Neue Fragen und Antworten
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vielleicht hilft der Link zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) weiter --> http://www.bpv.de/downloads/bayerischesp...gesetz.pdf
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Hallo, (24.08.2012, 08:40)frage61 schrieb: Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob eine schwangere Mitarbeiterin weiter im Sozialamt beschäftigt werden darf. Was ist am Sozialamt so besonderes, dass solch eine Frage gestellt wird ? Wenn man in einer Abteilung arbeitet, die die ganz bösen Buben un...
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warum nicht?
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Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob eine schwangere Mitarbeiterin weiter im Sozialamt beschäftigt werden darf. Vielen Dank !
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Moin, ich gehe allerdings davon aus, dass hier die Beamtenlaufbahn gemeint ist, ein spezielles Tarifrecht für Baden-Württemberg gibt es im TVöD/BAT nicht! Grüße 1887
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Moin, ich bin mittelbarer Landesbeamter, von daher im Bundesrecht nicht so bewandert. Zwei Informationen fehlen: Wie lange wurde die ursprüngliche Beurlaubung ausgesprochen? Wie alt ist das/sind die Kind/er? Endet die bewilligte Beurlaubung Ende August, finde ich die Auskunft putzig. Ohne weiteren A...
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Hallo Zusammen, ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten ....In Stichworten: - bin Bundesbeamtin ( grosse Behörde ) - seit März 2010 aufgrund Kindererziehung beurlaubt - im Januar 2012 Antrag auf Teilzeit ( 16-20 Stunden) gestellt zum 01.09.2012 - am 23.08.12 fernmündlich mitgeteilt bekommen, das...
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Meines Erachtens kann der Bürgermeister die Tagesordnung während der Sitzung nicht mehr eigenmächtig ändern. Sonst könnte er den Rat mit neuen Tops überrumpeln. Regelung NRW: §48 GO: Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluß des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten hande...
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Hallo Katharina, danke für die Info - war mir entfallen. Werde mir dann wohl doch mal wieder neue Unterlagen BAT / TVÖD zulegen müssen. Ich habe den Hinweis in Anlage 3 zum BAT gefunden. Ist wohl dann veraltet. Gruß Merger
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(22.08.2012, 14:15)Merger schrieb: Woher hast Du die Info, dass es zwischen dem mittleren und gehobenen Dienst einen prüfungsfreien Aufstieg geben soll ? Gruß Den gibt es, da mit 40 Jahren die Prüfungspflicht entfällt (Anlage 6 zum BAT).
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