01, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,
ich bin Mitarbeiterin in der OGS der Stadt ……..
Der heutige Tag am 12.1.2026 wurden vom Schulministerium die Schulen geschlossen wegen der Wetterprognose.
Also hatte die OGS auch geschlossen.Jetzt ist es so, dass wir dafür entweder einen Urlaubstag oder Überstunden abgeben sollen oder aber Minus aufschreiben sollen……Meine Frage ist das so rechtens?????

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Geschrieben von: Gast, 12.01.2026, 01:19, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welchen Zusatzurlaubsanspruch hat ein Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst, der zur Jahresmitte (1. Juli) altersbedingt in Rente geht?

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2026, 23:12, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo zusammen, 

nach § 47 Abs. 3 LPVG gibt es einen Versetzungs/Umsetzungsschutz für Personalratsmitglieder. Hat jemand Erfahrungen zu solchen Fällen? 
Konkret geht es um eine Umsetzung eines Personalratsmitgliedes innerhalb der Behörde. Muss der Personalrat hierzu angehört werden?

Vielen Dank schonmal

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2026, 20:54, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, 
ich habe die Fortbildungen Digitallotse, Digitalkoordinator und Digitalwirt bei der BVS absolviert. 

Folgende Aufgaben wurden mir laut Geschäftsverteilungsplan übertragen: 

Verantwortliche fachbereichsübergreifende Digitallotsin/Digitalkoordinatorin/Digitalwirtin
für die verwaltungsmäßige Digitalisierung
8.1. Rechtliche und organisatorische Grundlagen
8.2. Impulsgeberin zur digitalen Verwaltung
8.3. eGovernment-Compliance
8.4. Vollzug des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des Bayerischen Digitalgesetzes
8.5. Einführung digitaler Verwaltungsleistungen
8.6. Einführung E-Akte
8.7. Anleitung und Überwachung der Digitalisierung aller Akten


Welche Eingruppierung ist hier richtig? Und kann mir bitte jemand eine Eingruppierungsempfehlung vom BPKV oder von KGST zukommen lassen?

Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung bzw. Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 10.01.2026, 21:32, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Ich bin Kinderpflegerin, soll Angebote machen, erhalte aber keine Vorbereitungszeit, warum?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2026, 23:50, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als medizinisch-technische Radiologieassistentin?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2026, 15:13, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo ,
Ich bin 60 und Ergotherapeutin.

Ich kann im psychosoziale Bereich arbeiten, würde nach 8 b bezahlt.
Ich habe Erfahrungen in dem Bereich:
3 Jahre Gerontopsychiatrie
5 Jahre psychosoziale Behandlungsverfahren unterrichtet
5 Jahre In genau dem gleichen Bereich gearbeitet.
Ich habe in dem Bereich viele Fortbildungen 
Mit welcher Stufe fange ich an?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2026, 12:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wie hoch in % ist die Jahressonderzahlung für Entgeltgruppe 11 Stufe 4 und EG 13 Stufe 3?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2026, 09:25, Forum: TVöD, Antworten (1)

Was bedeutet E3 und E4?

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Geschrieben von: ReinJo13, 09.01.2026, 08:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Kollegin hat sich erfolgreich auf eine EG 11 - Stelle beworben. Aufgrund des grundsätzlich geforderten Bachelor-/Hochschulabschlusses wurde sie jedoch gemäß § 12 TV EntgO Bund "eins niedriger" in die EG 10 eingruppiert. Nachdem sie diese Tätigkeit seit mehreren Jahren erfolgreich ausübt, bittet sie um die Eingruppierung in die EG 11 mit der Begründung, sie übe inzwischen vollumfänglich die laut Stellenbeschreibung übertragenen Tätigkeiten aus. Die Höhergruppierung wird ihr jedoch mit dem Argument verwehrt, dass sie die harten Kriterien für einen "Sonstigen Beschäftigten" nicht erfülle, da sie ohne Qualifikationsnachweis allein aus ihrer Tätigkeit heraus nicht das für eine Eingruppierung in die EG 11 geforderte Wissen in der Tiefe und Breite erwerben könne. - Was ist letztlich notwendig, um auch ohne Bachelor-/Hochschulstudium tarifrechtlich sauber in die EG 11 eingruppiert zu werden?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Icon_confused

Viele Grüße

Jörg Reinhardt

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2026, 19:00, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Personen, die sich mit dem Thema auskennen.
Wenn jemand in diesem Jahr einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) erhalten hat, kann man dann davon ausgehen, dass auch das Führungszeugnis Belegart 0, wie es der öffentliche Dienst verlangt, unproblematisch ist?
Beim P-Schein wird ja bereits eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt (inkl. polizeilicher Überprüfung). Daher frage ich mich, inwieweit sich diese Prüfung mit dem Behördenführungszeugnis überschneidet und ob man daraus zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit ableiten kann.
Mir ist klar, dass man das Führungszeugnis beantragen und abwarten muss – mich interessieren aber Erfahrungen oder fachliche Einschätzungen, ob ein erteilter P-Schein in der Praxis ein gutes Zeichen für die Eignung im öffentlichen Dienst ist.
Vielen Dank vorab für sachliche Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2026, 18:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo alle und ein gutes neues Jahr,
dies ist mein erster Beitrag hier, und ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.

