Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst: Was Sie wissen müssen

Ob im Bauhof, in der Kita, in der Pflege oder in der Verwaltung – ein Arbeitsunfall kann jeden treffen. Gerade im öffentlichen Dienst gelten besondere Vorschriften für die Meldung, Anerkennung und Nachsorge solcher Ereignisse.

Hier erfahren Sie, was ein Arbeitsunfall ist, wie Sie richtig reagieren und welche Rechte Sie haben.

Was gilt als Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst?

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in einem ursächlichen Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht und zu einer Gesundheitsschädigung führt.

Dazu zählen auch Unfälle:

Beispiele aus dem öffentlichen Dienst

Was ist kein Arbeitsunfall?

Wie müssen Sie vorgehen?

  1. Unfall dokumentieren: Notieren Sie den Hergang und ggf. Zeugen.
  2. Vorgesetzte informieren: Melden Sie den Vorfall sofort an Ihre Leitung oder den Sicherheitsbeauftragten.
  3. Arzt aufsuchen: Gehen Sie zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt), nicht nur zum Hausarzt.
  4. Unfallanzeige erstellen: Der Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Unfallkasse melden.

Beispiel für eine Unfallanzeige

An [Name der Dienststelle / des Arbeitgebers] [Adresse] [Ort, Datum] Betreff: Meldung eines Arbeitsunfalls Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] ereignete sich während meiner dienstlichen Tätigkeit folgender Unfall: Ort des Unfalls: [Ort / Abteilung] Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt: [kurze Beschreibung] Unfallhergang: [Was genau ist passiert?] Art der Verletzung: [z. B. Verstauchung, Schnittwunde, Prellung] Zeugen: [falls vorhanden, Namen eintragen] Ich habe den Unfall ärztlich behandeln lassen (D-Arzt: [Name, Ort]) und bitte um Weiterleitung der Unfallanzeige an die zuständige Unfallkasse. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name, Funktion, Dienststelle]

Welche Rechte haben Beschäftigte?

Unfallkassen im öffentlichen Dienst

Je nach Tätigkeitsbereich sind unterschiedliche Träger zuständig, z. B.:

FAQ – Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Wegeunfall?

Ein Arbeitsunfall geschieht während der dienstlichen Tätigkeit. Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit – auch dieser ist meldepflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Dienstunfall?

Der Arbeitsunfall betrifft Angestellte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.

Ein Dienstunfall betrifft dagegen Beamtinnen und Beamte. Die Ansprüche ergeben sich aus dem Beamtenversorgungsgesetz bzw. den Landesdienstunfallverordnungen. Hier ist nicht die Unfallkasse, sondern die Dienstbehörde zuständig.

Muss ich jeden Unfall melden?

Ja, sobald eine ärztliche Behandlung notwendig ist oder Sie länger als einen Tag arbeitsunfähig sind, muss eine Unfallanzeige erfolgen.

Wer zahlt im Fall eines Arbeitsunfalls?

Die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) übernimmt medizinische Behandlung, Rehabilitation und ggf. Verletztengeld.

Wie lange habe ich Zeit, den Unfall zu melden?

Die Unfallanzeige sollte spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Unfalls durch die Dienststelle an die zuständige Unfallkasse weitergeleitet werden.


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