Einigungsstelle beim Personalrat

Die Einigungsstelle ist das zentrale Konfliktlösungsorgan im öffentlichen Dienst, wenn sich Arbeitgeber und Personalrat nicht einigen können.

Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Personalrat einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht zustimmt.

Mehr dazu: Ablehnung durch den Personalrat

Wann wird die Einigungsstelle eingeschaltet?

Die Einigungsstelle wird angerufen, wenn zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung erzielt werden kann.

Typische Fälle:

➡️ Ohne Einigung bleibt die Maßnahme zunächst blockiert.

Zusammensetzung der Einigungsstelle

Die Einigungsstelle ist paritätisch besetzt.

Der Vorsitzende hat eine entscheidende Rolle, da er häufig den Ausschlag gibt.

Ablauf der Einigungsstelle

Der Ablauf ist in der Praxis meist wie folgt:

➡️ Ziel ist eine verbindliche Entscheidung im Streitfall.

Welche Entscheidungen trifft die Einigungsstelle?

Die Einigungsstelle kann je nach Fall:

In vielen Fällen ersetzt die Entscheidung die Zustimmung des Personalrats.

Ist die Entscheidung verbindlich?

Ja. Die Entscheidung der Einigungsstelle ist in der Regel verbindlich.

Das bedeutet:

Eine gerichtliche Überprüfung ist nur eingeschränkt möglich.

Typische Praxisbeispiele

Einstellung

Der Personalrat lehnt eine Einstellung ab. Die Einigungsstelle entscheidet, dass die Einstellung zulässig ist.
Personalrat bei Einstellungen

Versetzung

Streit über die Zumutbarkeit einer Versetzung. Die Einigungsstelle legt Bedingungen fest.
Personalrat bei Versetzungen

Arbeitszeit

Konflikt über Dienstpläne oder Überstundenregelungen. Die Einigungsstelle entscheidet über die konkrete Ausgestaltung.
Personalrat und Arbeitszeit

Dienstvereinbarung

Keine Einigung über eine Dienstvereinbarung. Die Einigungsstelle ersetzt die Einigung.
Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst

Unterschied zum Arbeitsgericht

Die Einigungsstelle ist kein Gericht, sondern ein internes Konfliktlösungsorgan.

FAQ – Einigungsstelle Personalrat

Wer kann die Einigungsstelle anrufen?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Personalrat können die Einigungsstelle anrufen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab, ist aber in der Regel deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren.

Ist die Entscheidung bindend?

Ja, in den meisten Fällen ersetzt sie die Zustimmung des Personalrats.

Gilt das auch im TVöD?

Ja. Die Mitbestimmung und die Einigungsstelle gelten unabhängig vom Tarifvertrag, z. B. im TVöD oder im TV-L.

Forum Personalrat

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