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geschrieben von Gast, 28.05.2012 14:19, Forum Verwaltungsfachangestellte

(28.05.2012, 13:22)Gast schrieb:   (28.05.2012, 11:34)Gast schrieb:  § 35 GewO hat kein Ermessen das stimmt. Nur kann man keinen VA Widerrufen oder Zurücknehmen wenn er seine Wirksamkeit verloren hat. Wenn dann kann man das Gaststättengewerbe nur untersagen. Weiter zur Beschäftigungszeit: ALLE Zeit...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 14:18, Forum Verwaltungsfachangestellte

Nur gemeinde B wird dann abgerechnet. Weil die Privatwirtschaft die Unterbrechung darstellt.Wäre es so dass er vor der Privatwirtschaft schon einmal bei der Gemeinde B war würde diese zeit auch noch dazuzählen

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 14:08, Forum Verwaltungsfachangestellte

Liebe Prüflinge - ich wünsche euch allen eine tolle Abschlussprüfung toi toi toi

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 13:22, Forum Verwaltungsfachangestellte

(28.05.2012, 11:34)Gast schrieb:  § 35 GewO hat kein Ermessen das stimmt. Nur kann man keinen VA Widerrufen oder Zurücknehmen wenn er seine Wirksamkeit verloren hat. Wenn dann kann man das Gaststättengewerbe nur untersagen. Weiter zur Beschäftigungszeit: ALLE Zeiten im öffentlichen Dienst egal wann...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 11:34, Forum Verwaltungsfachangestellte

§ 35 GewO hat kein Ermessen das stimmt. Nur kann man keinen VA Widerrufen oder Zurücknehmen wenn er seine Wirksamkeit verloren hat. Wenn dann kann man das Gaststättengewerbe nur untersagen. Weiter zur Beschäftigungszeit: ALLE Zeiten im öffentlichen Dienst egal wann und wo sie waren werden angerechne...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 11:03, Forum Verwaltungsfachangestellte

Also §5 gastg hat Ermessen. Es können Maßnahmen getroffen also steht es frei ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Scheint hier aber nicht so verbreitet zu sein. Macht euch jetzt auch nicht verrückt wegen morgen. Die Prüfung hat es in sich. Klingt kompliziert und ist auch kompliziert aber wir we...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 10:30, Forum Verwaltungsfachangestellte

ich dachte die Rechtsgrundlage ist immer angegeben?!

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 10:09, Forum Verwaltungsfachangestellte

(28.05.2012, 09:24)Gast schrieb:  Erlaubnis hat mit Inkrafttreten des NGastG seine Wirksamkeit verloren. Daher §35 GewO. Zur Beschäftigungszeit: Es werden alle Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet. nur kann ich mir schwer vorstellen, dass Hannover keine Ermessensprüfung von uns will... ^^ Zur ...

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geschrieben von Gast, 28.05.2012 09:37, Forum Verwaltungsfachangestellte

ngastg $ 4 oder 5 oder so da die Ecke

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