Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich vom 15.5.-25.6.beschäftigt war?
Tariflich wären es 0 Tage. Aber gesetzlich besteht ein Teilanspruch (es sei denn vorher wurden -von einem anderen Arbeitgeber- schon der volle gesetzliche Anspruch von 4 Wochen gewährt). Bei 5 Tagewoche wären das 2 Tage.
Sicher?! Es handelt sich hier weder im Mai noch im Juni um einen "vollen Monat" iSd § 5 Abs. 1 BUrlG. Dessen Abs. 2 kommt hier nicht zum Tragen.
Das BUrlG regelt Monate und keine Kalendermonate. Das ist allgemein anerkannt. Warum glaubst du es ist auf Kalendermonate abzustellen? Warum sollte Abs. 2 hier nicht greifen?