Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 14.08.2014 14:04, Forum Fortbildung

mach ihn doch einfach bei der BVS!!!

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geschrieben von Gast, 14.08.2014 11:35, Forum Fortbildung

Hi, ich interessiere mich für den AL II und arbeite in Bayern. Gibt es neben der üblichen Weiterbildung über die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) noch einen anderen Weg? Zum Beispiel über irgendeine Verwaltungsakademie oder sowas in der Art? Wenn ja - wird diese Weiterbildung von den Behörden gena...

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geschrieben von Gast, 14.08.2014 09:56, Forum Kommunalpolitik

Durchführen darf er, aber an der Beschlussfassung darf er nicht mitwirken. Mitwirkungsverbot. Ist gesetzlich geregelt (Niedersachsen: §41 Nds. Kommunalverfassungsgesetz)

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geschrieben von Gast, 12.08.2014 12:49, Forum Kommunalpolitik

Einen Anspruch auf Freistellung hat er nicht. Wenn er es mit als ehrenamtlicher Bürgermeister nicht schafft müsste man überlegen, zukünftig hauptamtliche Bürgermeister zu beschäftigen.

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geschrieben von Gast, 12.08.2014 12:47, Forum Kommunalpolitik

Also zumindest in Bayern ist laut Art. 49 Gemeindeordnung ein Stadtratsmitglied, das selbst oder ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum Dritten Grad dort Grundstückseigner ist, bei Beratung und Abstimmung über einen Bebauungsplan ausgeschlossen. In eurem Fall dürfte er, wenn er Geschäftsführer o...

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geschrieben von 1887, 12.08.2014 10:15, Forum Arbeitnehmer

Moin, (11.08.2014, 20:40)Gast schrieb:  Ist das jetzt die kleine oder große E9 obwohl es ja bei Kommunen keinen Unterschied bei E9 mehr gibt oder Das ist die kleine E9. Es gibt in den Stufenlaufzeiten Unterschiede und mit der kleinen E 9 erreicht man nicht die Stufe 6. Viele Grüße 1887

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geschrieben von Gast, 12.08.2014 08:30, Forum Arbeitnehmer

Finger weg von der Kasse, wenn möglich. Wenn sie Dich da einmal reingegurkt haben, ist es aus mit irgendwelchen Aufstiegschancen. Achtung, für die Vergütung werden noch heute Grundlagen aus dem Jahre 1960 herangezogen, weil es noch keine neue Entgeltordnung gibt. Für den weiteren Berufsweg viel Erfo...

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geschrieben von Gast, 11.08.2014 21:48, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich beende dieses Jahr meine Ausbildung als VFA-K in einer kleinen Kommune in Bayern. Danach habe ich die Möglichkeit entweder vom Aufgabenbereich in das Bauamt oder in die Kasse zu kommen. Nun stellt sich für mich die Frage, wo die Vor- und Nachteile liegen bzw. wo es bessere Aufstiegschance...

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geschrieben von Gast, 11.08.2014 20:40, Forum Arbeitnehmer

Hallo ich bin in E8 eingruppiert und habe einen Antrag auf Höhergruppierung nach E9 gestellt. Dieser ist auch genehmigt worden E9 (Vergütungsgruppe Vb fallgruppe 1a BAT) Ist das jetzt die kleine oder große E9 obwohl es ja bei Kommunen keinen Unterschied bei E9 mehr gibt oder

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geschrieben von keineAhnung, 08.08.2014 15:06, Forum TVöD

Hi. Es hängt "gerade" von der Stelle ab und nicht von deiner Qualifikation. Diese kann nur manchmal notwendig sein um entsprechend eingruppiert zu werden. Wenn du entsprechend bewertete Aufgaben übertragen bekommst, dann wirst du auch höher eingruppiert. Wenn du aber nur Tätigkeiten machst, die nach...

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