Beurteilungen bei kommunalen Beamten – deine Rechte und Pflichten
Für Beamte im kommunalen Dienst sind dienstliche Beurteilungen ein zentrales Instrument zur Bewertung von Leistung und Eignung. Sie haben Einfluss auf Beförderungen, Laufbahnentscheidungen und Fortbildungen. Deshalb solltest du deine Rechte genau kennen.
Die Beurteilungen von Beamten sind in Deutschland nicht einheitlich bundesweit geregelt, sondern ergeben sich aus verschiedenen dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder.
Warum gibt es Beurteilungen?
Beurteilungen dienen der Personalentwicklung, der Dokumentation deiner Leistungen und als Entscheidungsgrundlage z. B. für Beförderungen oder Auswahlverfahren. Sie müssen sachlich, nachvollziehbar und rechtlich korrekt sein.
Wer erstellt die Beurteilung?
In der Regel ist dein unmittelbarer Vorgesetzter für die Erstellung der Beurteilung zuständig. Die abschließende Verantwortung liegt aber bei der personalführenden Stelle – z. B. dem Hauptamt oder Personalamt der Kommune.
Wie läuft eine Beurteilung ab?
- Beurteilungszeitraum: Festgelegter Zeitraum (z. B. 3 Jahre), über den deine Leistung bewertet wird.
- Beurteilungsgespräch: Du wirst zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Inhalte besprochen werden.
- Schriftliche Beurteilung: Du erhältst eine schriftliche Beurteilung mit einer Gesamtnote.
- Rechtsmittel: Du kannst gegen die Beurteilung Einwände erheben (siehe unten).
Was steht in der Beurteilung?
Typischerweise enthält die Beurteilung folgende Punkte:
- Arbeitsqualität und -quantität
- Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit
- Verhalten gegenüber Bürgern und Kollegen
- Gesamtnote (z. B. „entspricht in vollem Umfang den Anforderungen“)
Welche Rechte hast du als Beamter?
- Anhörung: Du musst vor Abschluss der Beurteilung angehört werden.
- Akteneinsicht: Du darfst deine Beurteilung vollständig einsehen.
- Gegendarstellung: Du kannst schriftlich Stellung nehmen und eine Aufnahme in die Personalakte verlangen.
- Rechtsmittel: Gegen eine Beurteilung kannst du Widerspruch einlegen oder im Streitfall klagen.
Was tun bei einer schlechten Beurteilung?
Eine negative Beurteilung kann sich erheblich auf deine Karriere auswirken. Deshalb solltest du nicht zögern, aktiv zu werden:
- Fordere eine genaue Begründung und prüfe, ob die Bewertung nachvollziehbar ist.
- Vergleiche deine Bewertung mit der früherer Beurteilungen – ist der Leistungsabfall gerechtfertigt?
- Lass dich juristisch beraten – z. B. durch deine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Beamtenrecht.
- Reiche ggf. einen Widerspruch mit detaillierter Begründung ein.
Beurteilung und Beförderung
In Auswahlverfahren („Bestenauslese“) sind aktuelle Beurteilungen oft ausschlaggebend. Ein gutes Zeugnis kann Türen öffnen – ein schwaches dagegen zur Ablehnung führen, auch wenn du fachlich geeignet bist.
Fazit
Beurteilungen sind mehr als Papierkram – sie können deine Laufbahn nachhaltig beeinflussen. Informiere dich über deine Rechte, bereite dich gut auf Gespräche vor und reagiere auf ungerechtfertigte Kritik sachlich und rechtzeitig.
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