Öffentlicher Dienst im Krankenhaus

Die Angestellten in Kliniken und Krankenhäusern, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, gehören zum öffentlichen Dienst. Die Arbeitsbedingungen und der Verdienst richten sich daher in der Regel nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst.

Zu den Berufen im öffentlichen Dienst gehören beispielsweise:

Welche Krankenhäuser gehören zum öffentlichen Dienst?

In erster Linie zählen die Krankenhäuser und Kliniken dazu, deren Träger die Gebietskörperschaften sind: Zum Teil werden auch die Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung, die Unfallkrankenhäuser der Berufsgenossenschaften und die Kliniken der Wohlfahrtsverbände als öffentlicher Dienst angesehen.

Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Krankenhäuser, deren Träger eine Kirche oder ein gewerbliches Unternehmen ist.

Aus der Rechtsform eines Krankenhauses kann nicht zwangsläufig auf die Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst geschlossen werden, da auch viele öffentliche Krankenhäuser in privater Rechtsform (z.B. GmbH) betrieben werden.

Krankenhäuser von Bund und Kommunen

Für die meisten Angestellten der kommunalen Kliniken und Krankenhäuser gilt der TVöD für Krankenhäuser (TVöD-K) bzw. TVöD Bund. Daneben gibt es eine Reihe weiterer spezieller Tarife wie z.B. den TVAöD -Ausbildung Pflege- und den TV-Ärzte (VKA).

Gehalt / Verdienst nach TVöD-K:
Zu den größten Kliniken in Deutschland mit diesem Tarifvertrag gehören die Charité Berlin, die UKE Hamburg, die Vivantes Krankenhäuser, die Vitos Kliniken, die Kliniken Dortmund und Nürnberg sowie die Bundeswehrkrankenhäuser.

Zum Teil wurden von Kliniken Serviceaufgaben (z.B. Catering, Reinigung, Bettenaufbereitung, Wäscheversorgung und Logistik) in Tochtergesellschaften ausgegliedert (z.B. ServiceDO gGmbH als 100 %-iges Tochterunternehmen der Klinikum Dortmund). Diese verfügen zum Teil über Haustarifverträge.

Auch einige private bzw. kirchliche Kliniken wie z.B. die Asklepios oder Sana Kliniken, der Malteser Hilfsdienst und der Deutsche Caritasverband (AVR) vergüten in Anlehnung an den TVöD-K.



Krankenhäuser von Bundesländern

Für die Beschäftigten in Kliniken und Krankenhäusern der Bundesländer wie insbesondere den Universitätskliniken gilt zumeist der Tarifvertrag TV-L. Dazu kommen weitere Tarifverträge wie der TV-Ärzte an Universitätskliniken und der TVA-L -Ausbildung Pflege- (pdf).

Gehalt / Verdienst nach TV-L:
Zu den größten Unikliniken in Deutschland mit diesem Tarifvertrag gehören die Universitätskliniken Schleswig Holstein (Lübeck & Kiel), München, Marburg und Heidelberg.


 Frage stellen
Anzeige
Flowers