Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Meine Entgeltgruppe ist TVÖD 6, jedoch halte ich eine höhere Einstufung für angemessen, insbesondere für den folgenden Aufgabenbereich.
Meine Zuständigkeit erstreckt sich auf den Bereich Abrechnung-SLP (Netz)
Für den Bereich Abrechnung SLP gehören z.B.
Fehlende Zählerstände MSCONS
Korrektur ZS
Fehlende Brennwerte
fehlende iNVOIC Netznutzungsrechnung
Remadv
Prozessdokumente sowie Mako- Cloud überwachen
Alles rund um Energiemengen usw,usf…
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Hallo zusammen,
ich benötige dringend Unterstützung. Mir fehlen zur Stufenanpassung in EG 6 TV-L zu Stufe 2, genau 2 Wochen um die "einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr" zu erreichen. Ich habe zugunsten und wegen Dringlichkeit eher bei meinem alten AG gekündigt, so dass ich zum 15. des Monats gekündigt habe. An der Stelle sind mir bei dem neuen AG 2 UT verlorengegangen und jetzt wird mir die Stufenanpassung auf Stufe 2 wegen dieser 2 Wochen verwehrt.
Was habe ich hier für Möglichkeiten?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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Guten Tag,
ich bin seit dem 1.1.2017 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Kommunalverwaltung) angestellt und habe am 21.4. zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Nach meiner Rechnung wäre das der 30.9. (21.3. + 4 Monate wäre der 21.7., das nächste Quartalsende dann der 30.0.). Mein Arbeitgeber rechnet aber ab dem nächsten Quartalsende (30.6.) plus 4 Monate und kommt so auf den 31.10. Welche Variante ist denn nun richtig?
Viele Grüße
Mauzi
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Ich bin 64 Jahre alt und habe Rente beantragt für besonders langjährig Versicherte.
Muss ich nun mein Arbeitsverhältnis kündigen und welche Fristen muss ich einhalten?
Ich bin seit 22 Jahren bei der Kommune beschäftigt.
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Jeden Monat 3 Wochenenden Rufbereitschaft, warum bekomme ich nur 12 ,5 Prozent?
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Da ich einen Krebs im Enddarm hatte und langfristig dadurch Probleme mit den Strahlenfolgen habe, habe ich auch Probleme mit den Gegebenheiten der Toiletten im Dienst...... Was kann ich tun?
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Ich bin Leiterin eines integrativen Kindergartens, der zur Zeit meiner Einstellung vor 12 Jahren über 130 Kinder betreute. Ich wurde in die S16 eingruppiert und auf meinen Antrag wurde ich zwei Jahre später in die S17 eingruppiert. Seit drei Jahren liegen die Kinderzahlen unter 120 Kinder, mein Arbeitgeber möchte mich rückwirkend zum 01.01.2026 in die S16 rückgruppieren, der Personalrat soll einbezogen werden.Ich müsste also bereits erhaltenen Lohn entsprechend zurückzahlen. Er kündigt mir ein Schreiben mit Hinweis auf Herabgruppierung an und verweist darauf, bei steigenden Kinderzahlen eine Anpassung vorzunehmen. Muss ich das akzeptieren, bzw. ist das so zulässig?
Mit frdl. Gruß
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Bekommt die Witwe von einem verstorbenen Bundesbeamten auch Familienzuschlag ?
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Hallo in die Runde,
seit vielen Jahren bearbeite ich ein Themenfeld mit Fördergeldern. In 2026 wurden für unseren Bereich die Gelder gestrichen. Somit Wegfall "höherwertiger Tätigkeit". Angebot AG noch offen für andere Tätigkeit für Eingruppierung E9a. Was ist, wenn AG keine höherwertige Tätigkeit anbieten kann: Rückfall in E5 trotz Fähigkeiten, Erfahrung, VWA?
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Unsere Hauswirtschaftskraft in der Schulkindbetreuung der Gemeinde hat die o.g. Eingruppierung auf ihrer Gehaltsabrechnung.
