Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 29.05.2012 13:38, Forum Verwaltungsfachangestellte

die ging gar nicht. wo her kommst du denn? Arbeitsrecht ging besser, aber auch nicht der knaller

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geschrieben von Gast, 29.05.2012 13:26, Forum Verwaltungsfachangestellte

Die 3er Klausur war ja hammer! Viel zu schwer...Was habt ihr denn so für Ergebnisse? Und Arbeitsrecht?

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geschrieben von 1887, 29.05.2012 08:29, Forum Arbeitnehmer

Moin, vorstellbar ist alles was zulässig ist und hängt von vielen verschiedenen Sachen ab. Ist es ein Teilbetriebsübergang ist für einen Teil der Beschäftigten die Antwort vorgegeben. Arbeiten Verwaltungen mit gegensätzlichen Vorstellungen zusammen wäre es ratsam einen hohen Anteil fremdeingestellte...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 22:16, Forum Verwaltungsfachangestellte

glaub da nicht so ganz dran..

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 19:43, Forum Verwaltungsfachangestellte

erst wird wohl die finanzwirtschaftliche mischklausur geschrieben dann ATR, übermorgen kommt erst AVR dann STR !!! ...viel glück euch allen!

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 19:37, Forum Verwaltungsfachangestellte

so leute jetzt werden folgende Prüfungsfächer vermutet: KLR die Mischklausur und dann ATR AVR und STR

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 18:35, Forum Verwaltungsfachangestellte

jungs macht euch nicht verrückt ...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 18:30, Forum Verwaltungsfachangestellte

(28.05.2012, 17:37)Gast schrieb:  Bei der Entgeltfortzahlung zählt der komplette absatz 3 und somit auch alle Zeiten im öffentlichen Dienst auch mit Unterbrechung steht doch ganz einfach da. Unmittelbar gilt nur bei Kündigungsfrist!!! Steht das mit der Unmittelbarkeit auch irgendwo oder ist das Wis...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 18:01, Forum Verwaltungsfachangestellte

Also 2 Bsp: Stadt a 2 Jahre Stadt a 2 Jahre Privatwirtschaft 1 Jahr Privatwirtschaft 1 Jahr stadt b 3 Jahre Stadt a 3 Jahre Folge: nur 3 Jahre Stadt b. Stadt b 1 Jahr folge: 6 Jahre anrechenbar.

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 17:37, Forum Verwaltungsfachangestellte

Bei der Entgeltfortzahlung zählt der komplette absatz 3 und somit auch alle Zeiten im öffentlichen Dienst auch mit Unterbrechung steht doch ganz einfach da. Unmittelbar gilt nur bei Kündigungsfrist!!!

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