Stellenbewertung
#1

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 2005 auf meiner Stelle beschäftigt. Sie war damals mit einer Vb ausgeschrieben. Seit Oktober 2007 befinde ich mich in der E9 Stufe 4. Man erklärte mir, dass ich aufgrund meiner Vergütungsgruppe Vb eine "schlechte" E9 habe und daher erst nach 9 Jahren in die Stufe 5 rutsche (wäre also Oktober 2016). Im Juni letzten Jahres habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Stelle gestellt. Nun habe ich erfahren, dass meine Stelle mit einer IVb FG 1a bewertet wurde und damit eine "gute" E9 habe und regulär nach 4 Jahren in die Stufe 5 komme. Mir wurde nun mitgeteilt, dass die Frist zum nächsten Stufensprung jetzt erst beginnt zu laufen, heißt also ich komme frühestens 2018 in die Stufe 5?. Das ist doch voll unfähr, oder?

Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.

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#2

S10347,
die Frage, die sich stellt, ist, ab wann du Tätigkeiten übernommen hattest, die eine Bewertung in IVb FG1a rechtfertigen.
Im günstigsten Fall seit 2005. Wie die Stelle ausgeschrieben war ist unerheblich. Die Ausschreibung hat keine rechtliche Wirkung. Man ist in der Eingruppierung eingruppiert, in die man eingruppiert ist (so oder ähnlich) lautet der §22 BAT zur Eingruppierung, der immer noch maßgeblich ist.
ergo: Die Stufenlaufzeiten richten sich nach dem Zeitpunkt der Aufgabenzuordnung. Wenn eine Höhergruppierung erfolgt, gibt es auch klare Regeln, in welche Stufe man kommt.
Gruß pumukel
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#3

Danke für die Auskunft pumukel :-)
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#4

Es verhält sich grundsätzlich so, wie Pumukel es sagte!

ZUSÄTZLICH ist es so, dass Du -wenn Dir die Aufgaben mit Besetzung der Stelle übertragen wurden- auch Rückwirkend, den Anspruch auf die korrekte Bezahlung hast.

Allerdings nur bis zu sechs Monaten.
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