Mein Mann ist seit 2 Jahren krank zuhause. Er hatte für 2024 noch 16 Tage Resturlaub, für 2025 einen Anspruch von 35 Tagen und für das laufende Jahr (2026) ebenfalls 35 Tage. Hat er auf den Urlaub aus 2024 und 2025 noch Anspruch?
Wann genau fing die Arbeitsunfähigkeit an? Hat der Arbeitgeber auf den möglichen Verfall von Urlaub hingewiesen?
2024 ist grundsätzlich verfallen. Abhängig von den Antworten auf die Fragen oben kann das Ergebnis anders sein.
2025 Der gesetzliche Anspruch besteht noch. Hier kommt es nun darauf an auf was genau die 35 Tage basieren. Beim Bund würde noch der gesamte Anspruch aus 2025 bestehen.
Für den Anspruch ist es wichtig wann die Arbeitsunfähigkeit endet oder wann ggf. das Arbeitsverhältnis endet.
AU ab 20.05.2024. AG hat keinen Hinweis auf Verfall des urlaubs gegeben.
Die 35 Tage in 2025 ergeben sich aus 30 Tage gesetzlichem Anspruch plus 5 Tage on top Wegen Schwerbehinderung.
Die AU besteht nach wie vor, so lange bis eine Wiedereingliederung stattgefunden hat.
Ein Ende des Arbeitsvertrages gibt es nicht, er ist unbefristet angestellt bei einer Stadtverwaltung
"AU ab 20.05.2024. AG hat keinen Hinweis auf Verfall des urlaubs gegeben."
Dann könnte es sein, dass der Urlaub 2024 noch nicht verfallen ist. Allerdings könnte die Information recht niedrigschwellig Anfang 2024 erfolgt sein.
2025 dann 25 Tage Anspruch. (Gesetzlich sind dabei nur 20+5 Die restlichen Tage sind tariflicher Mehranspruch). Bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit ist ein Hinwies auf den Verfall des Urlaubs entbehrlich.