Neue Fragen und Antworten
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(10.05.2012, 15:17)Gast schrieb: Hallo! Meines Wissens kommt aber eine Zulage in Betracht .... leider erst nach 18 Monaten! Moin, das trifft für diesen Fall so nicht zu, eine Zulage setzt zunächst einmal nach entsprechender Dienstpostenbewertung die Ausweisung einer Planstelle entsprechender Werti...
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Moin, es gehört zum guten Ton, dass Stellenbewertungen in einer Bewertungskommission besprochen werden, mitbestimmungspflichtig sind sie nicht. Die Einwirkungsmöglichkeiten ergeben sich erst mit der Bewirtschaftung der Stelle. Zum nachlesen u.a. http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechun...snahme.php ...
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Ich meine doch gelesen zu haben, dass die Bezahlung sachgerecht zu erfolgen hat. Demnach sehe ich schon eine gewisse Automatik.
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Zudem stellt sich die Frage, ob nach KGSt bewertet wird. Wenn das in der Behörde nicht der Fall ist, wird dir das auch leider nichts nutzen.
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Hallo. Bei einer Stellenbewertung überhaupt nicht (wenn doch, wäre mir das neu). Gruß
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Guten Tag, Bei uns in der Behörde wurde vor kurzem durch eine externe Person eine Stellenbewertung durchgeführt. Jedoch ist der Personalrat bisher dazu nicht befragt worden. Jetzt wollte ich mal wissen wie der Personalrat bei einer Stellenbewertung zu beteiligen ist.
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Hallo! Meines Wissens kommt aber eine Zulage in Betracht .... leider erst nach 18 Monaten!
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Hallo Maik, Danke, so habe ich das auch gesehen. Schlussbilanz gleich Eröffnungsbilanz. Bewertung muss somit zum Stichtag 31.12.2009 geschehen. Gruß Detlef
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Da der Wert zum Vorjahresabschluss passen sollte, würde ich den vor der Änderung nehmen. Ansonsten gibt es ja eine nicht erklärliche und nicht als Buchung vorhandene Differenz zum Abschluss Vorjahr. Maik
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Hallo oder eher , ich bin gerade dabei die Eröffnungsbilanz 2010 zu kontrollieren. Für die Berechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist der § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz maßgebend. Der Kapitalwert hat sich ab 01.01.2010 dort geändert. Welchen Wert muss ich nehmen? 1) Den ab 01.01.2010 oder...
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