Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst: Was Sie wissen müssen
Ob im Bauhof, in der Kita, in der Pflege oder in der Verwaltung – ein Arbeitsunfall kann jeden treffen. Gerade im öffentlichen Dienst gelten besondere Vorschriften für die Meldung, Anerkennung und Nachsorge solcher Ereignisse.
Hier erfahren Sie, was ein Arbeitsunfall ist, wie Sie richtig reagieren und welche Rechte Sie haben.
Was gilt als Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst?
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in einem ursächlichen Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht und zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Dazu zählen auch Unfälle:
- auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause (Wegeunfall),
- während einer dienstlichen Besprechung oder eines Außentermins,
- bei der Erledigung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Arbeitsplatzes.
Beispiele aus dem öffentlichen Dienst
- Eine Pflegekraft rutscht auf einem feuchten Boden im Stationszimmer aus und zieht sich eine Verstauchung zu.
- Ein Mitarbeiter des Bauhofs verletzt sich beim Wechseln eines schweren Fahrzeugreifens an der Hand.
- Eine Erzieherin wird beim Versuch, ein Kind vor einem Sturz zu bewahren, selbst verletzt.
- Ein Verwaltungsmitarbeiter stolpert auf der Treppe im Rathaus und verletzt sich am Knie.
Was ist kein Arbeitsunfall?
- Unfälle in der privaten Pause außerhalb des Betriebsgeländes,
- Unfälle auf dem direkten Heimweg bei Umwegen aus privaten Gründen (z. B. Einkäufe),
- Unfälle bei rein privaten Tätigkeiten am Arbeitsplatz (z. B. Handybenutzung, private Wege).
Wie müssen Sie vorgehen?
- Unfall dokumentieren: Notieren Sie den Hergang und ggf. Zeugen.
- Vorgesetzte informieren: Melden Sie den Vorfall sofort an Ihre Leitung oder den Sicherheitsbeauftragten.
- Arzt aufsuchen: Gehen Sie zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt), nicht nur zum Hausarzt.
- Unfallanzeige erstellen: Der Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Unfallkasse melden.
Beispiel für eine Unfallanzeige
Welche Rechte haben Beschäftigte?
- Behandlung durch den Durchgangsarzt wird von der Unfallkasse übernommen.
- Bei Arbeitsunfähigkeit: Anspruch auf Verletztengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung.
- Erstattung von Kosten für Reha, Hilfsmittel oder Umschulungen, wenn notwendig.
- Langzeitfolgen werden durch die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse) anerkannt und abgesichert, z. B. durch Rentenleistungen oder Reha-Maßnahmen.
Unfallkassen im öffentlichen Dienst
Je nach Tätigkeitsbereich sind unterschiedliche Träger zuständig, z. B.:
- UK Bund / Länder – für Beschäftigte in Bundes- und Landesbehörden,
- Kommunale Unfallkassen – für Beschäftigte in Städten, Gemeinden, Bauhöfen, Kitas, etc.,
- Berufsgenossenschaften – in speziellen Fällen, z. B. Energie- oder Wasserbetriebe.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Wegeunfall?
Ein Arbeitsunfall geschieht während der dienstlichen Tätigkeit. Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit – auch dieser ist meldepflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Dienstunfall?
Der Arbeitsunfall betrifft Angestellte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.
Ein Dienstunfall betrifft dagegen Beamtinnen und Beamte. Die Ansprüche ergeben sich aus dem Beamtenversorgungsgesetz bzw. den Landesdienstunfallverordnungen. Hier ist nicht die Unfallkasse, sondern die Dienstbehörde zuständig.
Muss ich jeden Unfall melden?
Ja, sobald eine ärztliche Behandlung notwendig ist oder Sie länger als einen Tag arbeitsunfähig sind, muss eine Unfallanzeige erfolgen.
Wer zahlt im Fall eines Arbeitsunfalls?
Die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) übernimmt medizinische Behandlung, Rehabilitation und ggf. Verletztengeld.
Wie lange habe ich Zeit, den Unfall zu melden?
Die Unfallanzeige sollte spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Unfalls durch die Dienststelle an die zuständige Unfallkasse weitergeleitet werden.
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- Unfallbericht Ausfüllen = Arbeitszeit
- Antrag auf Leistungsminderung nach Arbeitsunfall
- Zulagen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall

