Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von moeperry, 06.05.2014 15:04, Forum Kommunalbeamte

Herzlichen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Jetzt weiß ich Bescheid wie ich mich richtig verhalten muß.

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geschrieben von Blauer, 06.05.2014 14:43, Forum Kommunalbeamte

Hallo und zuerst einmal mein aufrichtiges Beileid. Ich an deiner Stelle würde mich direkt an die Beihilfestelle wenden, denn niemand ist kompetenter und kann dir deine Fragen besser beantworten. Gruß Blauer

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geschrieben von Gast, 06.05.2014 14:37, Forum Fortbildung

Ich würde den AL II nur machen, wenn ich durch diesen beruflich weiter komme. Bei kleineren Kommunen gibt es fast keine Stellen für die der AL II benötigt wird. Ab 40 fällst Du eh aus der Prüfungspflicht. Wurde Dir eine höhere Stelle angeboten?

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geschrieben von Gast, 06.05.2014 14:36, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich dachte jetzt schon...es ist pro Gesetz doch nur noch 1 Fähnchen erlaubt!!!

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geschrieben von Gast, 06.05.2014 13:57, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Tu es nicht, wird dir leid tun! Besonders wenn du eigentlich eine kluge und motivierte Person bist.

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geschrieben von Gast, 06.05.2014 13:55, Forum Ausbildung / Studium Beamte

Hallo, schließe diesen Sommer meine Ausbildung im gD ab. Bekomme vor dem Kolloquium wohl Prüfungsurlaub. Weiß jemand wie lange? Und ist auch bekannt wie es ist, wenn ich Dienstag oder MIttwoch mein Kolloquium habe, aber ich eigentlich drei oder vier Tage Prüfungsurlaub hätte, hab ich dann auch schon...

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geschrieben von keineAhnung, 06.05.2014 13:22, Forum Fortbildung

Hi. Wer daran denkt sich zu blamieren oder aufzugeben, bei dem besteht auch die Chance dazu. Also denk gar nicht erst daran. Wenn du den AII machst, dann um den zu bestehen. Deine Motivation sollte es sein, dich irgendwann mit anspruchsvolleren Aufgaben zu befassen oder gar eine Führungsposition zu ...

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geschrieben von Gast, 06.05.2014 12:04, Forum Arbeitnehmer

Es verhält sich grundsätzlich so, wie Pumukel es sagte! ZUSÄTZLICH ist es so, dass Du -wenn Dir die Aufgaben mit Besetzung der Stelle übertragen wurden- auch Rückwirkend, den Anspruch auf die korrekte Bezahlung hast. Allerdings nur bis zu sechs Monaten.

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geschrieben von Gast, 06.05.2014 11:55, Forum Arbeitnehmer

Die EG7 gibt's es im TVÖD-VKA für "Angestellte" (noch) nicht. Wenn die EntGO-VKA in Kraft tritt (wohl nicht vor 2015) sollen die EG4 und EG7 für "Beschäftigte mit nicht überwiegend körperlicher Leistung" -also die ehemaligen Angestellten- geöffnet werden........

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geschrieben von Gast, 05.05.2014 19:22, Forum Fortbildung

Danke, das ist wirklich motivierend! Ich denke, man macht sich selber verrückt. Möchte mich einfach nicht vorm Arbeitgeber blamieren, indem ich aufgebe oder nur mit ach und krach durchkomme. Die Motivation muss einfach erhalten bleiben. Wo hast du den ALII gemacht? Wie hoch war der Zeitaufwand zum L...

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