Neue Fragen und Antworten
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Zudem ist im JC auch recht häufig eine hohe Nachfrage nach Mitarbeitern :-D
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Moin, kleine Ergänzung: Der Antrag muss von den betroffenen Beschäftigten selbst gestellt werden, wenn man Verjährungsfristen wahren will. Die Beweispflicht bei einem solchen Antrag liegt beim Beschäftigten, die Aussage, dass man jemanden Fachkundigen (z.B. Gewerkschaft) einbinden sollte, kann ich d...
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oder ins Jobcenter gehen. Da ist Langeweile ein Fremdwort.
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ach ja - ich würde Dir auch raten nur noch Teilzeit zu arbeiten - in der Freizeit kannst Du Dich dann entscheiden, ob du entspannen willst oder Sport machen, oder Dich eben weiterbilden willst. ich kann Dir die Weiterbildung empfehlen -- notfalls per Fernstudium -- dann hat man wenigstens evtl. ne M...
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ich hab meine Arbeitszeit reduziert -- arbeite nur noch Teilzeit, weil der öde Job Vollzeit nicht ausführbar ist ohne zu verblöden. Nebenbei studier ich an einer Präsenzuniversität. Am liebsten würd ich nach Abschluss einen Master im Ausland machen. Hab schon ein super Ding entdeckt - mal sehen. Die...
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Wenn du wirklich jetzt schon was machen möchtest, dann schau dir die Lehrbriefe vom VFA-K an Allgemeine Rechtskunde, BGB und Staatsrecht als Wiederholung, bringt schon was... Ansonsten würde ich warten bis du 1-2 Monate vorher die aktuellen Lehrbriefe zum AL 2 bekommst, dann kannst du mit denen scho...
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Hallo Pumukel, vielen herzlichen Dank!
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, >>> Es gibt in dieser Behörde keine Stellenbeschreinungen bzw. -bewertungen. Nur Anhand des BAT Anlage 1. <<< ... wenn das heißt, dass es Stellenbeschreibungen gibt und diese nach dem alten BAT bewertet wurden, dann ist das Stand der Dinge, weil es noch keine neuen Bewertungskriterien gibt. (Ausnahme für den Sozial- und Erziehungsdienst). Wenn es keine Stellenbeschreibungen gibt, kann es ja auch keine Bewertungen nach BAT geben. Wenn sich die Aufgaben verändert haben und höherwertiger sind, dann bleibt nur, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Wenn ihr eine Dokumentation habt, welche Aufgaben inklusive des zeitlichen Umfangs habt, dann kann die Stelle neu bewertet werden. Ihr als PR seid in der Mitbestimmung - zumindest in BW. Der Haken ist, das es eigentlich eine Eingruppierungsautomatik gibt. Dies impliziert keinen Spielraum in der Bewertung - in Realität ist der Spielraum aber sehr groß und wird oft negativ genutzt. Da müsst ihr euch kundig machen und die bewertungsrelevanten Kriterien entsprechend darstellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Gruß Pumukel
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Auf jeden Fall keine Gutachten schreiben. Das wird noch kommen, bis zum Erbrechen....! Viel gibts eigentlich nicht, was man vorher schon tun könnte. Lass es auf dich zukommen. Habe ich auch so gemacht.
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Ein Beschäftigter ist z. B. in EG 5, 6, 8 TVöD (Anlage 1 BAT Vergütungsgruppe VII, VI, V) eingruppiert. Das Aufgabengebiet erstreckt sich aber um Weiten hinaus. Es gibt in dieser Behörde keine Stellenbeschreinungen bzw. -bewertungen. Nur Anhand des BAT Anlage 1. Wie formuliert man einen Antrag auf Ü...
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