Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von 1887, 11.05.2012 07:59, Forum Kommunalbeamte

(10.05.2012, 15:17)Gast schrieb:  Hallo! Meines Wissens kommt aber eine Zulage in Betracht .... leider erst nach 18 Monaten! Moin, das trifft für diesen Fall so nicht zu, eine Zulage setzt zunächst einmal nach entsprechender Dienstpostenbewertung die Ausweisung einer Planstelle entsprechender Werti...

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geschrieben von 1887, 11.05.2012 07:54, Forum Personalrat / Betriebsrat

Moin, es gehört zum guten Ton, dass Stellenbewertungen in einer Bewertungskommission besprochen werden, mitbestimmungspflichtig sind sie nicht. Die Einwirkungsmöglichkeiten ergeben sich erst mit der Bewirtschaftung der Stelle. Zum nachlesen u.a. http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechun...snahme.php ...

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geschrieben von Fränklin, 10.05.2012 23:44, Forum Kommunalbeamte

Ich meine doch gelesen zu haben, dass die Bezahlung sachgerecht zu erfolgen hat. Demnach sehe ich schon eine gewisse Automatik.

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geschrieben von keineAhnung, 10.05.2012 18:14, Forum Kommunalbeamte

Zudem stellt sich die Frage, ob nach KGSt bewertet wird. Wenn das in der Behörde nicht der Fall ist, wird dir das auch leider nichts nutzen.

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geschrieben von keineAhnung, 10.05.2012 18:13, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo. Bei einer Stellenbewertung überhaupt nicht (wenn doch, wäre mir das neu). Gruß

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geschrieben von Isarfohle, 10.05.2012 17:11, Forum Personalrat / Betriebsrat

Guten Tag, Bei uns in der Behörde wurde vor kurzem durch eine externe Person eine Stellenbewertung durchgeführt. Jedoch ist der Personalrat bisher dazu nicht befragt worden. Jetzt wollte ich mal wissen wie der Personalrat bei einer Stellenbewertung zu beteiligen ist.

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geschrieben von Gast, 10.05.2012 15:17, Forum Kommunalbeamte

Hallo! Meines Wissens kommt aber eine Zulage in Betracht .... leider erst nach 18 Monaten!

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geschrieben von Detlef, 10.05.2012 12:49, Forum Kommunalverwaltung

Hallo Maik, Danke, so habe ich das auch gesehen. Schlussbilanz gleich Eröffnungsbilanz. Bewertung muss somit zum Stichtag 31.12.2009 geschehen. Gruß Detlef

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geschrieben von maikom, 10.05.2012 12:30, Forum Kommunalverwaltung

Da der Wert zum Vorjahresabschluss passen sollte, würde ich den vor der Änderung nehmen. Ansonsten gibt es ja eine nicht erklärliche und nicht als Buchung vorhandene Differenz zum Abschluss Vorjahr. Maik

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geschrieben von Detlef, 10.05.2012 12:28, Forum Kommunalverwaltung

Hallo oder eher , ich bin gerade dabei die Eröffnungsbilanz 2010 zu kontrollieren. Für die Berechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist der § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz maßgebend. Der Kapitalwert hat sich ab 01.01.2010 dort geändert. Welchen Wert muss ich nehmen? 1) Den ab 01.01.2010 oder...

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