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Bekomme ich als Leitung in SuE 15 auch eine SuE Zulage?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
kennt einer einen guten Fachanwalt, der sich in Mobbing Fällen und Verwaltungsfällen auskennt ?
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Wenn ich im September in Rente gehe, erhalte ich trotzdem die Jahressonderzahlung ?
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Hallo,
wir haben in unseren Arbeitsverträgen im offenen Ganztag als Mitarbeiterinnen der Gemeinde jedes Jahr neue Arbeitsverträge. Und immer steht der Passus drin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist die Stunden auf Grund schwankender Kinderzahlen anzupassen. Nämlich 1/4 Erhöhen oder 1/5 Kürzen. Bei mir sind so die Stunden von anfangs 18 Wochenstunden auf inzwischen 12 gesunken. Bei meinen Kolleginnen sieht es ähnlich aus. Nun haben wir erfahren, dass eine Kollegin sich dieses Passus hat streichen lassen. Das möchten nun natürlich alle, denn die Geringfügige Beschäftigung droht inzwischen bei einigen Kolleginnen, was unser Chef auch nicht aufhalten will. Er argumentiert nun mit den Kinderzahlen und Betreuungsschlüsseln aus dem Kindergarten, wobei es im offenen Ganztag und auch in der Mittagsbetreuung keinen gibt.
Heute hat der Personalrat unser Anliegen vorgetragen. Es wurde von der rechten Hand des Bürgermeisters einfach vom Tisch gewischt. Er macht das nicht und er weiß ja schließlich nicht, wie das bei der einen Kollegin gestrichen werden konnte.
Wir finden das ist nicht gleichberechtigt und wir wollen uns nicht unter druck setzen lassen mit Argumenten wie "Reisende werden nicht aufgehalten" oder "wenn es nicht reicht, kann jeder gerne gehen".
Ich bitte um Hilfe und Rat. Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder wie immer klein beigeben und wie immer unterschreiben. Wir haben dieses Schuljahr schon den 2. Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Stundenkürzungen erhalten und im nächsten Schuljahr soll noch mehr gekürzt werden.
Auch ein neutraler Coach war schon zur Beurteilung da. Doch da der keine weiteren Optimierung fand, macht unser Chef trotzdem so weiter, wie er es eh schon geplant hatte.
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Stimmt das, dass ich nur auf Freizeitausgleich frei bekomme?
Mein Arbeitgeber behauptet, dass ich als Gemeinderat zwar für Sitzungen frei bekomme aber als angestellter Feuerwehrmann bei der FMG, bezahlt nach TVöD, keinen Anspruch auf Bezahlung habe. Die Freistellung muss auf Freizeitausgleich oder unbezahlt erfolgen. Stimmt das?
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Forum Bürgerfragen:
Gebührenbescheid = Verwaltungsakt?
habe eine Rechnung von der Stadt über die Nutzung eines Bürgerhauses bekommen.
Genutzt wurden Saal, Küche, Toiletten,
Stromverbrauch lag vor und es gingen ein paar Gläser kaputt.
In der Rechnung steht Gebührenbescheid und es steht ein Rechtsbehelf drin.
Es gibt in der Stadt Satzungen über die Benutzung des BGHs und die Gebühren (allgemeine Nutzungsgebühren, Gebühren für Reinigung ...).
Zwischen der Stadt und mir wurde ein sog. Überlassungsvertrag geschlossen.
Ist es jetzt eine Rechnung oder ein Gebührenbescheid? Hätte oder müsste auch ein Rechtsbehelf fehlen können?
Wie verhält es sich auch, wenn z. B. nur Strom und Zerbrochenes berechnet wären? Wäre es dann nur eine Rechnung ohne Rechtsbehelf, weil keine kommunalen Abgaben (KAG), oder doch ein Gebührenbescheid mit Rechtsbehelf?
In der Gebührensatzung steht z. B. Strom unter Nebenkosten.
Ob jetzt Rechnung oder Gebührenbescheid, es ist doch so oder so ein Verwaltungsakt, oder!?
Könnt ihr mich bitte, möglichst bitte unter Angabe der Gesetzesgrundlagen, aufklären?
Dankeschön.
LG
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