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Erlaubnis hat mit Inkrafttreten des NGastG seine Wirksamkeit verloren. Daher §35 GewO. Zur Beschäftigungszeit: Es werden alle Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet.
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Der Paragraph des Ursprungs-VA's ist ja meistens angegeben und somit würde man dann auf §48/49 kommen...
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Obwohl Moment : § 12 Abs. 2 Satz 1 NgastG ?! Gaststättenerlaubnisse verlieren ihre Wirksamkeit ..also gibt es gar keine mehr und somit kann man da auch nichts aufheben..sicher bin ich mit nicht .
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Gute Frage..weiß das jmd? :/ ich habe keinen blassen Schimmer ..
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entziehung einer gaststättenerlaubnis? wie würde ihr da vorgehen? über ngastg oder §35 gewo? §48/49 vwvfg?
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was rechnet man denn nun alles zusammen? ALLE Beschäftigungszeiten im öD (also auch wenn derjenige zwischenzeitlich in der privaten Wirtschaft gearbeitet hat wo diese Zeiten natürlich nicht mitzählen aber alles davor) oder nur die Zeiten bis zu dem Zeitpunkt wo er in der privaten Wirtschaft tätig wa...
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man addiert das zusammen für die jahressonderzahlung und für die krankenbezüge nach § 34 III s. 3-4 tvöd, ist also schon zu was gut
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das einzigste wo man addiert ist doch bei den stufen oder nicht?!
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Es zählt die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber! Was macht ihr denn da?! Für was ist das gut?! Wo ist das Problem?!
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wieso.nur die beiden jahre? da zaehlt doch alles im.oeffentlichen dienst beispielsweise als vfa ?!
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