Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 18:21, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich vom 15.5.-25.6.beschäftigt war?

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 17:31, Forum TVöD

AU ab 20.05.2024. AG hat keinen Hinweis auf Verfall des urlaubs gegeben. Die 35 Tage in 2025 ergeben sich aus 30 Tage gesetzlichem Anspruch plus 5 Tage on top Wegen Schwerbehinderung. Die AU besteht nach wie vor, so lange bis eine Wiedereingliederung stattgefunden hat. Ein Ende des Arbeitsvertrages ...

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 16:25, Forum TVöD

Wann genau fing die Arbeitsunfähigkeit an? Hat der Arbeitgeber auf den möglichen Verfall von Urlaub hingewiesen? 2024 ist grundsätzlich verfallen. Abhängig von den Antworten auf die Fragen oben kann das Ergebnis anders sein. 2025 Der gesetzliche Anspruch besteht noch. Hier kommt es nun darauf an auf...

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 16:22, Forum Beamte

"Wer entscheidet darüber, ob eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit geeignet ist?" Der Dienstherr. Im Streitfall ein Gericht. "Amtsärztliche Empfehlungen bezüglich Maßnahmen kann der Dienstherr dann anfordern?" Ja. "Kann ein Arzt andere Maßnahmen als geeigneter bewerten " Ja. Was is...

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 15:36, Forum Beamte

Wer entscheidet darüber, ob eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit geeignet ist? Amtsärztliche Empfehlungen bezüglich Maßnahmen kann der Dienstherr dann anfordern? Kann ein Arzt andere Maßnahmen als geeigneter bewerten und verhält es sich dann mit der Verpflichtung amtsärztlich empf...

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 15:21, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Hallo, es ist eine Rufbereitschaft PLUS Wochenenddienst.

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 14:57, Forum TVöD

Mein Mann ist seit 2 Jahren krank zuhause. Er hatte für 2024 noch 16 Tage Resturlaub, für 2025 einen Anspruch von 35 Tagen und für das laufende Jahr (2026) ebenfalls 35 Tage. Hat er auf den Urlaub aus 2024 und 2025 noch Anspruch?

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 14:31, Forum TV-V

20 Tage sind korrekt- Tariflicher Anspruch sind 8/12*30. Was 20 Tage entspricht. Gesetzliche Urlaubsanspruch wird nicht unterschritten. Im Ergebnis also 20 Tage,

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 14:30, Forum TV-V

Der Tarifliche Urlaub wird geürzt. Maximal bis zu gesetzlichen Anspruch. 8/12 * 30 sind ebenso 20 Tage wie der gesetzliche Anspruch. Im Ergebnis also 20 Tage.

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geschrieben von Gast, 22.06.2026 13:42, Forum TV-V

Ein Mitarbeiter, der bereits das ganze Jahr tätig ist, kündigt zum 31.08.2026 Wieviel Urlaub steht ihm zu? Im Arbeitsvertrag steht explizit nichts vom Urlaubsanspruch, nur der Arbeitsvertrag bestimmt sich nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe. Bedeutet dies, dass dem Mitarbeiter dann den komplet...

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