Es geht darum: unsere Verwaltung hat von "Handkasse" auf Konto umgestellt für unser

Personalrats-Geldkonto.
Wir sind etwas mehr als 100 Beschäftigte, uns stehen pro Jahr 120€ zu. Das günstigste

Konto bei Sparkasse KölnBonn ist 5€ monatlich.
Diese Gebühren werden von unserer Verwaltung auch beazhlt, jedoch soll ich monatlich

einen Beleg machen. Da die Sparkasse keine Schnittstelle hat, kann ich das nicht automatisieren. Der
Vorgang ist total umständlich, und sieht wie folgt aus:
ich logge mich monatlich ein, suche den Kontoauszug. Dort steht aber nur "Entgeltrechnung".
Es gibt eine Anlage dort mit den Details, da muss ich dann auf diese Details klicken.
Das, was dann erscheint, muss ich dann Ausdrucken (oder als Datei speichern). Das sende ich dann der

Verwaltung.
Das ganze muss, wie gesagt, händisch gemacht werden (ich stehe grad mit der Bank in Kontakt zwecks
Automatisierung, habe jetzt schon mit drei Leuten gesprochen und werde immer weiter gereicht/vertröstet).

Meine Frage ist: reicht es nicht, den Konto-Vertrag der Verwaltung zu schicken? Darin steht, dass die Gebühren
monatlich 5€ sind.


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Geschrieben von: Gast, 08.01.2026, 16:44, Forum: Sparkassen, Antworten (1)

Hallo, 

vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mich um eine ausgeschriebene Stelle beworben. Es handelt sich um die vollumfängliche Betreuung der Homepage unserer Hauses. Ausgeschrieben wurde die Stelle in 9b und mit Qualifikation "Betriebswirt" oder vergleichbar. Diese Qualifikation habe ich nicht, habe mich aber trotzdem beworben. Nach einem Vorstellungsgespräch wurde mir ein 14-tägiges Probearbeiten angeboten, welches ich auch angenommen habe. Bereits nach der ersten Woche war klar, ich würde die Stelle gerne antreten was auch von der Abteilungsleitung begrüßt wurde. Allerdings mit der Aussage, man hätte die Stelle neu bewertet und diese nun auf E6 korrigiert. Meine Vorgesetzte konnte lediglich eine Zusatzvergütung aushandeln. Bedeutet: Ich bin weiterhin in E6 und bekomme eine zusätzliche Zahlung als "Sonderzahlung" auf E8. 

Wie gesagt: Ausgeschrieben wurde diese Stelle in E 9b, mein Vorgänger hat diese auch bekommen und mein Kollege bekommt diese auch. 

Der Betriebsrat rät, ich soll eine neue Bewertung der Stelle fordern. Meiner Meinung nach wurde hier nie etwas korrigiert. Ich habe nie eine "neue" Stellenbeschreibung erhalten. 

Wie gehe ich hier vor? Und wie sind meine Chancen? 

Leibe Grüße Sabine 900

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2026, 16:19, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Welche Eingruppierung in der S und E Entgelttabelle bekommt ein Werkstattleiter einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung mit 200 Beschäftigten?

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Forum Bürgerfragen:

Genehmigungsfreistellung bei Ausnahmen im Bebauungsplan ​

Geschrieben von absinth77 am 01.09.2014, 15:35 (2 Antworten)
Hallo,

wollte nur mal nachfragen wie es sich mit Genehmigungsfreistellungen (Art. 58 BayBO) verhält wenn im Bebauungsplan Ausnahmeregelungen bereits mit festgesetzt wurden?

Geht um folgenden Sachverhalt:

Im Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet wurden u.a. Baugrenzen festgesetzt. Eine Überschreitung dieser Baugrenze durch Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von bis zu 3,20 Meter ist ausnahmsweise zulässig.

Kann ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung mit 3,10 m Tiefe und Überschreitung der Baugrenze nun im Genehmigungsfreistellungsverfahren (gem. Art. 58 BayBO) behandelt und durch die kreisangehörige Gemeinde "genehmigt" werden? Oder ist trotzdem das Genehmigungsverfahren gem. Art. 59 BayBO durch die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) durchzuführen?

Abwandlung:
Die Terrassenüberdachung hat nun eine Tiefe unter 3,00 Meter und weniger wie 30 m² Fläche und wäre nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Wäre dann trotz der Baugrenzenüberschreitung überhaupt ein Bauantrag/Baugenehmigung nötig?


Sind ja durchaus große Kostenunterschiede zwischen Freistellungsverfahren und "normalem" Genehmigungsverfahren die da auf den Bauherren zukommen könnten.
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