Aufsichtspflicht in der Kita – Was du als Erzieher:in wissen musst
Die Aufsichtspflicht gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Erzieher:innen. Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit: Wann beginnt sie? Wann endet sie? Und was passiert, wenn doch etwas passiert?
1. Was bedeutet Aufsichtspflicht?
Als Erzieher:in bist du verpflichtet, die dir anvertrauten Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie sich nicht selbst oder andere gefährden. Dabei gelten keine starren Regeln – die Aufsicht muss sich am Alter, Entwicklungsstand und der Situation orientieren.
2. Wann beginnt und endet deine Aufsichtspflicht?
- Beginn: Mit der offiziellen Übergabe durch die Eltern (z. B. beim Bringen in die Gruppe)
- Ende: Bei Abholung durch berechtigte Personen (meist Eltern, Großeltern oder schriftlich Bevollmächtigte)
Achtung: Auch auf dem Außengelände oder beim Abholen aus dem Gruppenraum gilt die Aufsichtspflicht vollumfänglich.
3. Wie intensiv muss die Aufsicht sein?
Du musst Kinder nicht ständig beobachten – aber:
- Gefährliche Situationen (z. B. Klettern auf hohe Gerüste) erfordern engmaschige Kontrolle.
- Bei jüngeren Kindern ist der Aufsichtsbedarf generell höher.
- Bei Ausflügen oder auf Spielplätzen: Gruppengröße und Personalbesetzung müssen passen.
4. Was passiert, wenn etwas passiert?
Wenn ein Kind sich verletzt oder einen Schaden verursacht, wird geprüft, ob du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Keine Pflichtverletzung: Du hast angemessen gehandelt – keine Konsequenzen.
- Leicht fahrlässig: Kein grober Fehler – du haftest nicht, der Dienstherr übernimmt.
- Grob fahrlässig oder vorsätzlich: Du hast deine Pflicht schwer verletzt – dann kann es dienstrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen geben. Beispiele für Folgen:
5. Häufige Praxisfragen
- Dürfen Kinder allein aufs Klo? Ja, altersangemessen. Aber regelmäßige Kontrolle ist nötig.
- Was ist mit dem Mittagsschlaf? Du musst zumindest regelmäßig nach den Kindern schauen.
- Ausflug mit 20 Kindern – allein? Nur wenn es mit dem Träger abgesprochen und organisatorisch vertretbar ist.
Fazit
Die Aufsichtspflicht ist kein starrer Katalog, sondern verlangt pädagogisches Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein. Wichtig ist: Du bist nicht verpflichtet, Unfälle unmöglich zu machen – aber du musst angemessen vorbeugen.
Tipp: Dokumentiere besondere Vorfälle oder Gefahrenlagen – das hilft im Streitfall.