Mitwirkungspflicht bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
#1

Wer entscheidet darüber, ob eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit geeignet ist?
Amtsärztliche Empfehlungen bezüglich Maßnahmen kann der Dienstherr dann anfordern?
Kann ein Arzt andere Maßnahmen als geeigneter bewerten und verhält es sich dann mit der Verpflichtung amtsärztlich empfohlene Maßnahmen zu erfüllen?
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#2

"Wer entscheidet darüber, ob eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit geeignet ist?"
Der Dienstherr. Im Streitfall ein Gericht.
"Amtsärztliche Empfehlungen bezüglich Maßnahmen kann der Dienstherr dann anfordern?"
Ja.
"Kann ein Arzt andere Maßnahmen als geeigneter bewerten "
Ja. Was ist genau gemeint. Ein anderer Arzt als der Amtsarzt?

"und verhält es sich dann mit der Verpflichtung amtsärztlich empfohlene Maßnahmen zu erfüllen?"
Die Anordnung des Dienstherren ist normales Verwaltungsrecht. Entsprecht ist damit umzugehen. Wenn man der Aufforderung nicht nachkommen will empfiehlt es sich rechtlichen Beistand zu suchen. In Abstimmung mit dem rechtliche Rat kann es dann sinnvoll sein mit dem Dienstherren zu sprechen. Dabei kann die Einbindung von Personalrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung etc. sinnvoll sein.
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