Neue Fragen und Antworten
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es kommt bvr dran! vergesst den mist mit avr... man muss das einkommen berechnen, weiß ja jeder wie das geht. in bgb kommt § 437 dran! arbeitsrecht kann ich leider nix zu sagen...
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hat denn nun jmd nochmal was neues und wirklich sinnvolles gehört? kann ja echt nicht sein, dass wirklich gar nichts durchdringt dieses jahr
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Hallo, ich kann den Link zwar leider nicht öffnen aber ich würde allen Vorschlagen auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr mal nachzulesen. Bei Fragen und Antworten wird einiges geklärt zu diesem Thema insbesondere bei der Frage wie bei Kontrollen nachgewiesen werden kann ob es sich beim Führ...
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(16.05.2013, 08:13)sandy schrieb: (11.05.2013, 10:25)Merger schrieb: muss mich über solch eine Diskussion doch wundern. Warum füllt man nicht einfach den Antrag aus, geht bei der Personalabteilung vorbei und lässt sich den Betrag auszahlen, bzw. eine Auszahlungsanweisung unterschreiben. Oder tra...
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Danke schön! Glg Torsten Ach nochwas: Der Kollege nimmt aber andere Tätigkeiten wahr, als für Techniker üblich wären. U.a. Pflege von Datenbanken. Das ist ja im alten BAT kaum geregelt. Was ist da zu tun?
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(22.05.2013, 07:24)Gast schrieb: Ich habe hier lediglich geschrieben was bei uns in RLp vorkam, da am Anfang steht, dass auch aus anderen Bundesländern was geschrieben werden kann!!! Wenn es euch nicht interessiert einfach nicht lesen. Kann sein, dass du es gut meinst. Aber damit verunsicherst du ...
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Hallo meine Herren also nach dem Lesen dieses Schreibens sollte mehr Klarheit herrschen. Meine Fahrer machen alle diese Schulungen denn ich bring meine Finger da nicht hinein. http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downlo...cationFile Grüsse Erzi
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Okay, so habe ich das nämlich auch gemacht Lassen wir uns überraschen, aber ich denke wenn man das richtig argumentiert hat wird es mal hoffentlich keine Probleme geben Dann noch viel Glück bei der praktischen Prüfung
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Moin, der Kollege kann sich vor dem Arbeitsgericht wehren, wird aber keinen Erfolg haben. Unterläuft ein Fehler bei der Gehaltsberechnung kann dieser in bestimmten, hier eingehaltenen, Fristen korrigiert werden. Was die Eingruppierung betrifft, ist eine Bearbeitungszeit von 2 Jahren sicher zu lang. ...
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wollte meine Frage nochmal zum Leben erwecken weil noch keine Antworten kamen. Würde mich sehr freuen wenn sich ein paar Leutchen melden würden. Dann könnte man sich mal austauschen. Lg Bini
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