Dienstplan & Arbeitszeit in der Pflege: Deine Rechte
Der Dienstplan ist in der Pflege oft ein Reizthema. Viele Pflegekräfte erleben kurzfristige Änderungen, fehlende Pausen oder haufiges Einspringen im Frei. Doch was darf die PDL (Pflegedienstleitung) wirklich anordnen – und wo sind Grenzen?
1. Grundsatz: Dienstpläne sind nicht beliebig änderbar
Ein Dienstplan ist eine verbindliche Arbeitszeitregelung. Sobald er veröffentlicht ist (meist 2–4 Wochen im Voraus), darf er nur in Ausnahmefällen geändert werden – und auch nur mit deiner Zustimmung, wenn keine Notlage vorliegt.
2. Deine Rechte beim Dienstplan
- Planungssicherheit: Du hast Anspruch auf frühzeitige Bekanntgabe des Dienstplans.
- Frei bleibt frei: Ein freier Tag darf nicht ohne triftigen Grund gestrichen werden.
- Keine Dauerüberlastung: Pausen, Ruhezeiten (mind. 11 Std.) und freie Wochenenden müssen eingehalten werden.
- Keine Benachteiligung: Die Dienstverteilung muss fair sein – Früh-, Spät-, Wochenenddienste.
- Mitbestimmung: Der Personalrat muss dem Dienstplan grundsätzlich zustimmen.
3. Was steht im Tarifvertrag (z.B. TVöD)?
Der TVöD selbst regelt die Arbeitszeitrahmen (z. B. § 6 TVöD – Arbeitszeit), aber nicht die konkreten Dienstpläne. Er gibt z. B. vor:- Regelarbeitszeit: 39 Std./Woche (bei Bund und Kommunen)
- Schicht-, Wechselschicht-, Bereitschaftsdienste etc. (z. B. §§ 7–9 TVöD)
4. Was darf die PDL – und was nicht?
- Darf: Im Notfall (z. B. plötzlicher Ausfall), dich bitten einzuspringen – aber nicht zwingen.
- Nicht erlaubt: Wiederholtes kurzfristiges Umplanen ohne Rücksprache oder Zustimmung.
- Nicht erlaubt: Dienständerungen per WhatsApp ohne persönliche Absprache und Zustimmung.
- Nicht erlaubt: Einsätze über die zulässige Höchstarbeitszeit ohne Ausgleich.
5. Häufige Probleme – und was du tun kannst
- Zu viele Dienste hintereinander: Sprich mit der PDL, ziehe ggf. den Personalrat hinzu.
- Frei gestrichen: Du kannst die Zustimmung verweigern, wenn keine Notlage vorliegt.
- Keine Rücksicht auf Kinderbetreuung: Ein Gespräch mit Vorgesetzten, ggf. rechtlicher Beistand ist sinnvoll.
6. Unterstützung & Absicherung
Wenn es regelmäßig Probleme mit dem Dienstplan gibt, wende dich an:
- den Personalrat
- deine Gewerkschaft (z. B. ver.di)
- die Mitarbeitervertretung (im kirchlichen Bereich)
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
Fazit
Als Pflegekraft hast du klare Rechte, wenn es um den Dienstplan geht. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Dein Arbeitgeber darf nicht willkürlich planen. Informiere dich – und hole dir Unterstützung, wenn nötig.