Neubewertung / Höhergruppierung
#1

Ein Beschäftigter ist z. B. in EG 5, 6, 8 TVöD (Anlage 1 BAT Vergütungsgruppe VII, VI, V) eingruppiert. Das Aufgabengebiet erstreckt sich aber um Weiten hinaus. Es gibt in dieser Behörde keine Stellenbeschreinungen bzw. -bewertungen. Nur Anhand des BAT Anlage 1.

Wie formuliert man einen Antrag auf Überprüfung der derzeitigen Stellenbeschreibung /-bewertung sowie die Neubewertung der Stelle mit Antrag auf Höhergruppierung? Die Arbeiten, die tagtäglich ausgeübt werden, sind dokumentiert und können mit dem Antrag beigefügt werden.

Benötige dieses für die Personalratstätigkeit. Vielen Dank!
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#2

S10347,
>>> Es gibt in dieser Behörde keine Stellenbeschreinungen bzw. -bewertungen. Nur Anhand des BAT Anlage 1. <<<
... wenn das heißt, dass es Stellenbeschreibungen gibt und diese nach dem alten BAT bewertet wurden, dann ist das Stand der Dinge, weil es noch keine neuen Bewertungskriterien gibt. (Ausnahme für den Sozial- und Erziehungsdienst). Wenn es keine Stellenbeschreibungen gibt, kann es ja auch keine Bewertungen nach BAT geben.

Wenn sich die Aufgaben verändert haben und höherwertiger sind, dann bleibt nur, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Wenn ihr eine Dokumentation habt, welche Aufgaben inklusive des zeitlichen Umfangs habt, dann kann die Stelle neu bewertet werden.
Ihr als PR seid in der Mitbestimmung - zumindest in BW. Der Haken ist, das es eigentlich eine Eingruppierungsautomatik gibt. Dies impliziert keinen Spielraum in der Bewertung - in Realität ist der Spielraum aber sehr groß und wird oft negativ genutzt. Da müsst ihr euch kundig machen und die bewertungsrelevanten Kriterien entsprechend darstellen.

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Gruß Pumukel
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#3

Hallo Pumukel, vielen herzlichen Dank!
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#4

Moin,

kleine Ergänzung: Der Antrag muss von den betroffenen Beschäftigten selbst gestellt werden, wenn man Verjährungsfristen wahren will. Die Beweispflicht bei einem solchen Antrag liegt beim Beschäftigten, die Aussage, dass man jemanden Fachkundigen (z.B. Gewerkschaft) einbinden sollte, kann ich daher nur unterstreichen.

Grüße
1887
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#5

Ich würde gerne wissen wie so ein Antrag auf Neubewertung einer Stelle formuliert sein sollte? Kannst Du mir da weiterhelfen? Lg
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#6

Solche Anträge gibt es nicht und sind auch nicht vorgesehen. Man ist immer korrekt eingruppiert. Wenn man meint, der Arbeitgeber zahlt zu wenig, muss man das geltend machen. Nicht beantragen. Notfalls mit Klage. Die Ausschlussfrist ist dabei zu beachten, die wird nur durch Geltendmachung unterbrochen, nicht durch irgendwelche nichtssagenden Anträge.
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