Dienstplan & Arbeitszeit in der Pflege: Deine Rechte

Der Dienstplan ist in der Pflege oft ein Reizthema. Viele Pflegekräfte erleben kurzfristige Änderungen, fehlende Pausen oder haufiges Einspringen im Frei. Doch was darf die PDL (Pflegedienstleitung) wirklich anordnen – und wo sind Grenzen?

1. Grundsatz: Dienstpläne sind nicht beliebig änderbar

Ein Dienstplan ist eine verbindliche Arbeitszeitregelung. Sobald er veröffentlicht ist (meist 2–4 Wochen im Voraus), darf er nur in Ausnahmefällen geändert werden – und auch nur mit deiner Zustimmung, wenn keine Notlage vorliegt.

2. Deine Rechte beim Dienstplan

3. Was steht im Tarifvertrag (z.B. TVöD)?

Der TVöD selbst regelt die Arbeitszeitrahmen (z. B. § 6 TVöD – Arbeitszeit), aber nicht die konkreten Dienstpläne. Er gibt z. B. vor: Wie diese Arbeitszeit verteilt wird (konkrete Schichten, Dienste), fällt in die Mitbestimmung des Personalrats nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz.

4. Was darf die PDL – und was nicht?

5. Häufige Probleme – und was du tun kannst

6. Unterstützung & Absicherung

Wenn es regelmäßig Probleme mit dem Dienstplan gibt, wende dich an:

Fazit

Als Pflegekraft hast du klare Rechte, wenn es um den Dienstplan geht. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Dein Arbeitgeber darf nicht willkürlich planen. Informiere dich – und hole dir Unterstützung, wenn nötig.






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