Urlaubsanspruch
#1

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich vom 15.5.-25.6.beschäftigt war?
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#2

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#3

Tariflich wären es 0 Tage. Aber gesetzlich besteht ein Teilanspruch (es sei denn vorher wurden -von einem anderen Arbeitgeber- schon der volle gesetzliche Anspruch von 4 Wochen gewährt). Bei 5 Tagewoche wären das 2 Tage.
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#4

Sicher?! Es handelt sich hier weder im Mai noch im Juni um einen "vollen Monat" iSd § 5 Abs. 1 BUrlG. Dessen Abs. 2 kommt hier nicht zum Tragen.
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#5

Das BUrlG regelt Monate und keine Kalendermonate. Das ist allgemein anerkannt. Warum glaubst du es ist auf Kalendermonate abzustellen? Warum sollte Abs. 2 hier nicht greifen?
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