Dienstunfall von Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte können einen Dienstunfall erleiden. Er liegt vor, wenn während der Dienstausübung oder infolge des Dienstes eine gesundheitliche Schädigung durch ein plötzliches, äußeres Ereignis eintritt. Rechtsgrundlage ist § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) sowie die entsprechenden Bestimmungen der Landesgesetze.
Was gilt als Dienstunfall?
Ein Ereignis gilt als Dienstunfall, wenn es in engem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht. Das Ereignis muss plötzlich, unfreiwillig und durch eine äußere Einwirkung verursacht sein. Typische Fälle sind Unfälle im Dienstgebäude, auf Dienstfahrten oder während dienstlich angeordneter Tätigkeiten.
Beispiele aus der Praxis
Kommunalverwaltung: Eine Verwaltungsbeamtin stürzt auf der Treppe im Rathaus, als sie eilig zu einer Besprechung gerufen wird. Der Sturz ereignet sich während des Dienstes und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit – der Vorfall kann als Dienstunfall anerkannt werden.
p>Lehrkräfte: Ein Lehrer rutscht in der Pause auf dem nassen Schulflur aus, als er die Aufsicht führt. Da die Aufsicht Teil seiner dienstlichen Aufgaben ist, handelt es sich um einen möglichen Dienstunfall. Gleiches gilt für Verletzungen bei einer Klassenfahrt, sofern diese dienstlich angeordnet war.Justiz: Eine Justizbeamtin erleidet während einer Gefangenenvorführung eine Verletzung durch Widerstandshandlungen. Der Vorfall steht eindeutig im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und kann als Dienstunfall anerkannt werden.
Meldung eines Dienstunfalls
Ein Dienstunfall muss unverzüglich, in der Regel am selben oder am folgenden Arbeitstag, der oder dem Dienstvorgesetzten gemeldet werden. Nur eine rechtzeitige Meldung sichert die Prüfung und mögliche Anerkennung. Ein förmliches Formular ist bei der Personalstelle erhältlich, kann aber auch zunächst formlos eingereicht werden.
Muster-Formulierung für eine Meldung
Betreff: Meldung eines Dienstunfalls
An: [Name der oder des Dienstvorgesetzten / Personalstelle]
Hiermit melde ich einen Dienstunfall, der sich am [Datum] gegen [Uhrzeit] ereignet hat. Der Unfall trat während folgender dienstlicher Tätigkeit auf: [kurze Beschreibung, z. B. „Kontrolle einer Baustelle im Gemeindegebiet“]. Dabei kam es zu folgender Verletzung: [Beschreibung der Verletzung]. Der Unfall wurde ärztlich behandelt durch [Name / Einrichtung]. Ich bitte um Aufnahme des Vorgangs und weitere Veranlassung gemäß § 31 BeamtVG.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Dienststelle, Datum]
Je nach Verwaltungsebene (Bund, Land, Kommune) kann die Meldung zusätzlich an den zuständigen Unfallfürsorgeträger weitergeleitet werden. Die Personalstelle informiert über das weitere Verfahren und notwendige Unterlagen.
Verfahren und Anerkennung
Nach Eingang der Meldung wird geprüft, ob die Voraussetzungen eines Dienstunfalls erfüllt sind. Hierzu werden häufig Unfallberichte, ärztliche Atteste oder Zeugenangaben angefordert. Im Zweifelsfall kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden. Wird der Dienstunfall anerkannt, bestehen Ansprüche auf Unfallfürsorgeleistungen.
Leistungen bei anerkanntem Dienstunfall
- Erstattung der Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation
- Beihilfe zu Heilverfahren und Hilfsmitteln
- Unfallausgleich bei dauernder Beeinträchtigung
- Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls
- Hinterbliebenenversorgung bei tödlichem Dienstunfall
Dienstunfall auf Dienstreise
Auch während einer genehmigten Dienstreise kann ein Dienstunfall vorliegen, wenn das Ereignis im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht. Unfälle auf privaten Umwegen oder während privater Unternehmungen sind jedoch ausgeschlossen.
Beispiel: Eine Beamtin nimmt an einer Fachtagung teil und stürzt beim Betreten des Veranstaltungsortes. Der Vorfall steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstreise – daher kann eine Anerkennung als Dienstunfall erfolgen.
Häufige Fragen
Gilt der Weg zur Arbeit als Dienstunfall?
Nein. Der Weg zur Dienststelle und zurück ist grundsätzlich Privatsache und kein Teil des Dienstes. Nur wenn eine dienstliche Anordnung oder eine außergewöhnliche dienstliche Veranlassung vorliegt, kann eine Ausnahme bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Dienstunfall?
Der Arbeitsunfall betrifft Angestellte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. Ein Dienstunfall betrifft dagegen Beamtinnen und Beamte.
Was tun bei Ablehnung eines Dienstunfalls?
Gegen die Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, vorab Einsicht in die Akten zu nehmen und gegebenenfalls den Personalrat oder eine Fachanwältin für Beamtenrecht hinzuzuziehen.
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