Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 15:46, Forum Verwaltungsfachangestellte

Opfer ist nicht respektlos? Was denn sonst? Gehört dasin deiner Verwaltung auch zum normalen Wortschatz? Redest du so mit deinen Kunden?

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 13:09, Forum Verwaltungsfachangestellte

ich denke, es ist schon wahr das hier einige nur reinschreiben um uns zu verwirren. und das seit echt nicht nett und das mit dem 'opfer' ist bestimmt nicht respektlos gemeint. gehört nunmal heutzutage zum wortschatz dazu wünsche euch allen ganz viel spaß beim lernen

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geschrieben von VFA-K, 22.05.2015 12:42, Forum Arbeitnehmer

Hey, ich hätte eine Frage zur Jahressonderzahlung. § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 TVöD sagt: "Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, in denen Beschäftigten nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist." Was ist damit gemeint? Wie wird die Jahre...

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 12:29, Forum Verwaltungsfachangestellte

Dann schau mal Bitte eine Nachricht zurück und du wirst feststellen, warum ich das Wort "Opfer" überhaupt benutzt habe! Euch allen trotzdem viel Erfolg in der Prüfung! Und Tschüss...✌?️

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 11:28, Forum Verwaltungsfachangestellte

Aber woher willst Du wissen das diese Fächer nicht rein kommen? :x oder hast Du bessere Informationen? Und Leute als Opfer zu bezeichnen ist einfach Respektlos! Dann schau nicht ins Forum und dann ist gut

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 11:24, Forum Verwaltungsfachangestellte

Dieser Moment, wenn irgendwelche Opfer offen im Internet mögliche Hinweise kundtun. Selbst wenn hier irgendwer der Meinung ist, irgendwas zu wissen, tut ihr euch keinen Gefallen damit es im Internet zu erzählen! Oder glaubt ihr auf das Forum haben nur VFA Azubis Zugriff? Trottel!!!

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 10:57, Forum Verwaltungsfachangestellte

Dieser Moment, wenn hier irgendwelche Opfer plötzlich irgendwelche Fächer wild reinschreiben um uns zu verwirren. Labert keinen Scheiß, bitte.

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geschrieben von delme1, 22.05.2015 10:52, Forum Kommunalbeamte

Schau mal ins Beamtenversorgungsgesetz. Beim Bund in § 5 Absatz 3 Länderregelung beachten.

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geschrieben von Gast, 22.05.2015 10:11, Forum Verwaltungsfachangestellte

Laut unseren Informationen wird Beamtenrecht und Staatsrecht geschrieben!

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geschrieben von dr`hiesige, 22.05.2015 09:12, Forum Kommunalbeamte

Stimmt, beim Versorgungsverband bekam ich die (telefonische) Auskunft, dass die besagte Zulage mindestens zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand gewährt werden musste, um ruhegehaltsfähig zu sein.

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