Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 20:12, Forum Krankenhäuser, Betreuung, Pflege

Wer eine qualifizierte Antwortet erwartet, darf aber auch mal sein Anliegen in angemessener Form darlegen und nicht nur bruchstückhaft ein paar Wortfetzen hinwerfen.

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 20:10, Forum TVöD

Ja aber wie dort steht, man hätte den Vertrag auch einfach entfristen können. Vielleicht wurde es extra so gestaltet.

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 19:15, Forum TVöD

Hier ein Startpunkt: TVöD Eingruppierung Ansonsten die Frage bitte konkretisieren.

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 19:04, Forum TVöD

Wie verhält es sich mit der Eingruppierung im TVöD?

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 18:20, Forum Krankenhäuser, Betreuung, Pflege

Wenn da nichts anderes geschrieben wird, dann kann bzw. sollte man normalerweise davon ausgehen, dass ein Perfusionist / Kardiotechniker auch als Perfusionist / Kardiotechniker tätig ist. Alle anderen Konstellationen, das heißt Tätigkeit als Hausmeister und dergleichen, sind doch extreme Ausnahmen u...

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geschrieben von svenabg, 20.01.2026 16:14, Forum Krankenhäuser, Betreuung, Pflege

Als Oberarzt, Hausmeister, Schwester... mit welchen Aufgaben und Verantwortungsbereichen? Sorry, aber es sind immer die selben Fragen. Ohne ne gescheite Stellenbeschreibung ist eine Aussage zur Eingruppierung nicht möglich. Ach ja, ein Hirnchirurg, der als Hausmeister arbeitet wird anders eingruppie...

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 14:49, Forum TVöD

Zählen die monatlichen Zuschläge nach Dienstplan auch dazu, oder ist das als spitz abgerechnet gemeint?

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 13:39, Forum Beamte

(20.01.2026, 13:25)Gast schrieb:  In dem Referendariat wird man dann schon voll bezahlt? So 4.600 €?Welches Referendariat? (Es gibt unterschiedliche mit etwas unterschiedlichen Ausgestaltungen). Man bekommt volle Anwärterbezüge. Das ist aber weniger als "4600".

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 13:25, Forum Beamte

In dem Referendariat wird man dann schon voll bezahlt? So 4600 €?

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geschrieben von Gast, 20.01.2026 12:50, Forum Beamte

Ich gehe davon aus, dass es um § 33 (3) LBG (NRW) geht. Nicht als um Dienstunfähigkeit nach § 33 (2) LBG (NRW). Es handelt sich bei § 33 (3) LBG (NRW) um eine Kann-Bestimmung. Im Rahmens der Ermessensausübung des Dienstherren kann Personalmangel berücksichtigt werden.

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