Wenn mein Sonderurlaub mitten im Kalendermonat beginnt, reduziert sich dann mein Anspruch von 1/12 Urlaub für diesen Monat?
Tarifrecht oder Beamtenrecht?
Tariflich würde in den Tarifverträgen wie TVöD, TV-L, etc für den Monat keine Kürzung eintreten. Es kann Konstellationen geben, wo der gesetzliche Anspruch greift und dort würde bei unbezahlten Urlaub tagesscharf gerechnet werden.