Aufhebungsvertrag im öffentlichen Dienst

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. Im öffentlichen Dienst kann dies beispielsweise zur Personalreduzierung, zur Konfliktlösung oder zur einvernehmlichen Regelung des Übergangs in den Ruhestand genutzt werden.

Der Aufhebungsvertrag stellt damit eine Alternative zur arbeitgeberseitigen Kündigung dar. Im Gegensatz zur Kündigung besteht hier jedoch kein einseitiges Recht – beide Parteien müssen zustimmen.

Nachfolgend ein beispielhafter, vereinfachter Mustertext für den öffentlichen Dienst:

Aufhebungsvertrag

zwischen
der [Behörde / Einrichtung]
– nachfolgend Arbeitgeber genannt –

und
Frau / Herrn [Name]
– nachfolgend Arbeitnehmer genannt –

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen mit Wirkung zum [Datum] aufgehoben.

§ 2 Abfindung

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer zur Abgeltung aller Ansprüche aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Abfindung in Höhe von [Betrag in Euro] brutto. Die Abfindung wird mit der letzten Entgeltabrechnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 3 Restansprüche

Offene Urlaubsansprüche und Zeitguthaben werden vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt oder abgegolten. Etwaige Rückzahlungen oder Rückgaben von Dienstgegenständen sind rechtzeitig zu regeln.

§ 4 Zeugnis

Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

§ 5 Schlussbestimmungen

Mit Unterzeichnung dieses Vertrags sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung – mit Ausnahme der vorstehenden Regelungen – erledigt.

Ort, Datum

_________________________
(Arbeitgeber)

_________________________
(Arbeitnehmer)

Rechtliche Grundlagen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 623 BGB – Schriftform) sowie die jeweiligen Tarifverträge wie zum Beispiel TVöD (Bund und Kommunen), TV-L, (Länder), TV-V (Versorgungsbetriebe) und TV-N (Nahverkehr). Der Aufhebungsvertrag wird z.B. in § 33 TVöD aufgeführt. Im übrigen enthalten die Tarifverträge Regelungen zu Beendigung, Kündigungsfristen und Zeugniserteilung, aber keine speziellen Vorgaben für Aufhebungsverträge.

Der Vertrag muss stets schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche oder elektronische Vereinbarungen (z. B. per E-Mail) sind rechtlich unwirksam.

Unterschied zur Kündigung und Befristung

  • Kündigung: Einseitige Erklärung, die gesetzlichen oder tariflichen Fristen unterliegt.
  • Aufhebungsvertrag: Beendigung durch gegenseitige Vereinbarung, unabhängig von Fristen.
  • Befristung: Endet automatisch mit Fristablauf, keine Kündigung oder Vereinbarung erforderlich.

Ein Aufhebungsvertrag kann also eine flexible Möglichkeit sein, ein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, sollte aber mit Bedacht genutzt werden, da er rechtlich bindend ist.

Verfahren und Beteiligung

In vielen öffentlichen Einrichtungen ist vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die Personalvertretung (z. B. Personalrat) zu beteiligen. Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. das Integrationsamt einzubeziehen.

Der Vertrag wird üblicherweise durch die Personalstelle vorbereitet und von beiden Seiten in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.

Folgen und Auswirkungen

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Besonders relevant ist eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne wichtigen Grund erfolgt. Daher sollte der Vertrag gut begründet und dokumentiert werden.

Auch Rentenansprüche und Urlaubsansprüche sollten im Vertrag eindeutig geregelt oder abgegolten sein.

Besonderheiten für Beamte

Für Beamtinnen und Beamte gilt das Beamtenrecht. Eine Beendigung des Dienstverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ist dort grundsätzlich nicht vorgesehen. Stattdessen kommen Entlassung, Ruhestand oder Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in Betracht.

Empfehlung

Informationen zur Abfindung finden Sie auf der gesonderten Seite zur Abfindung im öffentlichen Dienst.

Beschäftigte sollten sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags rechtlich beraten lassen – etwa durch Personalrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ferner stehen unsere kostenlosen Foren für Fragen und den Austausch von Erfahrungen zur Verfügung.

Beispielhafte Diskussionen in unseren Foren:





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